Rudergänger-Regelung in Kroatien
Ist es in Kroatien erlaubt, jemanden ans Ruder zu lassen der nicht im Besitz eines in HR anerkannten Befähigungsnachweise ist.Diese Frage ist bestimmt schon den einen oder anderen untergekommen wobei eine rechtsichere Antwort bisher nirgends gefunden wurde.
Aber, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und deutsche Regelungen haben keinen Bestand bei nationalen Recht im Ausland.
Auch wenn ich nichts schriftliches habe wurde es von meinem kroatischen Freund bestätigt.
In Kroatien gibt es die Bezeichnung Rudergänger nicht und wer am Ruder steht hat in diesem Moment die Gewalt über das Schiff und ist damit verantwortlicher Schiffsführer und benötigt ein anerkanntes Befähigungszeugnis.
Dies soll kein Diskussion über Sinn oder Unsinn eröffnen sonder ein Hinweis auf mögliche Probleme sein die vermieden werden können. Letztendlich ist jeder in der Verantwortung, sich über geltende Rechte in sein em Revier kundig zu machen.