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nur wo Garantie drauf steht ist auch welche drin
Garantie und Sachmängelhaftung (Gewärleistung) sind 2 verschiedene Dinge!
Somit ist eine Sachmängelhaftung immer da rauf, wo sie nicht "WIRKSAM" ausgeschlossen wird! Wer als Käufer erst gar keinen Vertrag (papierform) Unterschrieben hat, hat sogar die meisten Rechte!
In Deutschland wird nach deutschem Recht geurteilt! Ein EU Recht gibt es in dem Sinne nicht! Sachmängelhaftung regelt das BGB bwz. HGB. Wenn ein Händler an einen Privatmann ein Wohnmobil verkauft, kann er in seine Verträge schreiben was er will, er kann die Gewährleistung nicht ausschließen. Er muß also alle Mängel, die bei Übergabe vorhanden sind, aufführen und als Bastler/Schrottauto verkaufen.
Ein Privatmann kann die Sachmängelhaftung "WIRKSAM" ausschließen, dafür reicht "wie gesehen" nicht aus, auch "unter Ausschluss der Sachmängelhaftung" ist entsprechend der AGB Richtlinien nicht wirksam! Da gab es mal ein großes Problem mit den alten "mobile.de" Verträgen.
Also Augen auf beim Eier Kauf und die Gesetze, EU Richtlinien, Garantie und Gewährleistung, etc. nicht durcheinander würfeln