Die aktuell weiterhin geltenden Einreisebestimmungen nach Kroatien!
Auszug aus dem Verordnungstext zur Einreise nach Kroatien
In der für die Einreise nach Kroatien entscheidenden Passage der Verordnung heißt es wörtlich:
Alle anderen Reisenden, die aus EU/EWR-Mitgliedstaaten/Regionen in die Republik Kroatien kommen und sich derzeit nicht auf der sogenannten grünen Liste des Europäischen Zentrums für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten befinden, müssen eine der folgenden Angaben vorweisen:
negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest – AST auf SARS-CoV-2 nicht älter als 48 Stunden (gerechnet vom Zeitpunkt der Tupfernahme bis zur Ankunft am Grenzübergang) und, wenn es sich um einen Antigen-Schnelltest handelt und der Aufenthalt länger als 10 Tage in der Republik Kroatien dauert, dann muss der Test bis zum zehnten Tag ab dem Ausstellungsdatum dieses Tests wiederholt werden.
Impfbescheinigung für Personen, die vor mehr als 14 Tagen eine zweite Dosis des COVID-19-Impfstoffes erhalten haben. Ausnahmsweise, im Falle eines Einzeldosis-Impfstoffes, eine Bestätigung über den Erhalt einer Einzeldosis, wenn sie die Dosis mehr als 14 Tage vor dem Datum des Überschreitens der Staatsgrenze erhalten haben;
Zertifikat das bestätigt, dass sich der Zertifikatsinhaber von der SARS-COV-2-Virusinfektion erholt hat, nachdem er zuvor einen positiven PCR oder Antigen-Schnelltest hatte. Dieses Zertifikat ist frühestens am elften Tag ab dem Datum des Eintreffens des positiven Tests gültig und spätestens am 180. Tag ab dem Tag des ersten positiven Tests;
oder einen PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests – AST auf SARS-CoV-2 unmittelbar nach Ankunft in die Republik Kroatien durchführen (auf eigene Kosten) mit der Verpflichtung zur Selbstisolierung bis zum Eintreffen eines negativen Befundes. Falls es nicht möglich ist, einen Test durchzuführen, ist die Person verpflichtet, die Selbstisolierungsmaßnahme für einen Zeitraum von zehn (10) Tagen anzuwenden.
Quelle:
https://www.sea-help.eu/news … nreisebestimmungen-kroatien/
Des weiteren ist auch die Anreiseankündigung vorab auszufüllen:
https://entercroatia.mup.hr/
Wichtig sind auch die Rückreisebestimmungen ins Heimatland.
Ganz Kroatien wurde mit Wirkung von Sonntag, dem 11. April 2021, 00.00 h vom deutschen Auswärtigen Amt, dem Bundesgesundheitsministerium und dem Innenministerium laut Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts vom 9. April 2021 zum Hochinzidenzgebiet erklärt, eine Maßnahme, die sich auf die Einreise nach Deutschland auch teilweise hinsichtlich der Quarantänepflicht sowie der Testung zur Einreise auswirkt, denn für ganz Deutschland wird jetzt bei der Einreise ein Negativtest erforderlich, Quarantäne kann überwiegend nach 5 Tagen mit einem zusätzlichen Test beendet werden.
Quelle:
https://www.sea-help.eu/news … e-deutschland-bundeslaender/
Aktuell gibt es aber gravierende Unterschiede von Bundesland zu Bundesland
So entfällt seit 28.04. eine Quarantänepflicht für 2-fach geimpfte in Bayern.
(2) Von § 1 Abs. 1 Satz 1 nicht erfasst sind Personen,
1. die seit mindestens 15 Tagen vollständig gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind und über einen Impfnachweis in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfügen, wobei der Impfnachweis auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde unverzüglich vorzulegen ist,
Quelle:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV-2
Da man aber letztendlich kaum noch durchblickt und sich alles täglich wieder ändern kann, sind meine Hinweise ohne Gewähr.
In ca. 2 Wochen, wenn ich von meinem Törn in Kroatien zurück bin, kann ich berichten wie es dann aktuell war.