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E-Vignette Schweiz ab 1. August 2023

*******ers Paar
1.578 Beiträge
Themenersteller 
E-Vignette Schweiz ab 1. August 2023
Jedes Jahr erhält die Schweizer Vignette zur Nutzung von abgabepflichtigen Autobahnen und Autostrassen eine andere Farbe. 2023 ist sie gelb, jetzt kommt noch neu hinzu:

Transparent!

Ab 1. August dieses Jahr kann die Vignette von jedem in In- und Ausland elektronisch im Internet gelöst werden: die Schweizer e-Vignette. Man registriert sein Kennzeichen und Kategorie des Fahrzeugs, bezahlt mit Karte, das war's.

Es entfällt dadurch der Kauf an Grenze, Post- oder Tankstelle sowie das Kleben an die Windschutzscheibe (und spätere abstubbeln davon).

Für Halter von Wechselschildern ergibt sich der Vorteil, dass nun nicht mehr jedes Auto separat beklebt werden muss, sondern beide Fahrzeuge mit einer einzigen elektronischen Vignette registriert sind.

Für den Fall eines Umzug ist pro Jahr einmalig der Wechsel des Kennzeichens unter der gleichen Vignette erlaubt. Zudem entledigt man sich jedes Drama beim Ersatz einer defekten Windschutzscheibe oder Tausch des Fahrzeugs bei Neuanschaffung.

Für den Schweizer Bund rechnet es sich auch ein wenig: bei gleichbleibenden Preis fallen Druck und Versandkosten weg, ebenso die 10% Provision an die Verkaufsstellen.

Auf
https://via.admin.ch/shop/dashboard
gibt es die Bestellmöglichkeit der E-Vignette online. Unten auf der Seite ist auch eine Übersichtskarte, welche der Strassen abgabepflichtig sind.

Wer weiter kleben will, kann das tun: diese Variante wird beibehalten, bis ihr Markt-Anteil auf unter 10% sinkt. Die Farben der Vignette 2024 werden im Oktober/Nevember bekannt gegeben.
******_wi Paar
8.306 Beiträge
Ich kaufe die meist second hand *floet*
Wobei ich sie auch richtig aufklebe, was beim Vorbesitzer wohl eher nicht der Fall war...

Und mit dem Cabrio brauche ich keine, weil es dann keine Autobahn sein soll bzw muss.
****tus Mann
675 Beiträge
ist die digitale vignette in der schweiz beim online-kauf sofort gültig?

in österreich ist sie erst ab dem 18. tag nach dem online-kauf gültig..
grund: kunden haben in europa (EU?) bei jeder online-bestellung das recht, innerhalb von zwei wochen vom kauf zurückzutreten. dazu wird mit drei tagen postlaufzeit gerechnet. daher ist die digitale vignette erst ab dem achtzehnten tag nach dem kauf gültig.
sofort gültig ist die digitale vignette in österreich nur, wenn ich sie an der tankstelle, bei einem autofahrerclub oder sonstigem direktverkauf kaufe. beim direkterwerb entfällt die gesetzliche sperrfrist und die vignette ist sofort gültig..

wie ist das in der schweiz?
*******ers Paar
1.578 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ****tus:
ist die digitale vignette in der schweiz beim online-kauf sofort gültig?

Sie ist sofort gültig.
"Die Gesetzgebung der Schweiz sichert dem Kunden kein Recht zu, sich umzuentscheiden und ein Produkt nach einem Online-Kauf zurückzugeben. Der Betreiber eines Webshops kann dieses Recht gewähren, ist aber nicht dazu verpflichtet." - https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-betreiben/e-commerce/erstellung-e-commerce-site/wichtige-informationen/widerrufsrecht.html

Die E-Vignette der Schweiz wird im Unterschied zu Österreich nicht aktiv überwacht. Sie wird nur Stichprobenartig kontrolliert, analog zur Klebevignette.
***di Paar
255 Beiträge
Gilt aber erst ab ersten August oder ? Ich muss morgen eine holen und es widerstrebt mir zu kleben in Östereich und Slowenien gibt es die Digital Viniette schon länger 😉
*******4646 Frau
1.022 Beiträge
Zitat von ******_wi:
Ich kaufe die meist second hand *floet*
Wobei ich sie auch richtig aufklebe, was beim Vorbesitzer wohl eher nicht der Fall war...

Und mit dem Cabrio brauche ich keine, weil es dann keine Autobahn sein soll bzw muss.

Du gestehst in aller Öffentlichkeit einen Betrug und versuchst dich als Held hinzustellen weil du einfach nicht das Geschick des Vorbesitzers aufbringen kannst.
Zum einen ist das völlig am Thema vorbei, die Lehrerin oder der Lehrer hätte gesagt: Thema verfehlt, setzen, 6!
Zum anderen ist es einfach armselig und bedauernswert, wenn man sich dann auch noch damit brüstet ein Cabrio sein eigen zu nennen.
*******_zh Mann
5.531 Beiträge
Zitat von ******_wi:
Ich kaufe die meist second hand *floet*
Wobei ich sie auch richtig aufklebe, was beim Vorbesitzer wohl eher nicht der Fall war...

Und mit dem Cabrio brauche ich keine, weil es dann keine Autobahn sein soll bzw muss.

Kommt dazu, dass das in der Schweiz unter den Straftatbestand der Hehlerei geht. Laut Strafgesetzbuch ist die Voraussetzung für Hehlerei die Existenz der Sache als ein Tatobjekt, das aus einer rechtswidrigen Vortat durch eine andere Person stammt...
******_wi Paar
8.306 Beiträge
Wow! Wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein!


Zitat von *******4646:
Du gestehst in aller Öffentlichkeit einen Betrug
Ich gestehe, dass ich auch mal eine Vignette von privat gekauft habe, mit der Absicht, diese ordnungsgemäß auf die Scheibe eines Autos zu kleben und damit während der Gültigkeit vignettenpflichtige Straßen in der Schweiz zu befahren. Ist das Betrug? Nach deutschem Recht? Nach Schweizer Recht, wenn es im Ausland geschah? Wo steht das, nur damit ich was dazu lerne?

Zitat von *******4646:
und versuchst dich als Held hinzustellen
Wo steht das? Reine Interpretation von dir aus deiner offensichtlich negativen Voreinstellung heraus.

Zitat von *******4646:
weil du einfach nicht das Geschick des Vorbesitzers aufbringen kannst.

Keine Ahnung, was der damit gemacht oder nicht gemacht hat. Ich weiß ja auch nicht, ob der damit einen Meter auf einer vignettenpflichtigen Straße unterwegs war. Ich habe sie absichtlich ordnungsgemäß aufgeklebt, wie das Vorschrift ist. Um Geschick oder nicht, geht es doch gar nicht. Also auch eine bösartige Unterstellung von dir.

Zitat von *******_zh:
Kommt dazu, dass das in der Schweiz unter den Straftatbestand der Hehlerei geht. Laut Strafgesetzbuch ist die Voraussetzung für Hehlerei die Existenz der Sache als ein Tatobjekt, das aus einer rechtswidrigen Vortat durch eine andere Person stammt...
Ich hatte keinen Ansatzpunkt, die auf eine rechtswidrige Vortat hinwies. Schließlich sah sie für mich weder gestohlen, noch durch Betrug erhalten, noch bereits benutzt aus. Insofern war für mich der Artikel völlig unverdächtig.

Im Zweifel greift dann Artikel 21 des Schweizer Strafgesetzbuch: "Wer bei Be­ge­hung der Tat nicht weiss und nicht wis­sen kann, dass er sich rechts­wid­rig ver­hält, han­delt nicht schuld­haft."

Zitat von *******4646:
Zum anderen ist es einfach armselig und bedauernswert, wenn man sich dann auch noch damit brüstet ein Cabrio sein eigen zu nennen.
Was das bedeuten soll, erschließt sich mir nicht. Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Wenn hier saubere Führungszeugnisse für den zulässigen Besitz eines Cabrios als angemessene Bedingung angesehen werden, müssen sich vielleicht andere Leute von ihm verabschieden.

Ich gestehe weiter, dass die Schweizer bislang vor ca. 20 Jahren einmal 40 CHF für eine Geschwindigkeitsübertretung von 8 km/h außerorts (88 km/h gemessen bei erlaubten 80 km/h) sowie vor 15 Jahren 30 CHF für das nächtliche Parken im Wintersportort an einer Parkuhr verlangt hatten, weil sie dann dort nicht Schnee räumen konnten (gegen 2 Uhr hat es angefangen zu schneien, was ich nicht erwartet hatte). Selbstverständlich haben sie diese Beträge sofort erhalten.

Und jetzt hackt ihr bitte weiter auf mir Schwerverbrecher herum.
*******_zh Mann
5.531 Beiträge
Ich hatte keinen Ansatzpunkt, die auf eine rechtswidrige Vortat hinwies. Schließlich sah sie für mich weder gestohlen, noch durch Betrug erhalten, noch bereits benutzt aus. Insofern war für mich der Artikel völlig unverdächtig.

Im Zweifel greift dann Artikel 21 des Schweizer Strafgesetzbuch: "Wer bei Be­ge­hung der Tat nicht weiss und nicht wis­sen kann, dass er sich rechts­wid­rig ver­hält, han­delt nicht schuld­haft."

Kommt darauf an, wieviel du für die Vignette bezahlt hast. Es ist allgemein bekannt, dass die Vignette in der Schweiz CHF 40 kostet. Wenn du eine Vignette von einer Privatperson kaufst, die Vignette sich nicht original auf der Klebefolie befindet und du unter CHF 40 bezahlst, wirst du vor Gericht mit Artikel 21 einen schweren Stand haben...

https://www.blick.ch/news/zu-guenstige-baby-artikel-aargauer-kauft-windeln-und-muss-in-den-knast-id18758920.html
******_wi Paar
8.306 Beiträge
Ich mag keine 59 Jahre lang gereifte Schweizer Denke haben, aber für mich ist es logisch, dass eine Ware, die ein Verfallsdatum hat, günstiger von jemand verkauft wird, der keine Verwendung dafür hat.

Und ja, die Rückseite war noch vorhanden. Insofern war die Ware einwandfrei, ihre zuvorige Verwendung nicht erkennbar (vielleicht hat er sie mit was auch immer von innen haften lassen und sie so selbst missbräuchlich verwendet, was weiß ich).

Selbstverständlich habe ich keine 40 CHF oder den entsprechenden Euro-Gegenwert bezahlt; die Übergabe war auch an einer Tankstelle, der Verkauf allerdings auf ebay.de dokumentiert.

Was mich zu der nächsten Frage kommen lässt: Wenn das alles so ist, warum verklagt die Schweizer Regierung nicht Ebay darauf, Ihre Vignetten vom Sekundärhandel auszuschließen? Sie machen die Hehlerei in vielen Fällen erst möglich. (Ex-Ebay-)Kleinanzeigen genauso. Wenn da bei den großen Plattformen tatenlos zugesehen wird, darf man anschließend den kleinen Mann nicht hinhängen.

Und bei dem Fall mit den Windeln: Wenn die Story glaubhaft gemacht werden kann, dass das Kind, für das man die Dinger im Sonderangebot auf Vorrat gekauft hat, unerwartet frühzeitig sauber geworden ist, kann ich da schon sorglos die Windeln zum geringeren Preis verkaufen.

Nur weil etwas von privat billiger ist, muss es nicht gestohlen sein. Es kann einfach der Bedarf entfallen sein. Wenn es natürlich LKW-Ladungen voller Windeln sind, ist die Sache klar. Wenn ich weiß, dass derjenige es mit dem Gesetz nicht so genau nimmt, oder er drogensüchtig ist, auch. Dann kann ich kaum sorglos kaufen und mich darauf berufen, dass ich das unverdächtig finde.

Aber bei ein paar Packungen darf man da schon sorglos sein.

Ich habe nagelneue Räder mit Winterreifen für mein Auto von privat gekauft. Die Erklärung: Er habe sich vor wenigen Monaten (im Sommer eben) das neue Auto gekauft und gleich einen Satz Winterräder dazu. Dann hat er seinen Job verloren und kann die Kreditraten für das Auto künftig nicht mehr bezahlen. Der Händler wollte ihm für den Satz Räder so wenig bezahlen, dass er sich vorgenommen hat, diese separat in einer Ebay-Auktion zu verkaufen. Da die mittlerweile bei BMW vergriffen waren, war der Preis für mich an Ende nur ca. 15% unter BMW-Listenpreis, wenn ich die Spritkosten zur Abholung dazurechne (immerhin 300 km einfache Fahrt). Es war auch der einzige Satz, den er angeboten hat.

Die Schweizer Besonderheit, nur Jahresvignetten (okay, 14 Monate) auszugeben, ist durchaus auch ein Grund, weshalb wir in der Schweiz mit dem Cabrio (im Sommer eben) nur vignettenfreie Strecken fahren. In Österreich habe ich noch nie eine vignettenpflichtige Straße benutzt.

Ich finde Landstraßen nicht schlimm. Ein wenig "Schau-ins-Land" darf doch zum Urlaub dazugehören. Und wer mit dem Cabrio nur auf der Autobahn unterwegs sein will, ist mir jetzt wieder suspekt.
*******ers Paar
1.578 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ******_wi:
kaufe die meist second hand *floet*

Zitat von ******_wi:
ich sie auch richtig aufklebe, was beim Vorbesitzer wohl eher nicht der Fall war...

Diese Worte geben doch recht klar wieder, dass man sich der missbräuchlichen Verwendung bewusst war.

Eine Vignette ist nur für das Fahrzeug gültig, an das sie angeklebt wurde. Sie darf nur zusammen mit dem Fahrzeug übertragen werden, ansonsten ist eine Weitergabe bei Strafandrohung verboten.

Eine missbräuchliche Verwendung, wie sie durch obigen Text naheliegend geschildert wird, ist ein Offizialdelikt, d.h. muss bei Kenntnisnahme durch eine Behörde zwingend strafverfolgt werden.
******_wi Paar
8.306 Beiträge
Ja, dann:

Bei Ebay die Käufernamen aller Vignetten herausklagen.

Die auf diese Personen zugelassenen Fahrzeuge herausfinden.

Diese Kennzeichen an den Grenzstationen anhalten und kontrollieren.

Das Offizialdelikt muss zur Vermeidung von künftigen Straftaten auch an der Wurzel verfolgt werden, nicht nur an der Zweigspitze.
******_wi Paar
8.306 Beiträge
Aber die elektronische Version zielt ja auch mit darauf ab, diesen vermeintlich illegalen Sekundärhandel zu unterbinden. Es geht nicht nur allein um die 10% und die Druckkosten.
****tus Mann
675 Beiträge
Zitat von *******ers:
Zitat von ****tus:
ist die digitale vignette in der schweiz beim online-kauf sofort gültig?

Sie ist sofort gültig.
"Die Gesetzgebung der Schweiz sichert dem Kunden kein Recht zu, sich umzuentscheiden und ein Produkt nach einem Online-Kauf zurückzugeben. Der Betreiber eines Webshops kann dieses Recht gewähren, ist aber nicht dazu verpflichtet." - https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-betreiben/e-commerce/erstellung-e-commerce-site/wichtige-informationen/widerrufsrecht.html

Die E-Vignette der Schweiz wird im Unterschied zu Österreich nicht aktiv überwacht. Sie wird nur Stichprobenartig kontrolliert, analog zur Klebevignette.

Danke für die Antwort..

die übrige diskussion bzgl second-hand-vignette spiegelt mal wieder das typische probleme von foren wider..
es wird vom hauptthema abgeschweift und artet in sinnlose diskussonen mit gegenseitigen anschuldigungen aus, bei der keine chance auf lösung und kompromiss besteht..
eigenltich schade, dass das in fast jedem forum so ist..
mir wäre es wirklich um die zeit zu schade..
viel spass noch bei hoffentlich friedlichen und genussreichen ausfahrten mit euren cabrios..
**********r6165 Paar
28 Beiträge
Das Thema E-Vignette ist schon seit Wochen die Presse rauf- und runtergegangen und von daher nicht neu.
Und warum müssen hier eigentlich immer Einige mit erhobenem Zeigefinger auf Andere zeigen!
Lasst doch jeden machen, was er will!
Wundert Euch nicht, wenn sich manche hier nicht mehr großartig in den Foren beteiligen.
Over and Out!!
*********n_so Paar
72 Beiträge
Denke die E-Vignette ist vermutlich die Zukunft, um die secondhand-Vignetten den gar auszumachen
***di Paar
255 Beiträge
[Link entfernt]
Hier kann man sie Buchen für mich leider 3 Tage zu spät 🤷‍♀️
*******ers Paar
1.578 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ***di:
[Link entfernt]
Hier kann man sie Buchen für mich leider 3 Tage zu spät 🤷‍♀️
Diese Seite ist ein inoffizieller Dritthändler, mit überrissenen Preis. Diese Seite wird als Scam eingestuft, auf der bereits Malware identifiziert wurde. Man sollte sie nicht besuchen. https://www.scamadviser.com/de/website-prufen/vignetteswitzerland.com


Die offizielle Bezugsquelle zum regulären Preis von CHF 40,- (entspricht aktuell 41.71 EUR) haben wir bereits im ersten Beitrag genannt, warum muss man nun mit einer Betrugsmasche hier auftreten?
Offizielle Verkaufs-Seiten: http://www.e-vignette.ch bzw. https://via.admin.ch/shop bzw. https://via.admin.ch/shop/config/evignette (landet alles auf gleichem Ziel).
******_wi Paar
8.306 Beiträge
Ich weiß es, aber für viele Nicht-Schweizer wird admin.ch nicht offensichtlich als die Webseite der Schweizer Eidgenossenschaft (= Staatsregierung bzw. -verwaltung) angesehen. Die fallen dann leicht auf etwas mit "Switzerland" rein.

Ein Test in meiner Google Abfrage mit dem Suchbegriff "Vignette Schweiz" ergab, dass eine Seite unter der Domain admin.ch, von wo aus man dann in den Shop kommen kann, der unterste Eintrag der ersten Ergebnisseite ist.

1. ch.ch allgemein
2. ADAC allgemein
3. ADAC News über e-Vignette
4. ZDF News über e-Vignette
5. Vignetteswitzerland
6. ADAC Online Shop
7. ÖAMTC allgemein
8. Tolltickets allgemein
9. ACE Onlineshop
10. admin.ch allgemein

(allgemein = allgemeine Infos über die notwendige Vignette zur Benutzung der relevanten Straßen, Kosten, etc.
Onlineshop = Verkauf der Klebevignette)

Nach der ersten Info in Position 3 und 4, dass es nun eine e-Vignette gibt, ist die Position 5 mit der niederländischen (!) Webseite sehr vorteilhaft. Verstärkt wird dies dadurch, dass in den zweizeiligen Zusatzinformationen zu den jeweiligen Webseiten (nur) bei Vignetteswitzerland das Wort "offiziell" zu lesen ist.

Ist überhaupt von Regierungsseite vorgesehen, dass auch andere die Vignette (zu einem für den Endnutzer höheren Preis) vermarkten dürfen?

Auch dies gehört nach meinem Rechtsverständnis von Staats wegen rechtlich unterbunden. Die Niederlande dürften dafür kein ausreichend rechtsfreier Raum sein.
*******ers Paar
1.578 Beiträge
Themenersteller 
Dieser Artikel erklärt es:
https://www.oeamtc.at/thema/maut-vignette/vorsicht-beim-vignettenkauf-48365545

Auf der Offiziellen Seite hat es auch eine Kontroll-Funktion, ob für ein Kennzeichen eine Vignette vorliegt. Hat man nicht offiziell gekauft, kann man so direkt prüfen, ob man das Geld gerade weggeworfen hat.
https://via.admin.ch/shop/dashboard
***di Paar
255 Beiträge
Zitat von *******ers:
Zitat von ***di:
[Link entfernt]
Hier kann man sie Buchen für mich leider 3 Tage zu spät 🤷‍♀️
Diese Seite ist ein inoffizieller Dritthändler, mit überrissenen Preis. Diese Seite wird als Scam eingestuft, auf der bereits Malware identifiziert wurde. Man sollte sie nicht besuchen. https://www.scamadviser.com/de/website-prufen/vignetteswitzerland.com


Die offizielle Bezugsquelle zum regulären Preis von CHF 40,- (entspricht aktuell 41.71 EUR) haben wir bereits im ersten Beitrag genannt, warum muss man nun mit einer Betrugsmasche hier auftreten?
Offizielle Verkaufs-Seiten: http://www.e-vignette.ch bzw. https://via.admin.ch/shop bzw. https://via.admin.ch/shop/config/evignette (landet alles auf gleichem Ziel).
Sorry hab ich nicht gesehen das es sich um einen Drittanbieter handelt 🙈Werde den Beitrag löschen
***di Paar
255 Beiträge
Zitat von ***di:
[Link entfernt]
Hier kann man sie Buchen für mich leider 3 Tage zu spät 🤷‍♀️
Wollte den Beitrag selbst löschen da es sich um einen Drittanbieter handelt.Geht leider nicht könnte ein Admin den Beitrag löschen.
*****ich Mann
7.220 Beiträge
JOY-Team 
@***di @*******ers

Hallo, wir haben die Beiträge in denen der Link auftauchte für euch editiert. *g*

Liebe Grüße
Dan_Rich
JOY-Team
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