Kommentar von mir,,,, Fahr'n 7,49 to Wohnmobil und beruflich bin ich mit dem Lkw unterwegs.....
Lkw mit einem zul. Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen müssen bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf Autobahnen einen Mindestabstand von 50 Metern zum Vorausfahrenden einhalten. Auch während eines Überholmanövers muss der Abstand 50 Meter betragen. ( Abstand der Autobahn-Leitpfosten = 50m
. Da Pkw und Lkw 's bekanntlich fast immer nach dem Überholen direkt vor einem wieder reinknallen, leider wahr, muß man theoretisch jedesmal wenn man überholt wurde schnell abbremsen damit man auch wieder den richtigen Abstand hat
Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts: Mit Wohnmobilen über 3,5 Tonnen dürfen Sie außerorts nur maximal 80 km/h fahren. Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn: Ein Wohnmobil mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bis 7,5 t darf auf der Autobahn und auf der Kraftfahrtstraße maximal 100 km/h fahren (§ 1 12.)