Gasprüfung in StVZO aufgenommen
Gasprüfung in StVZO aufgenommen: Check der Gasanlage in Wohnmobil und Wohnwagen wird zur Pflicht +Mit dem neuen „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ wird die Gasprüfung (G 607-Prüfung) Teil der StVZO.
+Halterinnen und Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen müssen alle zwei Jahre die verpflichtende Prüfung durchführen. Sie ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU).
+Was sonst noch durch die Aufnahme der Gasprüfung in die StVZO zu beachten ist, erklärt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG)
Hier einmal der komplette Artikel zur Änderung mit Link:
https://www.dvfg.de/presse/pressemeldung/2024/6/19/gaspruefung-in-stvzo-aufgenommen-check-der-gasanlage-in-wohnmobil-und-wohnwagen-wird-zur-pflicht