Zitat von *******0938:
„Und noch einen kleinen Hinweis, was oft teuer werden kann, gerade in Österreich, weil die nämlich genau wissen, das kaum einer darauf achtet ... das zZGG das zulässige ZUG Gesamtgewicht, d. h. Gewicht des Fahrzeugs und Gewicht des Anhängers addiert.
Da wird immer von dem Gewicht des Wohnwagen und der Anhängelast gesprochen, aber völlig vergessen das das Fahrzeug ja auch etwas wiegt.
Anhänger 1800 kg, voll ausgereizt, weil ist ja nicht wirklich viel. Durfte das Fahrzeug auch gebremst ziehen. Kombi voll geladen und knapp 4000 kg auf der Waage. War auch noch hart aber an der Grenze. Nur das zZGG lag bei 5200 kg und damit war alles im Eimer. 4000 + 1800 = 5800 ZGG und das war deutlich drüber. Ja einem Bekannten wunderschön passiert.
Da wird immer von dem Gewicht des Wohnwagen und der Anhängelast gesprochen, aber völlig vergessen das das Fahrzeug ja auch etwas wiegt.
Anhänger 1800 kg, voll ausgereizt, weil ist ja nicht wirklich viel. Durfte das Fahrzeug auch gebremst ziehen. Kombi voll geladen und knapp 4000 kg auf der Waage. War auch noch hart aber an der Grenze. Nur das zZGG lag bei 5200 kg und damit war alles im Eimer. 4000 + 1800 = 5800 ZGG und das war deutlich drüber. Ja einem Bekannten wunderschön passiert.
Sorry, aber welches Fahrzeug war das?
Ich kenne keines, wo das zZGG so groß zu Anhängelast und zulässiges GG des Fahrzeug differiert...
Meiner zb:
max Anhängelast gebremst 3500Kg
max zulässiges GG 2949Kg
max zZGG laut Papiere 6449Kg
Daher verstehe ich die ganze Aufregung nicht, bei meinem Volvo vorher war es identisch.