Einnahmen Überschuss Rechnung?
Hallo Britta,
ich denke mal, dass du von deiner Größe her eine Einnahmen Überschuss Rechnung (EStG 4 (3) Betriebseinnahmen/Umsatz unter 500.000 € und nicht über 50.000 € Jahresgewinn sind) führen musst. Heißt im Grunde nur Zufluss-Abfluss Prinzip. Bekommst du Geld, erfasst du es in der Kasse und dein Steuerberater verbucht es als Erlös. Geht etwas vom Bankkonto oder deiner Kasse weg ist es dementsprechend solange betrieblich ist ist es Aufwand.
So zu deiner Gutschein Problematik ich gebe mal nen fiktiven Fall vor zum Verständnis:
in der Kasse trägst du im Soll/Einnahmen etwas ein wenn du Geld bekommst. Heißt der Kunde kommt im Mai gibt dir 40 € und er bekommt einen Wertgutschein in der selben höhe. Jetzt trägst ud in der Kasse in die Einnahmen deinen Betrag ein mit der Notiz (Gutscheinerlös 0 % USt. (Dein Steuerberater verbucht dies als erlös ohne USt.)
Nun kommt dein Kunde nach einer gewissen Zeit im Dezember rein und möchte eine Behandlung von dir in Höhe von 60,00 €, er gibt dir den Gutschein mit den 40,00 € und die 20 € in Bar. So in der Kasse trägst du nur die 20 € ein (60,00-40,00=20,00 der wert den du Bar bekommst). Nun legst du den "verbrauchten" Gutschein mit in die Buchhaltung rein mit dem Hinweis, das der Gutschein eingelöst wurde 40,00 €. Du gibst damit deinem Steuerberater den entscheidenen Hinweis nun auch in deiner Umsatzsteuer Voranmeldung die USt von 7,60 (19% von 40,00) mit einzubeziehen. Nun heißt es im klartext:
Mai Gutscheinkauf
= 40,00 € erlös (Kasseneintragung!)
Dezember einlösung:
= 20,00 € erlös (Kasseneintragung!)
=Steuerberater rechnet in seinem Programm die 7,60 an USt aus den 40 € und die 3,80 aus 20,00 € in deine Voranmeldung. (Ist aber nicht wichtig für deine Kasse!)
Ergebnis: Dein Kassenbestand ist insgesamt bis Dezember durch den Fall um 60,00 € erhöht worden.
Zu deiner Thematik udn hohen Kassenbestand:
Ich kann mir vorstellen, dass du bei deiner Gutscheineinlösung im Dezember den vollen Betrag (In dem Fall 60,00 € eingetragen hast, wenn du aber im Mai schon die 40,00 aus em Gutschein drinnen hast. Ist dein Kassenbestand um 40,00 höher (also insgesamt 100,00€) ist das der Fall?
Anmerkung: Wichtig ist hier auch die Kassenvoraussetzungen zu prüfen, wird sie tagesaktuell geprüft, stimmt der Kassenbestand. Unter umständen solltest du die Kasse technisch aufrüsten. Das Probelm ist, wenn du ein Bargeschäft führst kann dein Betriebsprüfer schätzen und deine Kasse verwerfen.
Steuerberater würde ich nie voreilig wechseln, klar es gibt viele Nieten aber bei jedem wechsel gibt es einarbeitungszeit und Kosten. Und du musst dich ja eig um dein Geschäft kümmern und nicht um die Steuerangelegenheiten daher zahlst du ja die StBkosten
Sprech mal mit ihm, das dein kassenbestand viel niedriger ist und führe Kassenblätter wo du deinen Bestand unten einträgst zum Monatsende.
Fragen kannst du natürlich auch hier stellen.
Hoffe ich konnte dir helfen.
Viele Grüße
Münchner_Gentl