Das wäre aber erst ab Oktober möglich, denn vorher gibt es ein Befahrungsverbot an den Wochenenden.
Siehe hier: https://www.kanu-bw.de/images/2021/Downloads/210331_VO_des_LRA_HD.pdf
Zweites Problem, wir werden keinen Kanuverleiher finden, der uns da zur Seite steht.
Zitat: "Eine gewerbliche Nutzung der Brenz im Rahmen von Freizeitaktivitäten ist ganzjährig unzulässig."
Quelle: Siehe Link oben §1 Abs. 2
Das bedeutet, wir müssten mit eigenen Booten fahren.
Hand hoch - wer hat ein Boot.
Siehe hier: https://www.kanu-bw.de/images/2021/Downloads/210331_VO_des_LRA_HD.pdf
Zweites Problem, wir werden keinen Kanuverleiher finden, der uns da zur Seite steht.
Zitat: "Eine gewerbliche Nutzung der Brenz im Rahmen von Freizeitaktivitäten ist ganzjährig unzulässig."
Quelle: Siehe Link oben §1 Abs. 2
Das bedeutet, wir müssten mit eigenen Booten fahren.
Hand hoch - wer hat ein Boot.