Kein TÜV im Ausland
Im Ausland ist kein TÜV erforderlich, erst bei der Wiedereinreise nach Deutschland,
und wie es da unten, steht zur nächsten Untersuchungsstelle fahren, also am besten am Sonntag einreisen.
Vorher dann schon einen Termin gemacht haben.
Mein Anhänger ist schon seit 2015 in Frankreich abgelaufen, fährt da aber auch nur 2x 8 km im Jahr.
Das Fahrzeug muss aber selbstverständlich Verkehrssicher sein, sonst kann es bei einem Unfall zu Problemen führen.
Ich habe schon überlegt, den Anhänger erst wieder 2025 zurück zu holen, dann "passt zumindest die Plakettenfarbe".
Zusätzlich kann man ja in Frankreich noch eine Überprüfung in einer Werkstatt durch führen, dann ist man da schon sicherer, mehr ist ein TÜV ja auch nicht.
Was sagt das Internet dazu:
http://www.hinter-dem-horizo … zurueck_nach_deutschland.htm
Ohne TÜV zurück nach Deutschland
Ist wegen eines längeren Auslandsaufenthalts der TÜV abgelaufen, stellt sich die Frage, wie das Fahrzeug legal zurück nach Deutschland gebracht werden kann.
Probleme im Ausland
Ist das Fahrzeug zugelassen und versichert, können ausländische Behörden wegen Ablaufs der Prüfplakette keine Geldbuße verhängen. Ist das Fahrzeug jedoch infolge erheblicher technischer Mängel nicht mehr verkehrssicher (z. B. wegen übermäßiger Geräusch- oder Abgasentwicklung), kann eine Ahndung vorgenommen werden.
Probleme in Deutschland
Vom Halter eines Kfz kann nicht verlangt werden, das Kfz rechtzeitig vor Ablauf des TÜV-Termins zur Untersuchung nach Deutschland zu bringen. Eine Anzeige wegen Verstoßes gegen § 29 StVZO kann aber dennoch erstattet werden, wenn die TÜV-Frist abgelaufen ist und sich das Kfz wieder in Deutschland befindet. Statt eines Verwarnungs- oder Bußgeldes kann eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgen, wenn der Halter nachweist oder zumindest glaubhaft macht, dass die Hauptuntersuchung bei der Ausreise aus Deutschland noch nicht fällig war und das Kfz danach ständig im Ausland gewesen ist. Es liegt im Ermessen der Polizei, ob ein Verwarnungs- oder Bußgeld oder eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgt. Laut Bußgeldkatalog 2010 kann wegen einer Fristüberschreitung bei der Vorführung zur Hauptuntersuchung von zwei bis vier Monaten ein Bußgeld von Euro 15.-, bei einer Fristüberschreitung von vier bis acht Monaten Euro 25.-, und bei über acht Monaten ein Bußgeld von Euro 40.- und 2 Punkte und im deutschen Verkehrszentralregister in Flensburg verhängt werden. Wird eine TÜV-Prüfung verspätet durchgeführt, beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit dem Fälligkeitsmonat der letzten Untersuchung. Die Frist für die Hauptuntersuchung wird rückdatiert.
Das Kfz muss nach Überschreitung der deutschen Landesgrenze auch ohne Anzeige unverzüglich dem TÜV vorgeführt werden. Dabei sollte man den Termin für die Hauptuntersuchung schon vereinbart haben, bevor man nach Deutschland einreist. Die TÜV-Abnahme sollte am besten direkt im Anschluss an die Wiedereinreise erfolgen. Dabei gibt es aber keinen Gesetzestext, der besagt, dass die erste Abnahmestelle nach der Grenze angefahren werden muss.
Gruß Edmund