Nimmt man generell die Verträge in Original Sprache unter die Lupe kann man folgendes sagen:
1) Verbietet die Regierung oder die Préfecture den Zugang zum Ort können die Verträge nicht honoriert werden und sind somit storniert. (fr. Recht: contrat caduc --> siehe Internet)
Anzahlungen können zurückgefordert werden; Restbeträge wären nicht zu zahlen.
Da aber die Pandemie in keinem der heutigen Verträge expressis verbis vorgesehen ist, kann es bei Rückerstattung von Anzahlungen zu Diskussionen kommen. Zu bewerten ist hier, ob generell das "Risiko" Pandemie vom Vermieter oder vom Mieter zu tragen ist und ob man sich nicht eventuell auf eine ausser vertragliche Lösung von 50/50 einigen kann. Bei Reise Versicherungen scheint es klar (vorausgesetzt in Deutschland ist es identisch) - sie zahlen nichts.
Jetzt sollte man aber auch beachten, dass die Tresorerie diverser Leute/Veranstalter etc. massive Rückzahlungen nicht verkraften kann. (siehe sogar Lufthansa). Die Regierung in Frankreich ist bereit für solche Fälle einen Aufschub von ??? Monaten zu gewähren. (Laufzeit im Moment undefiniert)
2) Läuft Cap d'Agde für die Periode des Vertrages wie immer, gelten die normalen Kündigungs -fristen und -formen
Die Anzahlung ist hin und die Kündigung des Vertrages - innerhalb der vertraglich aufgeführten Frist - befreit von Restzahlungen.
3) Wurde der gesamte Aufenthalt bezahlt:
beläuft sich im Fall 1) die Rückerstattung auf die ganze Miete (mit den bereits erwähnten Problemen)
wogegen im Fall zwei zu schauen ist, was im Vertrag unter "Kündigungsbedingungen" (conditions d'annulation) steht. Falls dort "non remboursable" erwähnt wird, kann die geleistete Zahlung gesetzlich nicht eingeklagt werden.
Wie jetzt Oltra Vertäge im Detail aussehen wissen wir nicht; sie werden halt von anderen nicht viel abweichen und richten sich wahrscheinlich auch nach Preis Gestlatung bei der Buchung)
Voilà, das wärs vielleicht hilft es dem einen oder anderen weiter..... sexy Grüsse Laura & Alex