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Neues Prostitutionsgesetz zum 1. Juli 2017 vs. Bukkake

**********londe Frau
783 Beiträge
Themenersteller 
Neues Prostitutionsgesetz zum 1. Juli 2017 vs. Bukkake
Eines vorab: Dies ist ein ernst gemeinter Beitrag. Ich bitte von unkonstruktiven Kommentaren Abstand zu nehmen. Danke!

Am 1. Juli tritt das neue
Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes
sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
in Kraft.

Dort befindet sich in §32 folgender Text:

§32
Kondompflicht; Werbeverbot
(1) Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie
Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim
Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden.
(2) Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes ist
verpflichtet, auf die Kondompflicht in Prostitutionsstätten, in
sonstigen regelmäßig zur Prostitution genutzten
Räumen und in Prostitutionsfahrzeugen durch einen
gut sichtbaren Aushang hinzuweisen.
(3) Es ist verboten, durch Verbreiten von Schriften,
Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen
oder Darstellungen Gelegenheit zu sexuellen Dienst-
leistungen anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen
oder Erklärungen solchen Inhaltes bekannt zu geben
1. unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechts-
verkehr ohne Kondom, auch wenn der Hinweis in
mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt,
2. in einer Weise, die nach Art der Darstellung, nach
Inhalt oder Umfang oder nach Art des Trägermedi-
ums und seiner Verbreitung geeignet ist, schutzbe-
dürftige Rechtsgüter der Allgemeinheit, insbeson-
dere den Jugendschutz, konkret zu beeinträchtigen
oder
3. unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechts-
verkehr mit Schwangeren, auch wenn der Hinweis in
mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt.
Dem Verbreiten steht das öffentliche Ausstellen, An-
schlagen, Vorführen oder das sonstige öffentliche Zu-
gänglichmachen gleich.


Nun habe ich gehört, es könnte auf Grund dieses Gesetzes bzw. dieses Paragraphen
zukünftig verboten sein "Öffentlich für Bukkake zu werben".

Zu meiner Situation:

Ich besuche sehr gerne Swingerclubs und gehe dort zu GangBang-Partys und anderen Mottopartys.
Ich bin KEINE Prostituierte, sondern gehe zu meinem Vergnügen und dann wenn ich es von der Zeit her einrichten kann (bin auch ganz normal berufstätig) und Lust habe hin. Ich habe noch nie irgendwelches Geld oder sonstige Zuwendungen erhalten. "Taschengeldangebote" lehne ich stets ab.

Dennoch stehe ich sehr auf Bukkake und weise z.B. auch hier auf JOYclub darauf hin, dass ich eine bestimmte Party besuche und gerne Bukkake mache. Ich schreibe es auch in die Gästebücher der Clubs, die ich besuche.
Wenn spezielle Bukkake-Mottopartys stattfinden, so steht es auch auf den Clubhomepages.

Hierzu habe ich (bzw. mein Partner) auch schon entsprechende Hinweise als JPG-Bild eingestellt.
Man könnte also sagen ich mache für mich selbst Werbung bzw. auch der Club wirbt für mich, wenn er es auf seiner Homepage stehen hat.

Jetzt ist meine Frage, ob dieses nach dem 1. Juli weiterhin erlaubt ist!

Ich bin mir nicht zu 100% sicher, ob der Swingerclub nicht irgendwie doch zumindest von diesem "Werbeverbot" erfasst ist.

Nochmal zusammenfassend: Ich mache es nicht für Geld oder Zuwendungen jeglicher Art, sondern nur zu meinem Vergnügen. Ich besuche die Clubs, wie jeder andere Gast auch, rein privat! Man könnte sagen, ich werbe für mich selbst bzw. auch der eine oder andere Club wirbt (in Absprache mit mir) für mich.
Mir geht es letztendlich ausschließlich um meinen Spaß am Bukkake und mich intertessiert die Anzahl der Männer nur im Form ihres Spermas. Alles was irgendwie mit Geld, der Partyorganisation oder dergleichen zu tun hat, interessiert mich nicht und da habe ich auch nichts mit zu tun!

Wenn ich das mit dem "Werben" nun nicht ganz ausführlich dargestellt habe...über mein Profil und die nächste Bukkake-Veranstaltung am 23.06. könnt ihr euch ein Bild davon machen...aber bitte wirklich nur um hier sinnvolle ANtworten zu geben, denn dies ist ein ernst gemeinter Beitrag.

Wer kann mir eine kompetente und konkrete Antwort zu diesem Thema geben???
*****280 Paar
479 Beiträge
Mhh
Ich denke mal, dass es zum Schutz für Prostituierte ist, damit sie keiner zwingen kann ohne Gummi zu arbeiten.. werben und verbreiten darf man eigentlich eh nur mit eigenen Bildern..
**********humor Paar
81 Beiträge
Schutz von Prostituirten...
... nicht mehr und nicht weniger .
Joy ist eine Plattform um Gleichgesinnte zu finden . Dazu gehört nunmal auch jeglicher Fetisch.
Wenn das hier bei Joy verboten wird (was unsinnig wäre) sind aber viele weg .
Prostitutionsgesetz
Das ist wirklich nur für "Sexworker" gemeint. Also sexuelle Handlungen im Gegenzug für Bezahlung. Der Staat darf aufgrund des Grundrechts "Freie Entfaltung der Persönlichkeit" gem. Art. 2 GG nicht in den Privatbereich hinein reglementieren.
Also private Partys, etc. OHNE GELD sind hiervon nicht betroffen. Wenn jemand also Gangbang, Bukkake oder auch AO zuhause betreibt, so ist das Privatvergnügen und völlig straffrei.
Es handelt sich wirklich nur um den Schutz der im Prostitutionsgewerbe tätigen Personen (i.d.R. Frauen). So wurde schon vor Jahren die sog. "Flatrate" für Sex verboten, da der BGH hier ein Verstoß in der Menschenwürde sah, und die Frau als bloßes "Objekt" herabgestuft wurde.
Also, hab weiterhin Spaß, lass dich schön an- und vollspritzen und genieße deine Neigungen.

Gruß, Alumnus
*********sser Paar
262 Beiträge
Prosttituiertengesetz
Ich bin kein Jurist, aber ich denke, es gilt für gewerbliche Unternehmungen. Grenzwertig ist es aus meiner Sicht, wenn ein Club letztlich damit Werbung betreibt. Das bedarf dann im schlimmsten Falle einer richterlichen Klärung... *zwinker*.
Lasst Euch den Spass nicht verderben!
Grüße, der Geniesser
*******aar Paar
2.122 Beiträge
Du machst es in einem Club und die Herren zahlen Eintritt.
Die Angelegenheit ist sehr grenzwertig - einer von beiden könnte Ärger bekommen,
sehr wahrscheinlich der Betreiber. des Clubs.

Wenn etwas passieren sollte, dann bist Du im Zweifelsfall das "Opfer",
meiner Meinung nach sollte die Clubbetreiberin die Sache prüfen lassen.
Aber GB ist gewerblich auch verboten und die Partys in den Clobs boomen.

Und sollte die Staatsmacht kontrollieren, werden alle Damen sagen, dass sie es freiwillig machen und Spass dabei haben ..... wie soll das geprüft werden.

Gut, wir können bezeugen, dass Du es aus Freude machst *g* - aber ob das reicht?

Sollte die Angelegenheit ganz privat sein, dass sollte es eindeutig eine Privatveranstaltung sein.

Mit der Frage haben wir uns aber auch schon seit einiger Zeit beschäftigt.
*******aar Paar
2.122 Beiträge
Nachtrag, bei dem Eintritt kann allerdings nicht von einer Gewinnerziehlungsabsicht ausgegangen werden, und wer gut ist und öfters kann muss nichts bezahlen *zwinker*

Trotzdem, mit der Werbung kann es zu Problemen führen *achtung*
**********londe Frau
783 Beiträge
Themenersteller 
@ Die_Geniesser und @ harzerpaar
Ihr trefft den Nagel auf den Kopf!

Das Grundproblem ist ja, dass auf "normalen" Swingerpartys zu wenige Herren sind, um meine Lust auf Bukkake zu befriedigen (Es sind ja meist viele Paare dort zum Partnertausch). Selbst auf GangBang-Partys sind ja auch nicht so viele Herren, die auf diese Praktik unbedingt stehen. Hier geht es ja mehr um den Geschlechtsverkehr. Mit viel Glück bekommt man eine Runde zusammen für Bukkake, aber viele lassen sich blasen und wollen es sich dann noch "aufhaben"...

Daher habe ich ja erst begonnen etwas "Werbung" zu betreiben...also nach Männern zu suchen, die diese Praktik mögen.

Ganz im Privaten, also zu Hause oder irgendwo "im Grünen", ist es ja nun auch nicht einfach eine ordentliche Runde zusammen zu bekommen. Davon mal abgesehen, dass ich die gar nicht zu Hause haben wollte und ich sonst auch keine geeigente Möglichkeit wüsste.

Ohne darauf hinzuweisen, dass ich Bukkake sehr mag und es praktizeiren will, habe ich nun nicht genug Herren...und wenn das nun verboten wird...was dann?

Daher meine Grundfrage...ist das nun verboten ab 1. Juli oder nicht?

Welche Alternativen blieben mir? Ich weiß es nicht!
**********londe Frau
783 Beiträge
Themenersteller 
@Kinky_Passion
Ja, so sehe ich es ja auch. Aber wenn man mal ganz komisch denkt und von der Sache keine Ahnung hat (wovon ich bei vielen Behörden einfach ausgehe), dann zahlen die Gäste ja Eintritt - für dieBukkake-Party. Der Club ist auch ein Gewerbe.
Klar, ich nehme ganz sicher nicht jeden! Wer mir nicht gefällt, weil er unsauber ist oder riecht, dem sage ich es auch! Ich bin ja auch nur ganz normal Gast. Ich mache nur und ausschließlich, was ich will und wuzu ich Spaß habe, aber darum geht es ja nicht.

Es geht eher darum, dass eine Behörde auf die Idee kommen könnte, das Bukkake wäre gewerblich, weil der Männer ja gerade Eintritt für diese Mottoparty "Bukkeke" bezahlen!

Dass das nicht der Fall ist, weil keine "Dienstleistungen", sondern nur das Motto angeboten werden und ich (und alle anderen Frauen, die Interesse haben an der Mottoparty und teilnehmen) es nur aus Spaß mache ist ja eine andere Sache...aber ich will einfach keinen Ärger, sondern nur meinen Spaß!
*********sser Paar
262 Beiträge
§ 1...
Hallo zusammen, hier nochmal DIE Genießerin,

auch wenn ich nicht vom Fach bin, sollte man doch immer den ersten Paragraphen eines Gesetzes befragen, worauf sich das Folgende bezieht. Da steht eindeutig:

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§1
Anwendungsbereich
Dieses Gesetz ist anzuwenden auf die Ausübung der Prostitution durch Personen über 18 Jahre sowie auf das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes.
§2
Begriffsbestimmungen
(1) Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor min- destens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Hand- lung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt. Keine sexuellen Dienstleistungen sind Vorführungen mit ausschließlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen ist.
(2) Prostituierte sind Personen, die sexuelle Dienst- leistungen erbringen.
(3) Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbs- mäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbrin- gung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür be- reitstellt, indem er
1. eine Prostitutionsstätte betreibt,
2. ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
3. eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
4. eine Prostitutionsvermittlung betreibt.
Quelle: https://www.prostituiertensc … uiertenschutzgesetz-2017.pdf

Eine Interpretation ist natürlich letztlich Richtersache, aber für mich scheint es eindeutig, dass es um den Schutz der Prostituierten geht und eben nicht um Clubs. Es handelt sich zwar um ein Gewerbe, aber nicht um sexuelle Dienstleistungen iSd Gesetzes.

Und wenn eine Privatperson hier im Forum etwas über ihre Vorlieben schreibt, dann kann man ja immer noch mit seinen bürgerlichen Grundrechten "wedeln". *zwinker*
Ober sticht in diesem Falle unter *fiesgrins* (Die Verfassung steht über einem anderen Gesetz)

Lehrermodus off

In diesem Sinne ein fröhliches Bukkake allen, die es mögen!
Die Genießerin.
da hier bei JC ja auch wirklich auf Gewinn ausgerichtete Clubs/Bars, etc. angemeldet sind, sollte eigentlich zum "Stichtag" 01.07.2017 von JC ein entsprechender Hinweis auf die Rechtslage erfolgen, zumal sich JC als Betreiber dieser Seite nicht erlauben kann, als Plattform für erkennbare Rechtsverstöße/Straftaten oder OWi's zu dienen.
Also, keine Hysterie aufkommen lassen. Es gibt deutschland-/weltweit derzeit wirklich ernsthaftere Probleme, als alle staatliche Macht auf die Kontrolle zur Einhaltung des Prostitutionsgesetzes (im nicht organisierten Kriminalitätsbereich) zu konzentrieren.
*******aar Paar
2.122 Beiträge
§1
Anwendungsbereich
Dieses Gesetz ist anzuwenden auf die Ausübung der Prostitution durch Personen über 18 Jahre sowie auf das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes.

----> und das wird umständlich zu beweisen sein, wenn die Veranstaltung durch den Club gemacht wird.
Aus der Nummer kommt man als Teilnehmer bestimmt auch gut wieder raus, aber man hat den quak
----> Vielleicht passiert auch gar nicht - einfach mal die Gewerblichen Angebote beobachten


Und "Die kleine Blonde" hat Recht, ohne Werbung wird das nichts, auch nicht mit einer völlig privaten Veranstaltung. Bukkake beudeutet viel Saft und zwangsläufig viele Herren.
********terS Paar
1.875 Beiträge
Von einem Club wissen wir, dass künftig das Wort "Gangbang" nicht mehr verwendet werden darf, solange der Club der Veranstalter ist. Ausgenommen davon sind private Profile, die z.b. Einen Club anmieten und dem Club nur die Räumlichkeiten etc. bezahlen. Ähnlich verhält sich das mit bukkake, da hier, soweit uns bekannt, z.b. der OV schon zu GV zählt.
Wie gesagt, das sind Infos, die wir von einem clubbetreiber haben, es aber juristisch nicht bewerten können.

Wir haben Kontakt zu jemanden, der das Thema auch juristisch verfolgt, haben ihn auch schon angeschrieben, ob er zu diesem Thema hier was schreiben könnte oder uns gesicherte Infos geben kann. Antwort ist noch offen.
Hm... Also nach den Legaldefinitionen handelt es sich bei sexuellen Dienstleistungen um solche gegen Entgelt (§ 2 Abs. 1). Bereits dass dürfte im privaten Bereich nicht erfüllt sein. Auch der Clubbetreiber bietet wohl keine sexuellen Dienstleistungen an, sondern überlässt die Räume für die private Nutzung. Anders sieht es sicherlich bei gewerblichen Gangbangs an. Im Übrigen frage ich mich, ob bei Bukkake überhaupt Geschlechtsverkehr im Sinne des § 32 erfolgt. Kommt darauf an, wie weit der Begriff ausgelegt wird. Dazu gibt es nämlich in dem Gesetz keine Definition. Mann könnte ja argumentieren - "ich habe die Dame ja nichtmal angefasst"... Es kommt ja nicht zwangsläufig zu einer Penetration. Das Gesetz wirft auf den ersten Blick mehr Fragen auf, als es Antworten gibt.
*********iking Mann
849 Beiträge
Du kannst......
....Für dich privat werben wie du willst. Nur der Club darf es nicht, er kann auch gar nicht wissen ob es zu einem Bukkake kommt. Sobald es privat ist kann dir keiner verbieten dich selbst zu bewerben.
das Gesetz hat vermutlich den Sinn es allen "Hobbynutten" (Hausfrauen & Studentinnen) unmöglich zu machen ihrem Hobby weiter nachzugehen und stattdessen die Professionellen Zuhälter zu fördern die ihre "Mitarbeiter" im Griff haben und im entsprechenden Etablissement unterbringen können.

Danke liebe Bundesregierung .. aber in 100 Tagen ist Bundestagswahl !
****age Mann
5 Beiträge
die grundsätzliche Frage ist
wie streng der Gesetzgeber das Gesetz exekutieren und überprüfen lässt!
wenn künftig in jedem swingerclub bei HÜ die Polizei auftaucht um zu seh ob alles mit rechten Dingen zu geht, schau ich mir an wie viele Leute da noch Lust drauf haben in weiterer Folge rede und Antwort zu stehen, geschweige denn vor den Kadi geschleift zu werden, um dann öffentlich über ihre Vorlieben und Neigungen zu diskutieren... in bayern ist auf jeden Fall davon auszugehen, dass die Exekutive genauer hinsehen wird, ob alles mit Kondom abläuft, womit einer bukkake schon mal die Grundlage entzogen ist...
*********sser Paar
262 Beiträge
@moonage
Inwieweit sollte einem Bukkakeevent die Grundlage entzogen sein? Das verstehe ich nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Staat ein Interesse daran hat, seine Bürger diesbezüglich zu drangsalieren. Selbst in Bayern nicht...
Der Geniesser
in bayern ist auf jeden Fall davon auszugehen, dass die Exekutive genauer hinsehen wird, ob alles mit Kondom abläuft, womit einer bukkake schon mal die Grundlage entzogen ist...

genau darum geht es ...

bald dir auch wieder ganz konsequent $175 eingeführt ...
im Rückwärts-schritt Marsch Marsch ...

in 100 Tagen in Bundestagswahl
*******aar Paar
2.122 Beiträge
@ MILF_und_Mops:

die Frage hat sich nicht auf "Hobbynutten" bezogen.
Wenn Geld (oder Bezahlung) stattfindet, ist das für uns KEIN Hobby mehr.

Es gibt wirklich Frauen, die das wollen und gratis machen (manche Paare zahlen sogar Eintritt in einen Club zum GB).
Wenn Geld (oder Bezahlung) stattfindet, ist das für uns KEIN Hobby mehr

aber selbstverständlich ... ein Hobby-Katzenzüchter verschenkt seine Katzen auch nicht ...

Hobby oder Professionell ist lediglich eine Frage ob das "Geschäft" den Lebensunterhalt bestreitet oder nicht ...
das hat nicht mal was mit der Qualität zu tun ..

eine Hobby-Flohmarkt-Verkäufer verschenkt auch nix
*******aar Paar
2.122 Beiträge
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