Gleich ist nicht immer gleich!
In einigen Gruppen und Foren wird zur Zeit der Beitrag von Seahelp zur Gesetzesänderung in Kroatien für Sportskipper diskutiert.https://www.sea-help.eu/news-allgemein/bootsfuehrerschein-kategorie-b/
Diese Änderung ist eigendlich garnicht neu sondern gibt es schon seit 2020 aber wird jetzt erst langsam zu Kenntnis genommen.
In den jetzt aufkommenden Diskussionen kommt es dabei zu nicht nachvollziehbaren Aussagen wo Vergleiche zu SBF oder SKS und deutsches Recht bezogen wird.
Dabei übersehen viele gerne, das sich diese Änderungen auf den kroatischen Boat Skipper B und auf Schiffe unter kroatischer Flagge beziehen.
Für uns Charterer hat diese Gesetzesänderung jetzt ein Vorteil.
Mit der Längenangabe von jetzt 18m gibt es eine klare Defination.
Wer wußte schon, das zum Beispiel eine Lagoon 45 mit 14m Länge die bisher angegebenen 30 BRZ überschritt und offiziell damit bisher weder mit dem Boatskipper B, dem SBF See oder sogar mit dem SKS gesteuert werden durfte wen dieser Katamaran unter kroatischer Flagge fuhr.
Ich Frage mich manchmal wirklich warum es für wenige Skipper immer so schwer ist, die nationalen Vorgaben anderer Staaten anzuerkennen und meinen, die deutschen Angaben gelten für sie weltweit.