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Buchhaltung

Buchhaltung
Hallo zusammen.... Ich benötige Eine Denkhilfe und hoffe, dass hier vielleicht ein Steuerberater unter uns ist....

Also... Ich führe ein Kassenbuch für alle Ein- und Ausgaben. Verkaufe ich einen Gutschein wird er , wenn bar, als Bareinnahme im Kassenbuch verbucht und auf der Gutscheinliste eingetragen. Aber wie ist das denn, wenn er eingelöst wird? Bisher habe ich, wenn ich Ware verkauft oder eine Behandlung gemacht habe das mit dem Gutschein einfach verrechnet. Also NUR auf der Gutscheinliste ausgetragen bzw. wenn die Behandlung/Wäre teurer war, die Differenz als bar oder EC kassiert. Über die Zeit habe ich einen ziemlich hohen Barbestand, den ich ja eigentlich gar nicht habe. Muss ein eingelöster Gutschein nicht auch irgendwie im Kassenbuch vermerkt werden? Mein Steuerberater hat das bisher nie bemängelt... aber das kann doch nicht richtig sein ??????

Ich habe seit kurzem auf ein neues Kassensystem umgestellt. da muss ich, bevor ich einen Gutschein ausbuchen möchte, erst die Behandlung erfassen, die ich gemacht habe bzw. die Ware erfassen.

Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine und jemand kann mir da helfen, ob das tatsächlich so richtig ist

Vielen Dank schon jetzt

Britta
****Q84 Mann
190 Beiträge
Du hast verrechnet statt gegenzubuchen. Deswegen der hohe Bestand.

Da wir das nicht kennen WIE Du es gemacht hast: frage Deinen Steuerberater.
Ich hatte damals meinen Steuerberater gewechselt weil mein früherer fast keine Einzelhandelsgeschäfte in der Betreuung hatte und Spezialfälle wie dies nicht gut gelöst hatte. Musste deswegen mal ca. 6.000 Euro USt. nachzahlen wegen so einer ähnlichen Geschichte.

Ausserdem:
Gutscheine sind immer 0 % USt. Deswegen hier aufpassen.

Es ist MEINE Erfahrung und KEINE Beratung.
*********ouple Paar
430 Beiträge
M.E. handelt es sich bei einem Gutschein um eine Bezahlung vor Lieferung. Wenn der Gutscheine eingelöst wird, wird damit die Ware für die Bezahlung geliefert. Dieser Teil ist erst USt-pflichtig. Aber keine Gewähr für die Richtigkeit.
****omm Mann
1.918 Beiträge
Wird in dem Unternehmen bilanziert oder gibt es eine Einnahmen-Überschußrechnung?
hallo...
ich gebe alles meiner steuerberaterin...stecke rechnungen usw einfach in einem großen umschlag...und fertig...muß halt nur drauf achten das die rechnungsnummern nur einmalig sind....
lg sue
Art der Gewinnermittlung
Wie bereits vorher erwähnt, ist es wichtig zu wissen, ob der Gewinn via Einnahmen-Überschussrechnung oder durch Vermögensvergleich (Bilanzierung) ermittelt wird. Bei Bilanzierung wäre die Ausgabe von Gutscheinen erfolgsneutral eine erhaltene Anzahlung. erst beim Einlösen wird der Umsatz gebucht (Buchungssatz: Erhaltene Anzahlungen an Umsatzerlöse.
Bei der EÜR wird die Ausgabe der Gutscheine erfolgswirksam als Umsatz erfasst. Hier wäre - bis auf die Überhänge - die Einlösung erfolgsneutral zu buchen. Der hohe Kassenbestand leuchtet mir aber in beiden Fällen nicht so richtig ein ???
*******ink Mann
19 Beiträge
Einnahmen Überschuss Rechnung?
Hallo Britta,

ich denke mal, dass du von deiner Größe her eine Einnahmen Überschuss Rechnung (EStG 4 (3) Betriebseinnahmen/Umsatz unter 500.000 € und nicht über 50.000 € Jahresgewinn sind) führen musst. Heißt im Grunde nur Zufluss-Abfluss Prinzip. Bekommst du Geld, erfasst du es in der Kasse und dein Steuerberater verbucht es als Erlös. Geht etwas vom Bankkonto oder deiner Kasse weg ist es dementsprechend solange betrieblich ist ist es Aufwand.

So zu deiner Gutschein Problematik ich gebe mal nen fiktiven Fall vor zum Verständnis:

in der Kasse trägst du im Soll/Einnahmen etwas ein wenn du Geld bekommst. Heißt der Kunde kommt im Mai gibt dir 40 € und er bekommt einen Wertgutschein in der selben höhe. Jetzt trägst ud in der Kasse in die Einnahmen deinen Betrag ein mit der Notiz (Gutscheinerlös 0 % USt. (Dein Steuerberater verbucht dies als erlös ohne USt.)

Nun kommt dein Kunde nach einer gewissen Zeit im Dezember rein und möchte eine Behandlung von dir in Höhe von 60,00 €, er gibt dir den Gutschein mit den 40,00 € und die 20 € in Bar. So in der Kasse trägst du nur die 20 € ein (60,00-40,00=20,00 der wert den du Bar bekommst). Nun legst du den "verbrauchten" Gutschein mit in die Buchhaltung rein mit dem Hinweis, das der Gutschein eingelöst wurde 40,00 €. Du gibst damit deinem Steuerberater den entscheidenen Hinweis nun auch in deiner Umsatzsteuer Voranmeldung die USt von 7,60 (19% von 40,00) mit einzubeziehen. Nun heißt es im klartext:

Mai Gutscheinkauf
= 40,00 € erlös (Kasseneintragung!)

Dezember einlösung:
= 20,00 € erlös (Kasseneintragung!)
=Steuerberater rechnet in seinem Programm die 7,60 an USt aus den 40 € und die 3,80 aus 20,00 € in deine Voranmeldung. (Ist aber nicht wichtig für deine Kasse!)

Ergebnis: Dein Kassenbestand ist insgesamt bis Dezember durch den Fall um 60,00 € erhöht worden.
Zu deiner Thematik udn hohen Kassenbestand:
Ich kann mir vorstellen, dass du bei deiner Gutscheineinlösung im Dezember den vollen Betrag (In dem Fall 60,00 € eingetragen hast, wenn du aber im Mai schon die 40,00 aus em Gutschein drinnen hast. Ist dein Kassenbestand um 40,00 höher (also insgesamt 100,00€) ist das der Fall?

Anmerkung: Wichtig ist hier auch die Kassenvoraussetzungen zu prüfen, wird sie tagesaktuell geprüft, stimmt der Kassenbestand. Unter umständen solltest du die Kasse technisch aufrüsten. Das Probelm ist, wenn du ein Bargeschäft führst kann dein Betriebsprüfer schätzen und deine Kasse verwerfen.

Steuerberater würde ich nie voreilig wechseln, klar es gibt viele Nieten aber bei jedem wechsel gibt es einarbeitungszeit und Kosten. Und du musst dich ja eig um dein Geschäft kümmern und nicht um die Steuerangelegenheiten daher zahlst du ja die StBkosten *g*

Sprech mal mit ihm, das dein kassenbestand viel niedriger ist und führe Kassenblätter wo du deinen Bestand unten einträgst zum Monatsende.

Fragen kannst du natürlich auch hier stellen.

Hoffe ich konnte dir helfen.

Viele Grüße

Münchner_Gentl
DANKE DANKE DANKE
...leider bin ich die ganze Woche nicht dazu gekommen reinzuschauen...

ich bin überwältigt... wieviele Gedanken ihr Euch macht und helft!

Danke!
Gutscheinbestände
...sind Spezialitäten in der Buchhaltung, wie wahr das ist... Habe ich für Mandanten schon verbucht. Da hat das Steuerbüro in einem anderen Fall angerufen und wollte wissen, wie genau das nun zu buchen wäre...
die neuen vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Kassensysteme müssen die Gutscheinbestände gut verwalten können.
blickst du denn nun durch zu guter Letzt und hast einen Weg gefunden? Viel Erfolg.
Hallo Elisa,
Mach es Dir doch nicht so schwer. :-)) Ein Gutschein ist im Grundsatz ein Geldersatzmittel. Für Dich als Kauffrau ist ein Versprechen etwas einzuhalten.
Wenn Du einen Gutschein ausgibst, dann tauscht Du "richtiges" Geld gegen ein Geldersatzmittel und gehst das Versprechen ein, dass Du Ware aus Deinem Laden vollständig oder teilweise gegen den Geldersatz wieder eintauscht.
Im Fall der Ausgabe solltest Du das "richtige" Geld in der Kasse abends (hoffentlich) wiederfinden und Dir auf einem gesonderten Blatt oder Buch vermerken, dass Du ein Versprechen gegeben hast. In der Regel werden Gutscheine laufend nummeriert, damit Du leichter abgleichen kannst und eine Übersicht über Deine "Versprechen" hast.
Wenn Dein Kunde bei Dir kauft und Du Dein Versprechen einlöst, dann tauscht Du Deine Ware gegen Dein Versprechen und evtl. Weiteres Geld ein. Also zeichnest Du nur das evtl. Weitere Geld in Deiner Kasse auf und streichst in Deinem Gutscheinbuch ein Versprechen. Mehr darf nicht passieren, denn sonst hast Du sehr wahrscheinlich Doppelerfassungen. Das Geld für den Gutschein befindet sich doch schon in Deiner Kasse seit der Ausgabe.
Beide Unterlagen (Kassenbuch und Gutscheinübersicht) solltest Du am Monats-, Quartals- oder Jahresende Deinem StB geben und er wird es dann entsprechend Deiner Art der Gewinnermittlung richtig verbuchen.
Für Dich ist viel wichtiger, dass Deine sog. Grundbücher (s.o.) richtig und fehlerfrei sind.
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