So habe ich das verstanden.
Es gibt ja mehrere Proleme bei der Überlegung. Nehmen wir an, ein Haus hat 14 Parteien und 20 Stellplätze in der Tiefgarage (das ist ein reales Beispiel aus meiner Nachbarschaft).
Bisherige Situation:
Nun kommt ein Eigentümer, der auch einen Stellplatz besitzt und will sich ein Elektroauto kaufen und deshalb einen Stromanschluss (auf eigene Kosten) legen lassen. Der Verwalter hat allen Eigentümern geraten, dies abzulehnen.
Grund:
Angenommen, der eine wird genehmigt und der Eigentümer zahlt die Kosten selbst. Dann ist das erst einmal okay.
Nun kommt der nächste und es wird genauso verfahren. Auch okay.
Nun kommt der dritte und es gibt ein Problem. Der Hausanschluss, also die eingehende Stromleitung in das Haus, gibt nicht genügend Kapazität her, damit der dritte auch versorgt werden kann. Damit darf der Elektriker die dritte Ladebox nicht anschließen. Dazu muss ein Hausanschluss mit größerer Kapazität hergestellt werden. Dazu muss die Straße aufgegraben werden bis zum nächsten Anschlusspunkt. Die Kosten sind riesig. Doch wer zahlt das? Der Dritte (und die ersten beiden hatten es richtig gemacht, schnell zu sein), alle drei (die Kapazität wird für mehr als nur den Dritten erhöht, weitere würden kostenfrei profitieren) oder alle Eigentümer (also auch die, die niemals ein Elektroauto kaufen wollen)? Und wie groß wird das nun dimensioniert?
Ich bin mir nicht sicher, ob das neue Gesetz alle diese Fragen damit zufriedenstellend gelöst hat und wie es in das WEG übernommen wird.
Das Dilemma, dass es für einen eine überschaubare Investition sein kann, die aber die Reserven aller beschneidet, während alle in keinem Fall davon profitieren können, ist für mich bisher nicht gelöst.
Ich habe mir vor wenigen Tagen eine Wohnung in einem Neubau angeschaut. 36 Wohnungen, 53 Parkplätze in der Tiefgarage. 19 davon mit Elektroanschluss. Tolle Quote, aber in 20 Jahren vielleicht hoffnungslos unterdimensioniert, wenn wir alle mit batteriebetriebenen Autos fahren sollen. Was machen dann die Leute mit den anderen Parkplätzen? Werden die nachgerüstet? Auch die, die nicht an einer Wand sind? Wer zahlt das? Sind da auch die Leute zu beteiligen, die einen der 19 Parkplätze haben?
Ich finde, es bleibt schwierig, und ich glaube nicht, dass das Gesetz für diese ganzen Überlegungen ausgereift ist. Nur, das Problem haben ja nicht die Eigenheimbesitzer mit Parkplatz vor dem Küchenfenster. Das Problem hat die Stadtbevölkerung, insbesondere die Laternenparker.