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Ganzjahres Camping ( Wohnen auf dem Campingplatz )

******e59 Mann
210 Beiträge
Man kann bestraft werden, wenn man jemandem aus Gefälligkeit einen Wohnsitz anmelden läßt.
Zitat von **********n4444:
Das maximale Bußgeld bei Falschangaben oder Verstößen für den Mieter liegt nach wie vor bei 1.000 Euro. Der Vermieter kann allerdings mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden, wenn er oder sie die Bescheinigung nur aus Gefälligkeit ausstellt (§ 54 BMG Bußgeldvorschriften).



Es kann eventuell auch behauptet werden, man habe jemanden schwarz eine Wohnung vermietet.
Das kommt aber nur raus, wenn es einen Denunzianten gibt.

Solche Leute gibt es überall.

Die Welt ist verrückt
******_mg Mann
265 Beiträge
Das Ganze wuerde ich ganz einfach umgehen, indem ich mir ein Wohnklo in der Umgebung miete und zur Not dort auch ein paar Tage verweile, wenn es auf dem Platz Stress geben sollte. So kann ich das auf jedem Campingplatz, der noch eine Dauerparzelle frei hat.
Moin suche gerade im Raum Wolfsburg, Gifhorn und Braunschweig. Hat einer Tipps, bzw. besitzt dort einen Stellplatz und hat ggf. sogar dort seinen Hauptwohnsitz. LG Mike
Hallo wir sind in Rheinland-Pfalz auf dem Campingplatz. Mit Dauer Stellplätze sogar mit Anmeldung also richtig Angemeldet und wir haben die tollsten Campingplatz Betreiber super nett und freundlich. Wir dürfen hier bleiben weil wir Angemeldet sind. Die anderen dürfen tagsüber kommen aber nicht schlafen.
Zitat von ******ike:
Moin suche gerade im Raum Wolfsburg, Gifhorn und Braunschweig. Hat einer Tipps, bzw. besitzt dort einen Stellplatz und hat ggf. sogar dort seinen Hauptwohnsitz. LG Mike

Vielleicht hier:
Campingplatz Irenensee KG
Fritz-Meinecke-Weg 2
Uetze

Neben Camping gibt es dort auch Mobilheimstellplätze. Bei denen darf man sich mit Wohnadresse anmelden.
*******ig13 Frau
16 Beiträge
Zitat von ******ike:
Moin suche gerade im Raum Wolfsburg, Gifhorn und Braunschweig. Hat einer Tipps, bzw. besitzt dort einen Stellplatz und hat ggf. sogar dort seinen Hauptwohnsitz. LG Mike
in gifhorn gibt es einige
Ich spreche aus Erfahrung, daß es nur sehr wenige Campingplätze gibt, die das zulassen. Hier hat nämlich das Landratsamt der jeweiligen LKs auch ein Wörtchen mitzureden. Hier im LK Roth geht das nur wenn der Betreiber damit kein Problem hat, ansonsten muss man einen Meldeadresse vorweisen.
*********ar22 Paar
189 Beiträge
Guten Tag,
im Großraum WOB,GF gibt es einige Plätze,wo das dauerhafte Wohnen zwar geduldet aber nicht offiziell erlaubt ist.Da gibt es eine riesige Grauzone.
Es gibt Campingplätze,auf denen jahrelang gewohnt wurde und die Dauercämper jetzt ihren festen Wohnsitz ummelden müssen.
Es muß also jederzeit damit gerechnet werden,sich einen anderen 1.Wohnsitz (Hauptwohnsitz)suchen zu müssen.
Zitat von *********ar22:
Guten Tag,
im Großraum WOB,GF gibt es einige Plätze,wo das dauerhafte Wohnen zwar geduldet aber nicht offiziell erlaubt ist.Da gibt es eine riesige Grauzone.
Es gibt Campingplätze,auf denen jahrelang gewohnt wurde und die Dauercämper jetzt ihren festen Wohnsitz ummelden müssen.
Es muß also jederzeit damit gerechnet werden,sich einen anderen 1.Wohnsitz (Hauptwohnsitz)suchen zu müssen.

Diese Darstellung verzehrt meines Erachtens nach den rechtlichen Rahmen wie er in Deutschland gilt.

Sofern der Campingplatzbetreiber keine anderen Bedingungen stellt, darfst du dich bei einem festen Stellplatz (Coronabedingungen mal aussen vor) an 366 Tagen zu je 24 Stunden im Jahr AUFHALTEN.
Aber Aufhalten IST UNGLEICH WOHNEN !

Man WOHNT an seinem Hauptwohnsitz (oder 1. Wohnsitz), dort musst du dich aber nicht aufhalten sondern nur dafür sorgen, dass Amtsbriefe an dich weitergeleitet werden und der mittelbare Zugriff des Staates auf deine Person erfolgen kann. Sprich die Polizei oder der Gerichtsvollzieher können dann deinen Aufenthaltsort dort erfahren.

Auf einigen wenigen Campingplätzen (das bestimmt die Gemeinde) ist es erlaubt, seinen 1. Wohnsitz zu haben. Dann darf man sich dort nicht nur aufhalten sondern auch wohnen. Während der gesamten Coronazeit durfte man auch dort wohnen bleiben, da es ein amtlich zugelassener 1. Wohnsitz war. Aber auf den meisten Campingplätzen ist das Wohnen auf dem Campingplatz verboten. Diese Personen mussten daher während der Coronabeschränkungen diesen Verlassen und durften sich (sofern sie nicht noch einen Hauptwohnsitz real bewohnen konnten) bei einer Obdachlosen Unterkunft melden.

Zumindest ist mir kein Fall bekannt, wo jemand einen eingetragenen Hauptwohnsitz auf einem Campingplatz hatte, diesen verlassen musste. Allerdings, die Gemeinschaftsräume waren natürlich verschlossen.
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