Die Benutzung des Blinkers im Straßenverkehr...
Hallo liebe Cabriogemeinde,ich weiß nicht wie es Euch geht, aber ich habe zunehmend das Gefühl, dass der Blinker ein völlig überflüssiges Ausstattungsmerkmal eines Kraftfahrzeuges ist.
Erst heute früh auf dem Weg ins Büro habe ich drei Situationen erlebt die mich spontan inspirierten diesen Beitrag zu Verfassen:
Auf einer Landstraße mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h fährt vor mit ein Ford Mondeo. Erst knapp 80 - dann langsam werdend. Dann rote Bremslichter. Spätestens jetzt fragte ich mich was das soll... Und schwupp rechts auf die Tankstelle abgebogen... (Als ginge es mich nichts an was er macht - was es im Prinzip auch nicht tut - aber im Straßenverkehr wäre es durchaus praktisch zu Wissen was ein anderer Verkehrsteilnehmer so vor hat)
Auf der A1 hatte ich es etwas eiliger als die anderen - im Bereich der aufgehobenen Geschwindigkeitsbegrenzung begab ich mich auf die linke Spur um rechts zu Treten.
Plötzlich schoss ein kleiner Smart hinter einem LKW vor meine Haube so dass ich gezwungen war eine zügige Negativbeschleunigung einzuleiten...
OK - er/sie hätte natürlich zunächst den Rückspiegel benutzen können um festzustellen das ein plötzliches Ausscheren ungesund seien könne - zumal meine E-Klasse BJ2011 den Smart wohl zusammengeschoben hätte - aber ohne Blinker einfach rüber zu ziehen - für mich unbegreiflich.
In der Stadt angekommen das übliche Spiel - Lückenspringer im Stop and Go Frühmorgendsverkehr...
Aber auch hier könnte man den Binker benutzen - es wäre halt nicht so überraschend.
Auch wenn man mir als Mercedes Fahrer immer wieder nachsagt das ich die Vorfahrt ja eingebaut habe nehme ich es mit den Verkehrsregeln recht genau - auch mit dem Blinken. (Ich mache es sogar Nachts um 3 Uhr wenn ich alleine auf der Straße bin - ist wohl Reflex)
Als ich damals in der Fahrschule war sagte mein Fahrlehrer das das unterlassen des Blinkens 34% Abzugspunkte gibt und die Prüfung nach dreimaligem "vergessenem" Blinken nicht als bestanden gilt.
Weiter habe ich mal Google bemüht und herausgefunden das das Unterlassen des Blinkens eine Ordnungswidrikeit gem. § 9 StVO i.V.m § 49 (1) Nr. 9 StVO ist.
Genug geschwafelt!
Was denkt ihr so? Empfindet ihr es auch als eine Unart das zunehmend weniger geblinkt wird?
Regt ihr Euch auch darüber auf? Oder gehört ihr evtl. auch zu den Blinkfaulen?
Viele Grüße