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Rückführung nach Deutschland

Rückführung nach Deutschland
Hallo,

das Thema hat zwar nur indirekt mit Gardiennage zu tun, aber wie bekommt man den Wohnwagen ohne TÜV später wieder nach Deutschland? Natürlich ohne ihn auf einen Transporter zu laden.

*danke*


Verschoben in neuem Trade
by Mod
*********2000 Paar
1.548 Beiträge
Themenersteller 
Rund um Wohnwagen und Wohnmobil
Hier könnt ihr alles was mit Wohnwagen und Wohnmobile zu tun hat Posten.
*******aar Paar
1.095 Beiträge
...
heee ganz einfach, halt bei nacht fahren *haumichwech*
*******RdC Mann
1.200 Beiträge
Kein TÜV im Ausland
Im Ausland ist kein TÜV erforderlich, erst bei der Wiedereinreise nach Deutschland,
und wie es da unten, steht zur nächsten Untersuchungsstelle fahren, also am besten am Sonntag einreisen.
Vorher dann schon einen Termin gemacht haben.
Mein Anhänger ist schon seit 2015 in Frankreich abgelaufen, fährt da aber auch nur 2x 8 km im Jahr.
Das Fahrzeug muss aber selbstverständlich Verkehrssicher sein, sonst kann es bei einem Unfall zu Problemen führen.
Ich habe schon überlegt, den Anhänger erst wieder 2025 zurück zu holen, dann "passt zumindest die Plakettenfarbe".
Zusätzlich kann man ja in Frankreich noch eine Überprüfung in einer Werkstatt durch führen, dann ist man da schon sicherer, mehr ist ein TÜV ja auch nicht.

Was sagt das Internet dazu:
http://www.hinter-dem-horizo … zurueck_nach_deutschland.htm
Ohne TÜV zurück nach Deutschland
Ist wegen eines längeren Auslandsaufenthalts der TÜV abgelaufen, stellt sich die Frage, wie das Fahrzeug legal zurück nach Deutschland gebracht werden kann.

Probleme im Ausland
Ist das Fahrzeug zugelassen und versichert, können ausländische Behörden wegen Ablaufs der Prüfplakette keine Geldbuße verhängen. Ist das Fahrzeug jedoch infolge erheblicher technischer Mängel nicht mehr verkehrssicher (z. B. wegen übermäßiger Geräusch- oder Abgasentwicklung), kann eine Ahndung vorgenommen werden.

Probleme in Deutschland
Vom Halter eines Kfz kann nicht verlangt werden, das Kfz rechtzeitig vor Ablauf des TÜV-Termins zur Untersuchung nach Deutschland zu bringen. Eine Anzeige wegen Verstoßes gegen § 29 StVZO kann aber dennoch erstattet werden, wenn die TÜV-Frist abgelaufen ist und sich das Kfz wieder in Deutschland befindet. Statt eines Verwarnungs- oder Bußgeldes kann eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgen, wenn der Halter nachweist oder zumindest glaubhaft macht, dass die Hauptuntersuchung bei der Ausreise aus Deutschland noch nicht fällig war und das Kfz danach ständig im Ausland gewesen ist. Es liegt im Ermessen der Polizei, ob ein Verwarnungs- oder Bußgeld oder eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgt. Laut Bußgeldkatalog 2010 kann wegen einer Fristüberschreitung bei der Vorführung zur Hauptuntersuchung von zwei bis vier Monaten ein Bußgeld von Euro 15.-, bei einer Fristüberschreitung von vier bis acht Monaten Euro 25.-, und bei über acht Monaten ein Bußgeld von Euro 40.- und 2 Punkte und im deutschen Verkehrszentralregister in Flensburg verhängt werden. Wird eine TÜV-Prüfung verspätet durchgeführt, beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit dem Fälligkeitsmonat der letzten Untersuchung. Die Frist für die Hauptuntersuchung wird rückdatiert.
Das Kfz muss nach Überschreitung der deutschen Landesgrenze auch ohne Anzeige unverzüglich dem TÜV vorgeführt werden. Dabei sollte man den Termin für die Hauptuntersuchung schon vereinbart haben, bevor man nach Deutschland einreist. Die TÜV-Abnahme sollte am besten direkt im Anschluss an die Wiedereinreise erfolgen. Dabei gibt es aber keinen Gesetzestext, der besagt, dass die erste Abnahmestelle nach der Grenze angefahren werden muss.

Gruß Edmund
*****aar Paar
29 Beiträge
Oder Kurzzeitkennzeichen.
******lor Mann
924 Beiträge
Rotes Nummernschild
Oder bei der Zulassungstelle ein rotes Kennzeichen bzw ein zeitlich begrenztes Kennzeichen besorgen

Bigbiker13
*******RdC Mann
1.200 Beiträge
Geht nicht
*****aar:
Oder Kurzzeitkennzeichen.

*******r13:
Rotes Nummernschild
Oder bei der Zulassungstelle ein rotes Kennzeichen bzw ein zeitlich begrenztes Kennzeichen besorgen
Bigbiker13

Das geht aber nicht, solange das Fahrzeug in Deutschland noch angemeldet ist.

Das rote Nummernschild bekommen aber nur noch Werkstätten, und ist das dann auch im Ausland gültig?
Den für das Ausland gibt es ja das Ausfuhrkennzeichen.

Alles nicht so einfach.

siehe hier weiter unten im Text: http://www.hinter-dem-horizo … zurueck_nach_deutschland.htm
*********en66 Paar
12 Beiträge
Und wie ist es bei einem Unfall ?
Zahlt die Versicherung?
*******aar Paar
1.095 Beiträge
...
hi stiefelchen *haumichwech* *haumichwech* halt nicht die frau fahren lassen.
*zwinker* war nur spass
*******RdC Mann
1.200 Beiträge
*********en66:
Und wie ist es bei einem Unfall ?
Zahlt die Versicherung?

Hallo,

das steht doch auch in dem link, wobei das ja nur ein link ist, aber einfach mal nach dem Thema suchen.
Das Auto oder der Anhänger muss natürlich Verkehrssicher sein.
Es geht doch nur darum das ein Termin abgelaufen ist.
Einfach mal bei der Versicherung fragen.

Versicherungsschutz ohne TÜV?
Die Überziehung des Untersuchungstermins führt nicht automatisch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes; wird das Kfz aber über einen längeren Zeitraum in einem nicht verkehrssicheren Zustand benutzt und war dieser Umstand für einen Unfall ursächlich, könnte aber eine „Gefahrerhöhung“ nach §§ 23 ff. VVG gegeben sein.
****ar Paar
210 Beiträge
Ausserdem ist das Rückdatieren der HU schon längst wieder kalter Kaffee...... *gaehn*
**********spass Mann
179 Beiträge
Siehe : https://www.strassenverkehrsamt.de/news/kurzzeitkennzeichen2
Kurzzeitkennzeichen im Ausland
Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.

Ich würde auch die Option mit dem Termin bei der prüfenden Stelle ( TüV... ) wählen, drauf achten daß die auch jmd dahaben, der eine Gasprüfung abnehmen darf.
*********2000 Paar
1.548 Beiträge
Themenersteller 
@ Micha_mit_spass
Ich würde auch die Option mit dem Termin bei der prüfenden Stelle ( TüV... ) wählen, drauf achten daß die auch jmd dahaben, der eine Gasprüfung abnehmen darf.
Die Gasprüfung ist für eine HU beim Wohnwagen nicht erforderlich die kann wenn man will auch nachträglich gemacht werden.

Eine Gasprüfung ist nur bei Wohnmobile für die HU erforderlich.

Ich würde auch die Variante mit der ersten Prüfstelle in Deutschland machen, aber immer erst prüfen wie es mit der Sicherheit beim WoWa aus sieht Reifen auf Reiße prüfen, Bremse, Zug Gabel.

PS: die Dekra hat auch Samstag geöffnet und da geht's auch ohne Termin man könnte Wartezeit haben aber das sollte nicht das Problem sein.

Gruß
Stephan
*******d59 Paar
1.425 Beiträge
Was hat das ganze mit diesem Portal zu tuen??
******_06 Paar
3.664 Beiträge
Gruppen-Mod 
@*******d59 in dieser Gruppe werden so ziemlich alle Themen diskutiert, die Urlauber interessieren. Da verständlicherweise nicht jedes Thema jeden interessieren muss, gibt es extra den Knopf "beobachten" vs. "nicht beobachten" damit die User sich das aussuchen können.
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