problem...
bei tfl (led) und h1 bzw. h7 scheinwerfern ist:
bei xenon scheinwerfern mit aufgeschalteten LED tfl sind diese als
positionslichter zugelassen. nicht als tfl im ursprünglichen sinne.
als tfl werden sie nur bezeichnet wenn es tag ist und die abblendlichter aus sind. schaltet sich das licht zu (tunnel) dimmen die tfl ab. (nur xenon)
deshalb müssen bei fahrzeugen ohne typgenehmigung (da sist bei den meisten der fall) die tfl in led nachts abgeschaltet werden wenn es sich um h1 oder h7 scheinwerfer handelt.
(genaueres sollte da immer in der herstellerbescheinigung stehen und auch beachtet werden - ansonsten beim tüv nachfragen)
abgedimmt sind sie also nur bei xenon zulässig wenn der hersteller (egal ob autofirma oder led hersteller) wie ich bereits schrieb die zulassung als positionslicht beantragt hat.
bei alten fahrzeugen die das lametta nachgerüstet haben ist immer das problem dieser nicht arg weit verbreiteten rechtslage. da viele -illegal- damit rumfahren und auch keiner so richtig danach schaut....denkt jeder das ist erlaubt wenn die einbauhöhe etc. stimmt.
fakt ist aber...und da ist es schon immer recht deutlich gewesen....
tfl kann sich jeder ranschauben -richtig- die aufschaltung/dimmung etc muss aber beachtet werden. und das tun wenige wie ich jeden tag sehe.
ich habe absichtlich die normalen scheinwerfer bestellt weil es grad überall probleme mit dem flattern der xenon sw gibt...das led habe ich extra dazubestellt und die tfl sind nachts IMMER aus.....hätte ich xenon genommen würden sie gedimmt weiter brennen. auf nachfrage wurde mir das so gesagt wie ich es hier geschrieben habe.
grundsätzlich bleibt zum thema TFL zu sagen....viele sparen sich die montage und fahren stattdessen mit den neblern am tage rum...scheint also mode zu sein. findige eletriker polen die teile einfach um....naja
wems gefällt *g