„Guten Tag,
im Großraum WOB,GF gibt es einige Plätze,wo das dauerhafte Wohnen zwar geduldet aber nicht offiziell erlaubt ist.Da gibt es eine riesige Grauzone.
Es gibt Campingplätze,auf denen jahrelang gewohnt wurde und die Dauercämper jetzt ihren festen Wohnsitz ummelden müssen.
Es muß also jederzeit damit gerechnet werden,sich einen anderen 1.Wohnsitz (Hauptwohnsitz)suchen zu müssen.
Diese Darstellung verzehrt meines Erachtens nach den rechtlichen Rahmen wie er in Deutschland gilt.
Sofern der Campingplatzbetreiber keine anderen Bedingungen stellt, darfst du dich bei einem festen Stellplatz (Coronabedingungen mal aussen vor) an 366 Tagen zu je 24 Stunden im Jahr AUFHALTEN.
Aber Aufhalten IST UNGLEICH WOHNEN !
Man WOHNT an seinem Hauptwohnsitz (oder 1. Wohnsitz), dort musst du dich aber nicht aufhalten sondern nur dafür sorgen, dass Amtsbriefe an dich weitergeleitet werden und der mittelbare Zugriff des Staates auf deine Person erfolgen kann. Sprich die Polizei oder der Gerichtsvollzieher können dann deinen Aufenthaltsort dort erfahren.
Auf einigen wenigen Campingplätzen (das bestimmt die Gemeinde) ist es erlaubt, seinen 1. Wohnsitz zu haben. Dann darf man sich dort nicht nur aufhalten sondern auch wohnen. Während der gesamten Coronazeit durfte man auch dort wohnen bleiben, da es ein amtlich zugelassener 1. Wohnsitz war. Aber auf den meisten Campingplätzen ist das Wohnen auf dem Campingplatz verboten. Diese Personen mussten daher während der Coronabeschränkungen diesen Verlassen und durften sich (sofern sie nicht noch einen Hauptwohnsitz real bewohnen konnten) bei einer Obdachlosen Unterkunft melden.
Zumindest ist mir kein Fall bekannt, wo jemand einen eingetragenen Hauptwohnsitz auf einem Campingplatz hatte, diesen verlassen musste. Allerdings, die Gemeinschaftsräume waren natürlich verschlossen.