Hallo Gerda und Ruedi,
hier mal wieder etwas (fundiertes) zu Eurer Frage:
Nur wie sieht das jetzt organisatorisch und rechtlich aus? Da haben wir einige Fragen die uns im Kopf rumschwirren. Wir hoffen, dass Ihr uns da beraten könnt.
1) Sind Wohnwagen auch auf Wohnmobil-Stellplätzen zugelassen?
Soweit es sich um öffentliche Stellplätze handelt, wird ein Hinweis auf die erlaubte Nutzungsmöglichkeit am Stellplatz aushängen. Ansonsten könnt Ihr bei gewünschten Zwischenzielen auch die Gemeinde vorab anschreiben, denn die Nutzungsmöglichkeit ist per Rats-/Gemeindebeschluß verfaßt worden. Somit wird Euch auch rechtlich sichere Auskunft erteilt werden.
Die meisten Gemeinden schließen Wohnwagen allerdings aus!
Das machen die in der Regel aber nur, damit sie rechtlich auf der sicheren Seite sind um sich die Wohnwagenburgen der ehtnischen Minderheiten vom Hals zu halten. Bei einem WoWa für eine Nacht, werden die wahrscheinlich keinen Aufstand machen .... außer die lieben WoMo-Fahrer beschweren sich
2) Wenn bei 1 = Nein, gibt es denn Wohnmobilstellplätze auf denen Wohnwagen zugelassen sind und wie erkennen wir die?
Die gibt es ..... seit 2008 werden diese auch im Bordatlas aufgeführt.
3) Dürfen wir in Deuschland den Wohnwagen auf öffentlichen Parkplätzen abstellen und auch 1 Nacht darin übernachten?
Generell könnt Ihr den Wohnwagen auf einem öffentlichen Parkplatz bis zu 14 Tagen abstellen (ohne das er am Zugfahrzeug hängt).
Die Übernachtung im WoWa ist eine Sondernutzung, die eigentlich beantragt werden müßte.
Allerdings - wie schon vorab erwähnt - ist die Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit erlaubt.
Hierbei sei noch angemerkt, dass Bundesrecht Landesrecht bricht!
4) Dürfen wir, wenn der Betreiber eines Clubs über eigene Parkplätze verfügt und es erlaubt, auf diesen übernachten?
N e i n ...... Ihr müßt bis zum Sonnenaufgang im Club durchfeiern und dürft dann über Tag dort schlafen! ... SCHERZ!
5) Ist "Wildcampen" in Deutschland erlaubt?
NEIN!
lieben Campergruß
Manfred