Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
FKK
8136 Mitglieder
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Wegweisendes Urteil für Charterskipper

Das bin ich!
*******eund Mann
571 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Wegweisendes Urteil für Charterskipper
Ich denke das dieses Urteil für alle Charterskipper von Interesse ist.

https://rae-schieder.de/vert … chers-vor-deutschem-gericht/

Die Kernaussage:
Das bayerische OLG stellte eindeutig fest, dass ein Charterkunde in Streitigkeiten mit dem ausländischen Vercharterer diesen vor dem heimischen Gericht des Charterers und auf Basis des heimischen Rechts verklagen kann – auch wenn im Chartervertrag ausdrücklich ein ausländischer Gerichtsstand vorgegeben war!

Einzige aber entscheidende Voraussetzung:
Nur, wenn der Charterer im Inland bucht – z.B. bei einer heimischen Charter-Agentur - kommt er in den Genuss, seine Rechte im Konfliktfall auch im Inland durchsetzen zu können!
****et Mann
105 Beiträge
Also genau so handhabe ich das auch mit den Leihwagenfirmen ....
in Deutschland gebucht ist nicht immer die schlechtere Möglichkeit !

Bleibt Gesund !
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.