Quelle: securite-routiere.gouv.fr
Das französische Innenministerium hat neue Vorschriften zum Schutz von Fußgängern, Radfahrern und Nutzern der Motorroller eingeführt. Damit müssen Lastkraftwagen mit einer Kennzeichnung, die über den sogenannten toten Winkel informiert, ausgestattet werden.
Die obligatorische Signalisierung des toten Winkels in Lastkraftwagen ist eine Reaktion auf die Notwendigkeit, besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer, Fußgänger, Motorradfahrer und Rollernutzer zu sensibilisieren, erklärt das französische Innenministerium..
Diese Pflicht gilt für schwere Nutzfahrzeuge mit einem maximal zulässigen Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die Städte befahren. Das Dekret schließt land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge des Winter- und der Rettungsdienste sowie diese der Verwalter von Autobahnen und Schnellstraßen, berichtet das Innenministerium.