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"Grund für die Ablehnung ist der Satz, dass die Dame sich zur Verfügung stellt, um von den Herren bespritzt zu werden damit ist sie Teil des Angebots und das gilt als Indikator für finanzielle Interesse .... egal ob private oder professionelle Veranstaltung."
Auch mir ist sowas leider schon passiert. Ich hatte mich wirklich sehr darüber geärgert, da ich ebenfalls auch nur in der Veranstaltung erwähnt hatte, dass man eben seinen Eintritt im Kino selbst zahlen muss. Nach einiger Überlegung ist mir dann aber die Idee gekommen, wieso dies generell (auch ohne Preis) ein Problem sein könnte. Hierzu mal meine Vermutung:
Joyclub an sich ist eine kommerzielle Plattform, die sich nunmal an diese "Gesetze" halten muss. Bietet ein Veranstalter nun eine Bukkakeparty an bei denen man jeden besamen kann, der es eben möchte, kann dieser auch Eintritt verlangen weil er lediglich die Verastaltung samt deren Name bewirbt, nicht aber die Handlung.
Stellt sich nur 1 Frau oder 1 Mann zur Verfügung, wo es explizit um Besamung des einzelnen geht, greift insofern das Werbeverbot, da zumindest Joyclub kommerziell handelt, auch wenn die Bukkake privat ist.
Dass das ganze rein garnichts mit Schutz von Prostituirten zutun hat und zugleich in unserem Privatleben so dermaßen Thema ist, was mich mehr als ankotzt - spielt dabei aber letztlich keine Rolle...
Ob meine Vermutung nun stimm oder nicht, kann ich nicht sagen - es wäre aber eine mögliche Erklärung, die ich anbieten wollte. Ich denke abschließend kann es eh nicht geklärt werden...
lg kim