Der Sinn des Uheberrechts ist, eine geistige Arbeit in Form eines Textes, Bildes o.ä. fest mit dem Urheber zu verbinden. Daher darf mit solchen Werken kein Geld verdient werden, das mit dem Urheber nicht vereinbart wurde.
Das Urheberrecht ist ein RECHT, das vom Urheber nicht wahrgenommen werden muss.
Druckt jemand beispielsweise ein Buch nahezu komplett ab und vertreibt es unter eigenem Namen, dann dürfte die Klage des Urhebers nicht lange auf sich warten lassen.
Macht aber jemand Werbung für eben dieses Buch und nutzt zur positiven Aussage einzelne Zeilen oder sogar einen ganzen Abschnitt, so wird kein Urheber vor den Kadi ziehen.
Wer wehrt sich schon gegen Unterstützung?
Daher ist das Urheberrecht kritisch zu prüfen, wenn man mit einer eigenen Veröffentlichung Geld verdienen will.
Bei einer werblichen Unterstützung des Urhebers sind Konflikte nicht zu erwarten.
Die weiter oben angeführten Zitate sind recht unkritisch.
@*****eiv
Otto Schily war in jungen Jahren Rechtsanwalt für Mitglieder der RAF und hat diese verteidigt.
[edit: dieser und ff Beiträge verschoben aus
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