Mutterschutzgesetz
Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG)§ 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis
(1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekannt geben.[/quot
Braucht der Arbeitgeber für die Mitteilung an das Gewerbeaufsichtsamt die Einverständniserklärung der werdenden Mutter oder bin ich generell dazu verpflichtet?
Irgendwie irritiert der letzte Satz
Setzen wir einfach mal voraus, dass es sich um eine beschäftigte Gesellschafterin handelt, die es im Familienkreis gesagt hat (die GmbH befindet sich in Familienhänden) und in der Firma und bei den Geschäftspartnern niemand davon weiß.
Sie vertritt den Standpunkt wer es merkt weiß Bescheid und wer nichtmuss halt dumm sterben.
Eine weitere Frage wäre das Beschäftigungsverbot nach der Entbindung. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass es nicht für Selbständige gilt.
Die werdende Mutter wird zwar als angestellte Prokuristin geführt, dennoch agiert sie wie eine Selbständige und ist der Geschäftsführerin keine Rechenschaft schuldig da diese weiß das sie ihr vertrauen kann und sie bei Unklarheiten Rücksprache mit ihr hält.
Ich freue mich auf eure Antworten.