Wir müssen NK15 widersprechen.
Wir finden gleiches Recht für Alle!
Wer sich nackt an einen FKK Strand legt, will damit seine Lebenseinstellung zum Ausdruck bringen.
"Man möchte halt ungezwungen von Kleidung die Natur, Sonne, Sand und Wasser genießen"
Damit bringt man aber niemals direkt oder indirekt zum Ausdruck das man es akzeptiert von irgend einem Spanner gefilmt zu werden.
Wobei es völlig wurscht ist ob Dieser das Filmchen nur zum eigenen Gebrauch, fg daheim haben will oder gar Geld verdienen will wenn er es ins Internet stellt.
Dieses Recht muß man auch einem Menschen einräumen der gerne am Schweinchenstrand seiner Lust nachgeht. Wobei er sich aber bewusst sein sollte das er die Gesetze seine Gastgeberlandes verletzt!
(Darüber sollte man auch mal nachdenken)
Soweit ich informiert bin, muß jemand der eine andere Person fotografieren oder filmen will, Diese fragen ob er das darf und auch gleichzeitig sagen was er mit den Aufnahmen tun will.
Bekommt er keine Erlaubnis hat der kein Recht zum Fotografieren oder Filmen.
Ausnahmen sind nur Aufnahmen im normalen öffentlichen Leben: Vorm Kölner Dom zum Beispiel.
Der ist aber kein Vergleich zum Schweinchenstrand!
Lassen uns gerne eines besseren belehren
LG