Ehemännerkastrationspflicht
Ein Blick in die Zukunft. Eine Veröffentlichung einer Ortssatzung hat mich auf eine Idee gebracht. Vorstellbar? Sinnvoll?Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vom 04.11.2016 sieht vor:
Ehefrauen, die ihren Ehemänner Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Facharzt für Männer kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für minderjährige Ehemänner, solange ihre Keuschhaltung nicht gesichert ist durch öffentlich bestellte und amtlich vereidigte Keuschheitsbeauftragte. Als Ehefrau im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Männern regelmäßig Futter zur Verfügung stellt oder von diesen sich bespielen lassen. Für die Männer, die der Zucht dienen, können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.
Die Kastration und Kennzeichnung kann bei jedem Facharzt für Männer durchgeführt werden. Auch die Männerschutzorganisationen bieten in diesem Zusammenhang ihre Hilfe an. Außerdem weisen wir noch darauf hin, dass zugelaufene Ehemänner und freilaufende, nicht kastrierte Männer umgehend dem Ordnungsamt, Fundbüro, als Fundmann zu melden sind.
Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern von bis zu 250.000,00 € und dem Entzug der Erlaubnis zur Haltung von Ehemännern bestraft