Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Wahrheit oder Pflicht
390 Mitglieder
zur Gruppe
Web Cam
4596 Mitglieder
zum Thema
Aufkleber, Sticker, Werbung... aus vergangenen Zeiten42
Inspiriert durch die Themen mit der Bravo und den Postern aus der…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Totwinkel-Aufkleber Pflicht für Fzg. über 3,5 to ab 01.01.21

*****ght Paar
950 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Totwinkel-Aufkleber Pflicht für Fzg. über 3,5 to ab 01.01.21
Wer mit einem Wohnmobil über 3,5t ab dem 01.01.2021 in Frankreich unterwegs ist,
sollte sich einen Totwinkel-Aufkleber besorgen, sonst wird es teuer!

Wen es genauer interessiert der schaut mal hier:
https://frankreich-mobil-erl … 1PkbqgOnQ6xOlbN4DrVqJXd9kLZw
*******766 Paar
54 Beiträge
Danke für die info
*******0938 Paar
1.143 Beiträge
Danke und hoch intzeressant.

Aber wie immer auch hier mal wieder keine klaren Aussagen im Netz dazu zu finden. Um welches der beiden Gewichte handelt es sich ?
Das zulässige Gesamtgewicht oder das zulässige Zuggesamtgewicht ?
Beim Wohnmobil eher uninteressant aber für uns mit unserem 5th Wheeeler / Wohntrailer schon.
PickUp 3,27 t zuässiges Gesamtgewicht, also unterhalb der Grenze und zulässiges Zuggesamtgewicht 6,7 t, also oberhalb !
Vielen Dank für die Info.
An @*******0938 fragt doch einfach mal beim ADAC nach, die sollten das wissen.
LG aus Gießen
*********ula13 Paar
218 Beiträge
Also wir suchen für ab und an jemanden der sich juristisch im Ausland auskennt essen und ....

ALTER spinnen die so langsam?
Keine Frage, was die morgens nehmen will ich auch! Wer soll sich das eigentlich noch alles merken? Wir sind klar kriminelle Wohnmobil Fahrer! Entweder überladen oder verstoßen gegen Gesetze im Ausland.
*********joies Paar
1.173 Beiträge
Zitat von *******0938:
Danke und hoch intzeressant.

Aber wie immer auch hier mal wieder keine klaren Aussagen im Netz dazu zu finden. Um welches der beiden Gewichte handelt es sich ?
Das zulässige Gesamtgewicht oder das zulässige Zuggesamtgewicht ?
Beim Wohnmobil eher uninteressant aber für uns mit unserem 5th Wheeeler / Wohntrailer schon.
PickUp 3,27 t zuässiges Gesamtgewicht, also unterhalb der Grenze und zulässiges Zuggesamtgewicht 6,7 t, also oberhalb !


Laut französischem Gesetzestext: zulässiges Gesamtgewicht
*******0938 Paar
1.143 Beiträge
Zitat von *********ner50:
Vielen Dank für die Info.
An @*******0938 fragt doch einfach mal beim ADAC nach, die sollten das wissen.
LG aus Gießen

Habe ich gemacht und wenn ich eine Antwort bekomme, werde ich die auch posten !

Gerade bei Gespannen sind die Verkehrszeichen höchst interessant. Mann kennt das Verkehrzeichen 262, z. B. mit 3,5 t, und das bezieht sich nicht auf das zulässige Gesamtgewicht, sondern auf die:
"262: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Masse"
und entscheidend ist hier das Wort tatsächlich. Selbst wenn mein Fahrzeug zulässiges Gesamtgewicht von 4,5 t hat, ich aber zu dem Zeitpunkt nur 3,48 t auf die Waage bringe, darf ich fahren !!
*******0938 Paar
1.143 Beiträge
Zitat von ******rSH:
Laut französischem Gesetzestext: zulässiges Gesamtgewicht

Ok mein französisch hält sich in Grenzen. Demnach brauche ich die Schilder nicht ... und jetzt das große ABER ... gilt nur das Zugfahrzeug oder auch der Trailer ?? Trailer zulässiges Gesamtgewicht 4,2 to !
***dH Mann
3.652 Beiträge
Dann bleiben wir halt in Deutschland
*******0938 Paar
1.143 Beiträge
Zitat von ******rSH:
Die Frage beantwortet die Vorschrift: ... und alle Fahrzeuge, wo ein toter Winkel vorhanden ist... Damit wären auch Wohnwagengespanne betroffen...?

Na wie geil, zwei Aufkleber auf den Pkw und einen hinten auf den Wohnwagen .. na dann viel Spaß.

Ich glaube Frankreich ist "gestorben"
******599 Paar
649 Beiträge
Wir sind Anfang des Januar aus Spanien zurückgekommen und haben uns in Frankreich erkundigt es gilt für alle in Frankreich zugelassen Fahrzeuge für alle anderen aus der EU ist es nur empfohlen!
****Kla Paar
248 Beiträge
Quelle: securite-routiere.gouv.fr

Das französische Innenministerium hat neue Vorschriften zum Schutz von Fußgängern, Radfahrern und Nutzern der Motorroller eingeführt. Damit müssen Lastkraftwagen mit einer Kennzeichnung, die über den sogenannten toten Winkel informiert, ausgestattet werden.

Die obligatorische Signalisierung des toten Winkels in Lastkraftwagen ist eine Reaktion auf die Notwendigkeit, besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer, Fußgänger, Motorradfahrer und Rollernutzer zu sensibilisieren, erklärt das französische Innenministerium..

Diese Pflicht gilt für schwere Nutzfahrzeuge mit einem maximal zulässigen Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die Städte befahren. Das Dekret schließt land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge des Winter- und der Rettungsdienste sowie diese der Verwalter von Autobahnen und Schnellstraßen, berichtet das Innenministerium.
****uto Paar
1.022 Beiträge
Von dieser Vorschrift werden nicht nur in Frankreich zugelassenen Fahrzeuge erfasst:

Bitte beachten Sie: Ausländische schwere Fahrzeuge, die auf französischem Boden verkehren, unterliegen ebenfalls dieser Verpflichtung.
Quelle: https://www.securite-routier … -signalisation-materialisant
*******0938 Paar
1.143 Beiträge
Der ADAC hat uns dazu folgendes geschrieben:

Zitat ADAC:

folgende Information habe ich nun bzgl. des „Toten Winkel Aufklebers“ aus unserer ADAC Zentrale bekommen:

• Wohnmobile über 3,5 t zGG
Wohnmobile, die eine LKW-Zulassung haben müssen beidseitig auf der Rückseite mit speziellen Warnhinweisen versehen werden, um Fußgänger und Zweiradfahrer vor der Gefahr des toten Winkels zu warnen. Die Verordnung schließt auch außerhalb Frankreichs zugelassene Fahrzeuge ein. Weitere Informationen unter http://www.securite-routiere.gouv.fr

Das zGG, also zulässige Gesamtgewicht, bezieht sich nur auf das Zugfahrzeug, im Falle der Anfrage also auf den PickUp des Mitgliedes.

Zitat Ende.

Unkommentiert von uns und nur zur Information. Wir werden dazu auch keine Stellungnahme abgeben.
****uto Paar
1.022 Beiträge
Die Camping-Freunde aus Frankreich der Fédération francaise de Camping et de Caravaning (FFCC) wollten sich auch nicht mit den "schicken Aufklebern" abfinden und haben nachgefragt, wie aus einer Veröffentlichung des Verbandes vom 08..01.2021 hervorgeht:

Betroffen sind alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, also auch unsere Wohnmobile und ggf. deren Anhänger.

Der FFCC intervenierte bei Marie GAUTIER-MELLERAY, der interministeriellen Delegierten für Verkehrssicherheit, um sie darüber zu informieren, dass unsere Fahrzeuge oft von bescheidener Größe sind, aber sie sagte uns, dass das Dekret keine Ausnahmeregelung für sie vorsieht. Wir werden uns also an diese neue Beschilderung gewöhnen müssen!
Quelle: https://ffcc.fr/actualite/no … ialisant-leurs-angles-morts/

Aber auch der ADAC scheint sich nicht einig. In einem anderen Forum ist ein Schreiben der juristischen Zentrale des ADAC veröffentlicht, in der folgende Einschätzung wiedergegeben wird:
In Frankreich gilt ab dem 01.01.2021 die Regelung, dass alle Kraftfahrzeuge (sowohl Fahrzeuge zur Güter- als auch zur Personenbeförderung) über 3,5 t zGM über eine „Toter-Winkel“-Kennzeichnung verfügen müssen. Diese Kennzeichnung muss von hinten und von der Seite sichtbar sein. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind nach unseren Recherchen lediglich land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Winterdienstfahrzeuge und Servicefahrzeuge (z.B. Abschleppfahrzeuge) auf Autobahnen und Schnellstraßen.

Damit gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Wohnmobile über 3,5 t zGM.
Quelle: https://www.phoenix-reisemob … inkel-aufkleber-ab-1-1-2021/
******599 Paar
649 Beiträge
da kann man mal sehen das der ADAC auch nicht alles weis.....denn wenn schon dann so wie es die Vorschriften sagen

Der Aufkleber ist am Heck auf der rechten Seite in mindestens 90 cm und höchstens 150 cm Höhe anzubringen.
Vorne innerhalb eines Abstands von 100 cm zur Front mit den gleichen Höhenmaßen wie am Heck.
*******0938 Paar
1.143 Beiträge
Danke. Wir haben kein WoMO.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.