so einfach ist das nicht
"ist eigentlich alles gesagt worden, was die Rechtslage angeht (nochmal zur Erinnerung: ............nach Wahl des Käufers wird die Gewährleistung abgewickelt, also nix mit ...."wir dürfen nachbessern..." machen Händler nämlich sehr gerne. NUR: akzeptiere in die erste Nachbesserung, dann muss ich auch den zweiten Nachbesserungsversuch gestatten"das gilt für Verbrauchsgüter, aber nicht für Gebrauchsgüter. Und diese Regelung ist sicher in jedem Kaufvertrag für PKW oder Womo drinnen. Wikipedia ersetzt nicht alles. Also keine falschen Hoffnungen erwecken, dass hier einfach eine Wandlung ohne Nachbesserung erreicht werden kann. Es soll ja hier nicht nur dieses Thema abgeschlossen werden, sondern auch Information für ähnliche Fälle.