Wegweisendes Urteil für Charterskipper
Ich denke das dieses Urteil für alle Charterskipper von Interesse ist.https://rae-schieder.de/vert … chers-vor-deutschem-gericht/
Die Kernaussage:
Das bayerische OLG stellte eindeutig fest, dass ein Charterkunde in Streitigkeiten mit dem ausländischen Vercharterer diesen vor dem heimischen Gericht des Charterers und auf Basis des heimischen Rechts verklagen kann – auch wenn im Chartervertrag ausdrücklich ein ausländischer Gerichtsstand vorgegeben war!
Einzige aber entscheidende Voraussetzung:
Nur, wenn der Charterer im Inland bucht – z.B. bei einer heimischen Charter-Agentur - kommt er in den Genuss, seine Rechte im Konfliktfall auch im Inland durchsetzen zu können!