Neues Prostitutionsgesetz zum 1. Juli 2017 vs. Bukkake
Eines vorab: Dies ist ein ernst gemeinter Beitrag. Ich bitte von unkonstruktiven Kommentaren Abstand zu nehmen. Danke!Am 1. Juli tritt das neue
Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes
sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
in Kraft.
Dort befindet sich in §32 folgender Text:
§32
Kondompflicht; Werbeverbot
(1) Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie
Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim
Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden.
(2) Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes ist
verpflichtet, auf die Kondompflicht in Prostitutionsstätten, in
sonstigen regelmäßig zur Prostitution genutzten
Räumen und in Prostitutionsfahrzeugen durch einen
gut sichtbaren Aushang hinzuweisen.
(3) Es ist verboten, durch Verbreiten von Schriften,
Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen
oder Darstellungen Gelegenheit zu sexuellen Dienst-
leistungen anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen
oder Erklärungen solchen Inhaltes bekannt zu geben
1. unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechts-
verkehr ohne Kondom, auch wenn der Hinweis in
mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt,
2. in einer Weise, die nach Art der Darstellung, nach
Inhalt oder Umfang oder nach Art des Trägermedi-
ums und seiner Verbreitung geeignet ist, schutzbe-
dürftige Rechtsgüter der Allgemeinheit, insbeson-
dere den Jugendschutz, konkret zu beeinträchtigen
oder
3. unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechts-
verkehr mit Schwangeren, auch wenn der Hinweis in
mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt.
Dem Verbreiten steht das öffentliche Ausstellen, An-
schlagen, Vorführen oder das sonstige öffentliche Zu-
gänglichmachen gleich.
Nun habe ich gehört, es könnte auf Grund dieses Gesetzes bzw. dieses Paragraphen
zukünftig verboten sein "Öffentlich für Bukkake zu werben".
Zu meiner Situation:
Ich besuche sehr gerne Swingerclubs und gehe dort zu GangBang-Partys und anderen Mottopartys.
Ich bin KEINE Prostituierte, sondern gehe zu meinem Vergnügen und dann wenn ich es von der Zeit her einrichten kann (bin auch ganz normal berufstätig) und Lust habe hin. Ich habe noch nie irgendwelches Geld oder sonstige Zuwendungen erhalten. "Taschengeldangebote" lehne ich stets ab.
Dennoch stehe ich sehr auf Bukkake und weise z.B. auch hier auf JOYclub darauf hin, dass ich eine bestimmte Party besuche und gerne Bukkake mache. Ich schreibe es auch in die Gästebücher der Clubs, die ich besuche.
Wenn spezielle Bukkake-Mottopartys stattfinden, so steht es auch auf den Clubhomepages.
Hierzu habe ich (bzw. mein Partner) auch schon entsprechende Hinweise als JPG-Bild eingestellt.
Man könnte also sagen ich mache für mich selbst Werbung bzw. auch der Club wirbt für mich, wenn er es auf seiner Homepage stehen hat.
Jetzt ist meine Frage, ob dieses nach dem 1. Juli weiterhin erlaubt ist!
Ich bin mir nicht zu 100% sicher, ob der Swingerclub nicht irgendwie doch zumindest von diesem "Werbeverbot" erfasst ist.
Nochmal zusammenfassend: Ich mache es nicht für Geld oder Zuwendungen jeglicher Art, sondern nur zu meinem Vergnügen. Ich besuche die Clubs, wie jeder andere Gast auch, rein privat! Man könnte sagen, ich werbe für mich selbst bzw. auch der eine oder andere Club wirbt (in Absprache mit mir) für mich.
Mir geht es letztendlich ausschließlich um meinen Spaß am Bukkake und mich intertessiert die Anzahl der Männer nur im Form ihres Spermas. Alles was irgendwie mit Geld, der Partyorganisation oder dergleichen zu tun hat, interessiert mich nicht und da habe ich auch nichts mit zu tun!
Wenn ich das mit dem "Werben" nun nicht ganz ausführlich dargestellt habe...über mein Profil und die nächste Bukkake-Veranstaltung am 23.06. könnt ihr euch ein Bild davon machen...aber bitte wirklich nur um hier sinnvolle ANtworten zu geben, denn dies ist ein ernst gemeinter Beitrag.
Wer kann mir eine kompetente und konkrete Antwort zu diesem Thema geben???