noch eine letzte Anmerkung, dann bin ich endlich ruhig: in dem vorgegebenen Fall im Fernsehen ist es richtig, man kann kein Geständnis durch eine Folter heraus zwingen, denn der Polizist hat nur eine Vermutung gehabt, keinerlei Beweise, und wenn man hier alle Türen öffnen würde, dann wären wir schnell wieder in einem Polizeistaat. Nur, um es nochmal zu sagen, im Frankfurter Fall hatte der Verdächtige gestanden, er wollte nur nicht den Aufenthaltsort des Kindes angeben, und in diesem Fall ist der Schutz des Lebens des Kindes höher anzusiedeln als die Menschenwürde des Täters, denn die Menschenwürde des Kindes wird im höchsten Maße verletzt, es geht um sein Leben. Im übrigen erlaubt auch der Rechtsstaat, die Würde des Täters einzuschränken, nämlich bei finalen Rettungsschuss, zum Beispiel bei einer Geiselbefreiung, oder auch, wenn Polizisten und auch Zivilisten ihre körperliche Unversehrtheit nur durch den Einsatz von Gewalt bewahren können. Von Schirach ist in seiner Verfilmung genau diesem Problem aus dem Weg gegangen, er wusste genau, dass in dem Frankfurter Fall die Beurteilung des Falls ein ganz anderer gewesen wäre, wenngleich auch hier die handelnden Polizisten bestraft wurden.
Und noch eine kurze Anmerkung zum Thema Rechtsstaat: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Ich habe mir den Film nur wegen Rainer Maria Brandauer angesehen, weil ich ihn als Schauspieler liebe, und er hat sehr gut die, ich nenne sie mal so, Bossi-Rolle gespielt. Ich habe Bossi einmal in Aktion erlebt, in einem Strafprozess, wenn er den Gerichtssaal betreten hat, dann sind Richter, Staatsanwalt und sonstige Beteiligten schon mal einige Zentimeter kleiner geworden, und er kam nie allein, nein, immer war eine Ansammlung von Anwälten bei ihm, die ihm zuarbeiteten, und nicht selten hat er aussichtslose Fälle zugunsten der Angeklagten gedreht. Nur, wer konnte sich einen Bossi leisten? Genau das ist auch ein Problem im Rechtsstaat, bekommt man einen Pflichtverteitiger, der gerade frisch von der Uni kommt, dann sind die Chancen, straffrei aus einem Prozess heraus zu kommen, um einiges niedriger als bei einem Herrn Bossi (der ja jetzt nicht mehr lebt). Und wenn dann noch die Medien mitarbeiten, Stimmung machen, positiv wie negativ, dann kann man auch nicht mehr von einer unabhängigen Rechtssprechung reden. Und letztendlich, zum Thema Gewaltenteilung, greift auch mal die Politik ein, wenn es gefährlich wird, da wird dann ein Staatsanwalt mitten im Strafprozess versetzt, weg befördert, wenn er der Wahrheit zu nahe kommt ... kleiner Auszug aus einem Justizskandal, wäre auch mal etwas für von Schirach, es geht um einen Weinpanschskandal in den 90er Jahren:
Der Bericht über das vertrauliche Gespräch alarmierte den Staatsanwalt Gottfried Hickel, 37, der bis Ende Februar in der Pansch-Affäre ermittelte. Er sah erhebliche "Zweifel an der Unvoreingenommenheit dieser Landesregierung hinsichtlich des Pieroth-Verfahrens aufkommen".
Hickel und vier weitere Staatsanwälte glaubten sich in ihren Vermutungen bestätigt, als sie im Februar plötzlich von dem Fall entbunden wurden. Der Grund: Nachdem die Ermittler Hinweise auf eine enge Verbindung zwischen dem Staatssekretär und Chef der Mainzer Staatskanzlei, Hanns Schreiner, und dem früheren Pieroth-Geschäftsführer Adolf Huber gefunden hatten, planten sie eine spektakuläre Aktion. Die Fahnder wollten die Wohnung und das Büro von Schreiner durchsuchen, wurden aber vom Chef der Bad Kreuznacher Staatsanwaltschaft, Hermann Hillebrand, und dem Koblenzer Generalstaatsanwalt Hans-Joachim Ulrich gestoppt - mit ausdrücklicher Billigung des freidemokratischen Justizministers Peter Caesar, 50.
So geht Rechtsstaat auch ...
so, und jetzt: ich habe fertig