Ich versuche, die Regeln einzuhalten. Insbesondere beim Parken in der Großstadt kann das schwierig sein. Allerdings stelle ich fest, dass es auch ein starkes Herdenverhalten ist. Ist irgendwo Park- oder gar Halteverbot und da stehen zwei, sind es kurze Zeit später vier und irgendwann ist die ganze Strecke voll.
Demgegenüber finde ich immer wieder Stellen, wo kein Parkverbot ist, aber dennoch niemals einer parkt. Man nimmt einfach an, dass da das Parken verboten ist, weil da nie einer steht. Ich stelle mich dann trotzdem hin. Dafür bekomme ich den Vogel gezeigt, werde schon beim Anhalten angehupt und bekomme Strafzettel. Die fechte ich dann an und benötige manchmal einen längeren Dialog, aber am Ende wird alles zurückgenommen. Einmal musste ich flitzen, damit der Abschleppwagen mein Auto wieder absetzt. Ich konnte zwar nicht verhindern, dass ich das Auto dann woanders parken musste, weil die junge Frau von der Stadtpolizei darauf bestand und ihr Kollege Marke väterlicher Freund sie unterstützte (Kollegial völlig in Ordnung, sachlich total falsch) und ich musste stark an mich halten, keine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen, da sie mir nicht erklären konnten, warum ich dort nicht parken dürfe. Witzigerweise waren auf der gegenüberliegenden Seite etliche Autos im Parkverbot abgestellt, die man nicht entfernen wollte. Aber jeder Jurist weiß, es gibt kein Recht im Unrecht. Auch hier wurden am Ende sämtliche Vorwürfe der Stadtverwaltung zurückgenommen und man hat auch den Abschleppwagen bezahlt. Es wurde sogar ausdrücklich eine Entschuldigung formuliert.
Der erste Eindruck scheint manchmal mehr zu zählen als die tatsächliche Beschilderung bzw. die Paragrafen der Straßenverkehrsordnung. Allerdings gibt es ergänzende Rechtsnormen, die nicht in der StVO erwähnt werden.
Ein Beispiel: Ein Seitenstreifen zum Parken wird durch einzelne Bäume unterbrochen.
Ist dieser Baumbereich mehr als 5 Meter lang, darf neben dem Baum auf der Fahrbahn geparkt werden, wenn kein entsprechendes Verbotsschild aufgestellt ist (und die Straße breit genug ist, etc.). Es handelt sich ausdrücklich nicht um Parken in zweiter Reihe! Denn der Baum wäre ja dann die erste Reihe.
Ist dieser Bereich aber kürzer als 5 Meter, ist das verboten. Ein Smart darf also nicht dort parken, wenn die "Baumscheibe" (offizielle Bezeichnung) evtl. 4,80 Meter lang ist, obwohl er das Parken im Seitenstreifen nicht behindert. So kann es vorkommen, dass es auf einer Straße erlaubte und verbotene Bereiche zum Parken gibt, wenn die Länge der Baumbereiche nicht einheitlich ist.
Das gleiche gilt auch, wenn auf einem zum Parken freigegebenen Seitenstreifen oder Gehweg im Sommer ein Lokal Sitzplätze errichtet hat. Dann darf man ohne separates Verbotsschild daneben auf der Fahrbahn parken. Aufpassen muss man im Herbst, wenn es passieren kann, dass zwischen Abstellen des Autos und Wegfahren der Außenbereich des Lokals aufgelöst wird und der Parkstreifen wieder benutzt werden kann. Dann würde man urplötzlich verboten in zweiter Reihe parken.
Ein Kollege parkte mal auf den Schienen der Straßenbahn. Dort ist kein Linienbetrieb lediglich eine Bedarfsstrecke zum vorzeitigen Wenden. Nebenan wurde ein Haus gebaut, wodurch die Baustelle die Schienen blockierte. Fast 2 Jahre lang war das so. Ausgerechnet als er dort parkte wurde während des Tages die Baustelle abgebaut und die Strecke wieder freigegeben. Da die Verkehrsgesellschaft daraufhin gleich die Gleise reinigen wollte, wurde er abgeschleppt. Pech gehabt.
Die Trägheit der Stadtverwaltung verhindert, dass evtl. fehlende Parkverbotsschilder, die mir diese Möglichkeiten eröffnen, zu einem späteren Zeitpunkt aufgehängt werden, um die Flächen wie vielleicht gewünscht freizuhalten. So treibe ich das Spiel in einem Viertel von Frankfurt seit 6 Jahren an vier verschiedenen Stellen. Da lernen eher andere Parkplatzsucher von mir als die Stadtverwaltung.