Selber googlen macht Sinn
Definiere Kleinbetriebe.
Die dsgvo greift bei jedem Gewerbe gleich.
Wenn mehr als 9 Personen mit personenbaten arbeiten ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht.
Ebenso bei Verarbeitung von privaten Daten wie Geschlecht, Alter und Religion.... auch wenn nur einer diese Daten verarbeitet.
Datenschutzbeauftragter kann extern oder intern bestellt werden, muss aber Fachkenntnis nachweisen.
Ansonsten musst du dir von jedem Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten.... eine Einverständnis besorgen.
Ausserdem musst du jederzeit auf Verlangen die Daten (und was du damit machst) welche du zu der anfragenden Person gespeichert hast aufzeigen können.
Webseiten, am besten den Provider kontaktieren. Bei selbst gebastelten Webseiten das www befragen.
Werden Daten auf Webseiten verarbeitet, lass es einem Fachmann machen.
Die dsgvo findest du unter
http://www.dsgvo-gesetz.de
Wichtig!
Die übergangsfrist läuft am 25.5. aus, das Gesetz ist ja schon seit 2016 in Kraft getreten, es muss ab 25.5. angewendet werden.
Wir schalten unsere Homepage am 24.5. Ab weil unser Provider die nicht rechtzeitig hin bekommt.
Abmahnungen können sehr teuer werden.
Die meiste Gefahr besteht durch organisierte Abmahnorganisationen. Die wollen nur an den Abmahngebühren verdienen und werden das Netz darauf spezialisiert abgrasen.
Das ist aber schon teuer genug.
Also nicht auf die leichte Schulter nehmen.