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Freisprechen einrichtung

*******_R73 Mann
30 Beiträge
Themenersteller 
Freisprechen einrichtung
Hallo liebe Gemeinde,
Bald soll ja das Verbot kommen.
Aber habe in der transport Welt
Gelesen es soll ja nur für Busse und betriebsfunk stattfinden.
Das cb funk wurde vom Bundesregierung so wie ich das verstanden habe zurück genommen.
Ist das so korrekt oder habe ich da was falsch verstanden.
LG alex

🐣 (gefunden)

*frier* (gefunden)
StVO §23

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

=================================

StVO §52, Absatz 4

(4) Absatz 1a ist im Falle der Verwendung eines Funkgerätes erst ab dem 1. Juli 2020 anzuwenden.

Das heisst also das du noch 1 Monat Zeit hast um dir eine Freisprecheinrichtung zu kaufen.
Alternativ darf nur der Beifahrer das Mikrofon in die Hand nehmen.
****el Mann
8.290 Beiträge
Gruppen-Mod 
Diese "Freisprecheinrichtungen" gibt es für fast alle Geräte passend im Fachhandel.

Aber aufpassen, es gibt Geräte die haben die Kanalumschaltung nur am Mikro!
Diese Funktion muß dann auch von der Freisprecheinrichtung übernommen werden.


Siehe auch

CB Funk: Wichtige Termine
****el Mann
8.290 Beiträge
Gruppen-Mod 
Natürlich gibt es wie bei allem Ausnahmen.

z.B. Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehr, THW, ... (eben die Blaulichter)
Ob das auch für z. B. die Fahrzeuge der Straßenmeistereien gilt, *nixweiss*

73
Barrel


PS
wahrscheinlich hat an die wieder niemand gedacht genausowenig an Schwertransporte, Taxen, kommunale Fahrzeuge (Müllabfuhr, ...).
**57 Mann
7.357 Beiträge
nicht gedacht oder bewußt vergessen...
****el Mann
8.290 Beiträge
Gruppen-Mod 
man darf darüber nur spekulieren!
*****ila Mann
191 Beiträge
Es stellt sich die Frage, wer ist im Kfz (Lkw PKW) als Dauerredener unterwegs? Eigentlich nur wenn zwei lkw hintereinander her fahren.
Mein mikro hängt in der Halterung und wird auch nur da kurz bedient. Also seh ich die freisprecheinrichtung als völlig unnötig. Ich mach mir da keinen Kopf drum
**57 Mann
7.357 Beiträge
Aber passiert ein Foto beim "kurz bedienen", da wird dann kein Unterschied gemacht, ob lang oder kurz. Kosten und punkten tut's gleich stark. Allein die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, ist bei seltenem Gebrauch geringer, aber auch nicht weg.
****el Mann
8.290 Beiträge
Gruppen-Mod 
Es bleibt natürlich jedem selbst überlassen, ob sie / er oder ob nicht.

Nachdem aber die Ordnungshüter schon auf die Nutzung des Mobiltelefons abfahren und gezielt darauf achten, besteht meiner Meinung nach eine erhöhte Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden.

*zwinker*
Wenn jedoch jemand meint, ich will nur zuhören, dann empfehle ich ihr oder ihm, das Mikrofon abzustöpseln bzw. fals der Lautsprecher dann nicht mehr geht, das Mikro ins geschlossene Handschuhfach zu legen.
Somit ist ganz klar, ---> Ich benutze es nicht, es liegt im Handschuhfach,
ich will nur hören.

73 +55 +27
und gute Fahrt

Barrel
****el Mann
8.290 Beiträge
Gruppen-Mod 
Online Petition der HNDX Group und des RTCB zum Thema M...
Ich hab mal recherchiert.

Also die HNDX hat zusammen mit dem
Runde Tisch CB Funk

eine Petition verfasst um das Mikrofonverbot während der Fahrt zu verhindern/aufzuheben.

Hier der Link zur Petition:

https://www.openpetition.de/ … cb-funker-waehrend-der-fahrt

Ich bitte Alle von Euch, lest euch durch was darin steht, wenn ihr damit übereinstimmt, dann unterzeichnet diese.

Und gebt die Information weiter!!!!!!!!
(Es muß ja nicht der Link sein, der hier steht *lach* von dem wird ja nur aus dem Joy heraus der richtige Link aufgerufen)

Vielleicht kann diese doch noch gestoppt bzw. beerdigt werden.

73+55+27
Barrel
****el Mann
8.290 Beiträge
Gruppen-Mod 
Hier der orginale Post
Nach einholen des Einverständnisses hier der Orginalpost:


Eingetragen um 04.06.2020 19:04

Zitat:
Hallo Funkfreunde,

die Hotel November DX Group und der "Runde Tisch CB Funk" haben nun eine Online Petition gestartet, um das Mikrofonverbot während der Fahrt zu verhindern/aufzuheben.

Bitte unterstützt unsere Petition mit eurer Unterschrift und verteilt diese Information in euren sozialen Netzwerken.
Nur gemeinsam können wir etwas erreichen und bewegen.


Hier unsere Forderung mit der Begründung:


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Drucksache 556-17 hat der Bundesrat eine Änderung der StVO (Straßenverkehrsordnung) erwirkt, die sich negativ auf die Sicherheit im Straßenverkehr auswirkt.

Im Paragraf 23 wurde festgelegt, dass auch Mikrofone von Funksprechgeräten während der Fahrt nicht mehr genutzt werden dürfen, was die Sicherheitskommunikation und auch die berufliche Kommunikation von Mitarbeitern im Service, im Sicherheits- oder Speditionsbereich nahezu unmöglich macht, wenn mit Sprechfunkgeräten gearbeitet wird, weil Mobiltelefone (Handys) während der Fahrt ja nicht genutzt werden dürfen.

Auf Initiative von betroffenen Interessenverbänden wurde bei der letzten Änderung im Bundesrat im Paragraf 52 (StVO) eine Ausnahmeregelung eingeführt, welche die Nutzung von direkt mit dem Funkgerät verbundenen Mikrofonen bis zum 30.6.2020 erlaubt hat. Danach so nahm man an, sollten Freisprecheinrichtungen für Funk nachgerüstet werden. Zum einem ist dies nach unserer Kenntnis im Bereich der LKW´s schwierig und nicht geschehen, zum anderen ist im Kurzwellenfunk, dazu gehört der CB-Funk dies auch technisch in allen anderen Fahrzeugen schwierig. Von daher war es vom Gesetzgeber weise die Funkmikrofone vorerst befristet von dem Nutzungsverbot auszunehmen.

Diese Lösung hat sich bewährt und muss daher unbefristet verlängert werden.

Viele LKW-Fahrer und sozial engagierte Zivil-Personen haben CB-Funk oder Amateurfunk im Auto.

Nur ein einfaches Beispiel: Die Straßenmeistereien warnen seit Jahren erfolgreich die LKW Fahrer automatisch per CB-Funk vor Gefahrenstellen durch Baustellen auf Autobahnen und Bundesstraßen. Dadurch wurden nachweislich viele Unfälle vermieden. Wenn die LKW-Fahrer in Zukunft keinen CB-Funk, auch nicht mehr passiv nutzen, weil sie während der Fahrt nicht aktiv funken dürfen, verpuffen diese Warnungen. Dadurch steigt das Unfallrisiko wieder, anstatt dass es sinkt. Wollen Sie das wirklich?

Wir lehnen Paragraf 23 der STVO in der aktuellen Form nach wie vor ab, weil er die Sicherheit im Straßenverkehr nicht verbessert, sondern verschlechtert.

Die Sicherheit im Auto ist wichtig. Sicherheit entsteht aber nur durch Verständnis und Überzeugung und nicht durch Verbote, die in der Praxis kaum zu kontrollieren sind. Unsere Polizei ist schon heute stark überlastet. Wollen Sie es verantworten, dass Einbrüche und andere Verbrechen unaufgeklärt bleiben, nur weil die Polizei gerade schauen muss, ob ein Berufs- oder Hobbyfunker ein Mikrofon in der Hand hält?

In unser teilweise mehr als 30 jährige praktischen Erfahrung als CB-Funker oder lizenzierter Funkamateur, sind uns keinerlei schwerwiegenden Unfälle bekannt geworden, die durch CB-Funker oder Funkamateure verursacht wurden, weil sie ein Funkgerät während der Fahrt bedient haben.
Auch Ihnen wird ein CB-Funker oder Funkamateur, der im Fahrzeug ein Funkgerät hat, bei einer Panne oder Unfall gerne helfen, bitte bedenken Sie das.

Der/die Funkkollege/in vor Ort, wird unmittelbar per Funk Kontakt mit einen anderen Funkkollegen/in aufnehmen, welche/r wiederum Rettungskräfte über die 112 alarmiert.
CB-Funk und Amateurfunk können dezentral arbeiten, das heißt dies Techniken arbeiten auch dort wo es mit Mobilfunktelefonen keinen Empfang gibt oder auch, wenn das Mobilfunknetz aus welchen Gründen auch immer ausgefallen ist.

Durch die aktuelle Gesetzeslage wird die mobile Nutzung des Funkgerätes quasi verhindert oder unmöglich gemacht. Die Industrie bietet teilweise "Freisprecheinrichtungen" an, die nur über komplexe Zusatz-Verkabelungen nutzbar sind oder mit dem Geräuschpegel in einem LKW nicht klar kommen.

Unser Vorschlag ist relativ einfach und hat keinerlei Folgekosten für Staat und Politik: Nehmen Sie das Halten eines Funk-Mikrofons aus dem Paragraphen 23 heraus oder behalten Sie den Ausnahmetatbestand im Paragraphen 52 und streichen sie darin die Frist 30. Juni 2020 und verlängern sie diese dauerhaft oder auch nur für weiter 5 Jahre um zu evaluieren, ob dadurch Unfälle verursacht werden oder eben nicht.

Wir danke Ihnen.

Die Hotel November DX Group vertreten durch Xxxxxxx Xxxxxxx
und der „Runde Tisch CB Funk“ (RTCsmiley vertreten durch Xxxxxxx Xxxxx


Weitere Infos auch auf unserer Facebookseite "Hotel November DX Group"


Hier der Link zur Petition:

https://www.openpetition.de/ … cb-funker-waehrend-der-fahrt
(hier setzt der Joy wieder seinen Link zum Link)

Die besten Zahlen

Xxxxxxxx

XXxxXXX
Leiter der Hotel November DX Group
Bearbeitet von xxxxxxxXX auf 04.06.2020 19:43
****el Mann
8.290 Beiträge
Gruppen-Mod 
Hier noch ein Bericht aus einem anderen Forum
Wird CB-Funkgerät-Verbot ausgesetzt oder geändert?

Zitat
Wie wir letzte Woche berichtet haben, gilt in Deutschland ab dem 1. Juli dieses Jahres das umstrittene Verbot. Die Verwendung des CB-Funkgerätes ohne Freisprechanlage und damit das Halten des Mikrofons in der Hand wird nicht mehr gestattet sein. So eine Entscheidung wurde aus Sicherheitsgründen getroffen. Eine Ausnahmegenehmigung oder zumindest eine weitere Verzögerung des Verbotes sei aber nicht ausgeschlossen.


In einer Rundmail an ihre Mitglieder habe die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) geschrieben, dass die Organisation angesichts der zu erwartenden Schwierigkeiten infolge des bevorstehenden Verbotes Handlungsbedarf sehe. Die BSK plädiere dafür, eine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung von Funkgeräten, sofern kein Beifahrer zur Hilfe steht, zu erteilen.

So eine Forderung wird dadurch begründet, dass auf dem Markt technische Lösungen für Freisprecheinrichtungen für Funkgeräte nicht in dem erforderlichen Umfang vorhanden seien. Dies müsste bis zum 30. Juni 2020 durch einzelne Bundesländer beschlossen werden.

Die BSK betont weiter in der Rundmail, dass die Problematik bei den Ländern angekommen sei und die Organisation den allgemeinen Willen sehe, zumindest vorerst eine pragmatische Lösung zu finden.



Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, sobald mehrere Informationen diesbezüglich vorhanden sind.

Dabei soll auch erwähnt werden, dass ein Funkmikrofon am Bord sowieso zulässig ist. Es darf am Funkgerät angeschlossen bleiben, aber während der Fahrt darf das Mikrofon nicht mehr „ergriffen“ werden.


Hier wird zwar nur der CB Funk angesprochen, gleiches gilt aber auch für den Betriebsfunk, Bündelfunk usw.

Barrel
****el Mann
8.290 Beiträge
Gruppen-Mod 
Gilt Fernbedienung für Navi als Handyverstoß?
Autofahrer dürfen elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, während der Fahrt nicht in die Hand nehmen. So ist etwa das Telefonieren mit einem Handy ohne Freisprechanlage tabu.
Das Verbot gilt aber auch schon für Fernbedienungen solcher Geräte allein, wenn Fahrer diese die Hand nehmen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, über das die Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet (Az.: III-1 RBs 27/20).

Das Auto eines Mannes verfügte über ein Navi, das sich mit einer manuellen Fernsteuerung bedienen ließ. Dafür war eine spezielle Halterung am Armaturenbrett des Fahrzeugs vorhanden, in der das Gerät auch bedient werden konnte. Unterwegs aber nahm der Mann die Fernbedienung in die Hand und machte Eingaben. Der Vorgang wurde bemerkt und es folgte ein Bußgeld von 100 Euro, wogegen sich der Fahrer wehren wollte. Das hatte aber kein Erfolg. Die Richter werteten auch die Fernbedienung als ein

«der Information oder Organisation dienendes elektronisches Gerät»

im Gesetzessinn. Denn sie diene auch der Organisation der Ausgabe auf dem Navidisplay. Und das wird auch explizit im Verbot neben dem Mobiltelefon genannt. Wer solche Geräte aber in der Halterung nutzen will, darf das, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des DAV.


Wieder ein paar Infos mehr

73
Barrel
****el Mann
8.290 Beiträge
Gruppen-Mod 
Hier das momentan Neuste.

Der Einsatz des BGL hat sich gelohnt:

Wie bekannt greift ab 1.7.20 auch für den CB-Funk das Verbot, während der Fahrt das Handmikro aufzunehmen (Hand-held-Verbot).

Nach Intervention des BGL beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgrund fehlender Alternativlösungen am Markt wird der Vollzug des Verbots / die Ahndung bis 31.01.2021 jetzt ausgesetzt.

Ein schöner Erfolg für Politik mit Augenmaß und für LKW-Fahrerinnen und -Fahrer.

Zumindest eine Galgenfrist
73 Barrel
Wenn man sieht, was die Autobauer so alles an irgendwelchen '...-Centern' in ihre Kisten packen, dann ist so ein CB-Handteil ja weniger als ein Klacks. *raeusper*

Hoffentlich wird das dann dauerhaft beibehalten - und entsprechend fixiert. *omm*
****el Mann
8.290 Beiträge
Gruppen-Mod 
Sollte man hoffen, ich befürchte aber, daß Ende Januar 21 endgültig Schluß ist. *heul2*

73 Barrel
****el Mann
8.290 Beiträge
Gruppen-Mod 
Neuigkeiten zum Mikrofonverbot:

Zitat:

Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO in Baden-Württemberg bis 30.06.2021
Funk im Kfz
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat pandemiebedingt eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung von Funkgeräten ohne Freisprecheinrichtung gemäß § 46 Abs. 2 StVO bis zum 30. Juni 2021 erteilt. Begründet wurde dieser bisher zeitlich und inhaltlich umfassendste Weg mit versicherungsrechtlichen Bedenken, die, so die Bürgerreferentin im Verkehrsministerium, Beatrice Böninger, bestünden.
Der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) und der Vorstand des DARC e.V. bitten alle übrigen Länder, diesem Beispiel in zeitlicher Hinsicht und hinsichtlich des Umfangs der Umsetzung zu folgen. (Quelle: DG2FDE)


Zitat:

Kiel. Das Bundesland Schleswig-Holstein hat beschlossen, dass die Nutzung von Funkgeräten mit Hand-Bedienteil während der Fahrt bis zum 30. Juni 2021 erlaubt bleibt. Das Land verlängert damit eine ursprünglich auf dieses Jahr befristete Übergangsregelung um ein weiteres Jahr.

Mal sehen, was da noch passiert.
Ab jetzt muß man also aufpassen in welchem Bundesland man ist *headcrash*
****el Mann
8.290 Beiträge
Gruppen-Mod 
Und es geht weiter!

Zitat:

Unter Bezugnahme auf das Schreiben des RTA vom 14. Juni 2020 und des BMVI teilte als erstes Bundesland Hessen über Herrn Staatsminister Al-Wazir, dem RTA Vorsitzenden, Christian Entsfellner u.a. folgendes mit: „In Hessen liegt die Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung des vorgenannten Verbots beim hessischen Innenministerium. Das hessische Innenministerium hat am 22.06.2020 einen entsprechenden Erlass an die nachgeordneten Kontrollbehörden herausgegeben“. In Hessen wird danach bis einschließlich 31. Januar 2021 von einer Kontrolle des Verbotes in Bezug auf die Nutzung von Funkgeräten für alle Verkehrsarten abgesehen.
****el Mann
8.290 Beiträge
Gruppen-Mod 
****el Mann
8.290 Beiträge
Gruppen-Mod 
Neuigkeiten, die auch das Mikrofonverbot betreffen
Es gibt zwei interessante Neuigkeiten:

Aufgrund juristischer Formfehler sind möglicherweise alle Änderungen der StVO der letzten Jahre nicht gültig, möglicherweise gilt aktuell nur die StVO Stand 2007, worin viele Dinge (wie e-Bikes, e-Roller, Handynutzung am Steuer) so konkret gar nicht drin sind.

Siehe https://www.spiegel.de/auto/strassenverk...6c334b48fc

Man darf aber davon ausgehen, dass die Politik mit Höchstgeschwindigkeit versuchen wird, den Fehler zu "reparieren".

Die zweite Neuigkeit ist auch interessant:

Wie uns der RTA und der DARC e.V. soeben mitteilten, hat der DARC jetzt eine wissenschaftliche Universitäts-Studie über die Aufnahme eines Handmikrofons in Auftrag gegeben.

Ein Universitäts-Lehrstuhl für Ingenieur- und Verkehrspsychologie wird dazu mit Testpersonen im Fahrsimulator oder auf abgesperrten Teststrecken wissenschaftlich fundiert untersuchen, ob und inwieweit das Halten eines Mikrofons die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte.

Die Ergebnisse des Gutachtens sollen dann auch dem Runden Tisch CB-Funk zur Verfügung stehen.

Das Ergebnis der Studie soll bereits Ende Oktober 2020 zur Verfügung stehen, so dass der Deutsche Verkehrsgerichtstag auf seiner Sitzung im Januar darüber beraten kann. Die Entscheidungen des Verkehrsgerichtstages haben in der Verkehrspolitik einen hohen Stellenwert. Danach müssen diese noch juristisch kompatibel in eine künftige Fassung der StVO eingebaut werden. Das kann dauern.

Was der Verkehrsgerichtstag entscheiden wird und was das dann in der Praxis bedeutet wird, kann heute noch nicht sicher vorhergesagt werden.

Es zeigt aber, wo ein Wille ist, ist auch ein (Aus-)weg.
****el Mann
8.290 Beiträge
Gruppen-Mod 
Neue Neuigkeiten zum Mikrofonverbot
Zitat von einem anderen Furum

Seit dem 1. Juli ist für die Verwendung von Funkgeräten während der Fahrt die Benutzung einer Freisprecheinrichtung oder eines Headsets erforderlich. Bereits vier Bundesländer setzen das sogenannte „Mikrofonverbot“ aus, drei weitere verzichten auf Kontrollen bzw. haben einer Ausnahmeregelung zugestimmt.

Auch Sachsen macht gemäß § 46 Absatz 2 StVO von einer allgemeinen Ausnahmegenehmigung für die Nutzung von Funkgeräten ohne Freisprecheinrichtung Gebrauch.

Die Ausnahmefrist zur Nichtanwendung des Mikrofonverbots wurde laut dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen haben bereits Anfang Juli bestätigt, dass das Mikrofonverbot in diesen Bundesländern gemäß § 46 Abs. 2 StVO ausgesetzt wird. In Hessen wird auf Kontrollen verzichtet. Bayern setzt Kontrollen wie bereits zuvor Hessen aus, setzt sich aber weiter für eine bundeseinheitliche Lösung ein. Zuletzt hatte Nordrhein-Westfalen einer Ausnahmeregelung zugestimmt.

Bitte beachten Sie zur Situation in allen genannten Bundesländern die entsprechenden Meldungen auf der DARC-Webseite mit weiteren Hinweisen und Details:

https://www.darc.de/nachrichte…ste-in-schleswig-holstein

https://www.darc.de/nachrichte…wuerttemberg-bis-30062021

https://www.darc.de/nachrichte…s-1a-stvo-bis-zum-3112021

https://www.darc.de/nachrichte…usnahme-unter-bedingungen

Nochmals zur Klarstellung: In allen Bundesländern, von denen bis dato keine Rückmeldung vorliegt bzw. bekannt ist, ist anzunehmen, dass diese bis dato keine Entscheidung zur Aussetzung des „Mikrofonverbots“ getroffen haben. Die Nutzung des Mikrofons durch den Fahrer stellt dort daher eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Käme es während der Nutzung eines Mikrofons zu einem Unfall, könnte der Versicherungsschutz eingeschränkt, ja sogar insgesamt gefährdet sein, wenn das Unfallereignis hierauf ursächlich beruhen würde.

Mal sehen, wann da endlich eine Regelung in oder außer Kraft gesetzt wird.

Barrel
****el Mann
8.290 Beiträge
Gruppen-Mod 
Das Neuste über das Mikrofonverbot
Zitat:

Bei der Abstimmung über Änderungen an der Straßenverkehrsordnung (#StVO) hat der Bundesrat kürzlich auch die Übergangsfrist für die Nutzung von Funkgeräten mit Handteil verlängert. Die Benutzung von Funkgeräten, bei denen für die Benutzung während der Fahrt ein Bedienteil aufgenommen oder in der Hand gehalten werden muss, ist eigentlich seit 2017 verboten, allerdings war die Technik damals noch nicht so weit, so dass Übergangsfristen gewährt wurden.

Wenn das so weitergeht, ... *haumichwech*
**57 Mann
7.357 Beiträge
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****el Mann
8.290 Beiträge
Gruppen-Mod 
**57 Mann
7.357 Beiträge
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