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Gesetzesfrage.....

*****989 Paar
951 Beiträge
Themenersteller 
Gesetzesfrage.....
Hallo ihr lieben,
vielleicht ist der ein oder andere unter euch, der mir helfen kann. Wir haben in unserer Firma zwei Sprinter laufen. Tätig sind wir NICHT im Transportgewerbe sondern im Handwerk. Nun möchte ich ein Auto mit einer Anhängerkupplung ausstatten, um damit meinen Wowa transportieren zu können. Also rein privat. Keine Baustellen o.ä. Ganz klar komme ich über die 3,5 Tonnen. Aber.....es ist kein Transportanhänger oder gewerbl. genutzt. Ist das möglich? Auch am We? Was fällt euch dazu ein? Her mit den Infos!!! *smile*

glg. Jana und Matthias
******ker Paar
564 Beiträge
LKW
Wenn er als LKW läuft, dann gilt in jedem Fall das Sonntagsfahrverbot wenn du einen Anhänger dran hängst. Egal was für ein Anhänger das ist...

Grüße
*****989 Paar
951 Beiträge
Themenersteller 
Auf Beschluss der Verkehrsminister auf ihrer Konferenz am 9. und 10. Oktober 2007 soll die sehr unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Stellen vereinheitlicht werden, indem die Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden an einem bestimmten Katalog ausgerichtet werden soll.[1] Dieser Katalog sieht vor, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot neben den in der StVO geregelten Ausnahmen allgemein nicht gelten soll für:[2]

Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie zum Beispiel Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (auch mit Anhänger),
selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.

Wie verstehe ich dann aber das?
******ker Paar
564 Beiträge
Mein Kenntnisstand ist der obere. Wenn du nen anderen und aktuelleren hast dann perfekt.

Am sichersten wendest dich an den Verkehrsüberwachungsdienst der Polizei. Die machen das ganze jeden Tag und sind auf dem aktuellen Stand, dann weiß aus erster Hand was Sache ist...
********6661 Paar
2.659 Beiträge
Fahrverbote in Deutschland

Welche Fahrzeuge sind vom Fahrverbot betroffen?

Vom Fahrverbot betroffen sind

alle Lkw über 7,5 t
Anhänger hinter Lkw, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht
Sattelkraftfahrzeuge zur Güterbeförderung bestehend aus Sattelzugmaschine und Sattelanhänger, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 7,5 t überschreitet.

Lkw sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an.

Nicht vom Fahrverbot betroffen sind

Allein fahrende Sattelzugmaschinen
Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-Fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt
Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z.B. Ausstellungs- und Filmfahrzeuge)
selbst fahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Mähdrescher, Bagger)
*****989 Paar
951 Beiträge
Themenersteller 
Das werde ich sowieso machen. Aber trotzdem danke für die Antworten......
***o2 Paar
419 Beiträge
Alles was mit sport und Freizeit Zutun hat greift das Sonntag Fahrverbot nicht
****ob Paar
852 Beiträge
welche zulassung haben die transporter lkw oder normal ?
*****989 Paar
951 Beiträge
Themenersteller 
Das meine ich eigentlich auch......aber......
*****989 Paar
951 Beiträge
Themenersteller 
LKW-Zulassung.
****ob Paar
852 Beiträge
dann gelten die lkw verordnungen
*****989 Paar
951 Beiträge
Themenersteller 
Es wäre aber eine reine Privatfahrt. Das Zugfahrzeug überschreitet ein zGG. von 3,5 Tonnen auch nicht.
*******aar Paar
3.539 Beiträge
Gruppen-Mod 
das ist egal .....sonst kann ja jeder lkw fahren zu privaten zwecken
***o2 Paar
419 Beiträge
Pferde Transporter fahren auch Sonntags die sind auch über 3,5 oder sattelzüge für Rennsport
******ker Paar
564 Beiträge
Spotranhänger
sind zulassungsfrei, deshalb dürfen die fahren. Da wird kein Zug gebildet...
Hallo,
ich bin schon 2mal mit dem Sprinter LKW mit WoWa angehalten worden der Sprinter ist auffällig als Fa. Auto beklebt,
ergebnis wenn Privat dann kein Sonntagsfahrverbot,
genauso mit Autotransporter hinten drann wenn für Privat einen selbst dann kein Verbot,
problem wenn das Auto hinten drauf nicht einen selbst gehört oder gekauft wurde.

gruß Joe
*********6471 Paar
434 Beiträge
:)
Es gibt in den einzelen Bundesländern unterschidliche auslegung des Gesetztes *snief*

Das mit den Pferdehängern ist auch eine ganz interesante sache. hinter dem PKW nur SO erlaubt. Es gab Veranstaltungen. An den die der grün (blau) / weiße Partiebus auf tauchte und alle Pick Ups kontrolierte und auch kräftig kasierte *g*

Wir hatten uns mal damit beschäftigt als unser Transit ein Argrarharken bekommen hat. Es betrift nicht nur das Sonntagsfahrverbot sondern auch Fahrtenschreiber und Versicherung.

Für uns währe die beste Lösung den LKW als Werkstattwagen umzuschlüßeln oder halt ein PKW der anständig ziehen kann *g*

Die Stattsakassen sind leer und es wird dran gearbeitet *snief*

LG Klaus
*******ink Paar
948 Beiträge
Es wird oft unterschiedlich ausgelegt und jeder Beamter hat einen Ermessensspielraum. Zulassung auf den Handwerksbetrieb, also gewerblich und evtl. ohne 1% Versteuerung, da es ein Transporter ist, dürfte jedem das Genick brechen und sogar Probleme mit den Fiskus bedeuten. Je nachdem wie pfiffig und schlecht gelaunt ein Sheriff ist, "kann" das dann sehr teuer werden. Fahrtenschreiber könnte u.U. im Anhängerbetrieb zur Pflicht werden, den mussten wir auch mal in einen T 4 Syncro einbauen lassen. Ob der Fachdienst der Sheriffs alle Eventualitäten und Bestimmungen der versch. Länder richtig beauskunftet???????
Bei Privat genutzten Fahrzeugen aus Gewerbebetrieben, muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Das sollte man nebenbei auch beachten
*********4229 Paar
467 Beiträge
Sonntagsfahrverbot
Hallo,

wir glauben, dass gilt grundsätzlich für jeden ob gewerblich oder privat, LKW mit Anhänger, wir fragen nochmal einen gute Freund (eigene Fahrschule)
Bis bald
*****989 Paar
951 Beiträge
Themenersteller 
.....das wäre super.
**DE Paar
2.564 Beiträge
Sprinter mit LKW Zulassung und Hänger , egal welcher , unterliegt dem Sonntagsfahrverbot . Ist ein Kontrollgerät eingebaut , muss bei jeder Fahrt die Tachoscheibe oder Fahrerkarte eingelegt sein ! Achtung !!!!!! Verstoß gegen die Wochenruhezeit ! Wird teuer ! Pro angefangene 1/2 Std 60 Euro
*********6471 Paar
434 Beiträge
:)
Der fahrtenschreiber ist über 75 km vorschrift *g*

Lg Klaus
**DE Paar
2.564 Beiträge
50 km Umkreis, trotzdem müssen Lenkrad und Ruhezeiten erfasst werden .
*********6471 Paar
434 Beiträge
:)
Ich bleib bei den 75 km
Aber darunter besteht die Pflicht nicht also es muss keine scheibe Aufzeichnungen geführt werden
Ist der lkw als Werkstattwagen eingetragen entfällt die fahrtenschreiberpflicht und die 75 km grenze
**DE Paar
2.564 Beiträge
Ich wusste es !
Also hat die SAARLÄNDISCHE BAG doch keine Ahnung.
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