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Neue Datenschutzgrundverordnung

******ere Frau
2.905 Beiträge
Themenersteller 
Neue Datenschutzgrundverordnung
https://www.wbs-law.de/it-re … atenschutzgrundverordnung/#4

Wie ändert ihr euere Webseite und was genau ist zu beachten?
*********e_nw Mann
673 Beiträge
Bei der neuen Datenschutzverordnung geht es ja im Wesentlichen um zusätzliche Informationspflichten. Die Datenschutzerklärung und ggf. AGB sollten also angepasst werden. Ich nutze dafür den Dienst einer der Online-Rechtskanzleien, die dafür konfigurierbare Texte und entsprechende Beratung/Kontrolle anbieten. Da ich auf allen Seiten ähnliche Konfigurationen habe, kann ich die Texte dann gleich für alle Seiten nutzen.

LG Michael
******ere Frau
2.905 Beiträge
Themenersteller 
gibt es da
einen Grundtext, den man sich mal ansehen oder umschreiben kann?
*********e_nw Mann
673 Beiträge
Ich schicke dir eine CM.
****ef Mann
1.943 Beiträge
Guten Abend,
Das würde mich auch interessieren!
LG
Detlef
...mich auch, bitte.
Heute war ein - in meinen Augen unseriöser - Anbieter da, der sich mit 180 € Stundensatz verkaufen wollte und als Gegenbeispiel jemanden mit - vermeintlichen - 800 € Stundensatz zu kennen behauptet.

Das sind doch nur beliebige IT-Leute mit zweiwöchigem Kurs, oder?
****127 Paar
285 Beiträge
Würde mich auch interessieren
Guten Morgen,

mich würde der Grundtext ebenfalls interessieren.

Vielen Dank

lg
Max
******ere Frau
2.905 Beiträge
Themenersteller 
da bin ich ja dann mal gespannt
Mein Admin für meine Webseite hatte sich nämlich deswegen gemeldet und mich gefragt, ob ich einen Kostenvoranschlag haben wollte. Ich hab ihn mal vorab angefordert und mir gedacht, ich guck mal.... *zwinker*

Normalerweise ist er keiner, der mich übers Ohr haut, aber in letzter Zeit ist er doch um einiges teuerer geworden.... und da ich im Bereich "Recht" nicht so ganz unbeleckt bin, hatte ich die Idee, mir das selbst zu machen, wenn es sich lohnt.

Ich halte euch auf de Laufenden.
****_O Mann
141 Beiträge
Hier handelt es sich nicht allein um das Umschreiben von AGBs. Je nach geschäftlicher Tätigkeit, Aufbau und Zweck der Webseite, Formularen etc. gibt es da recht viel, was ggf. beachtet, angepasst, dokumentiert und auf Nachfrage auch kommuniziert werden muss. Im Business-Umfeld sind daher 100,- bis 200,- EUR Stundensatz keine Seltenheit.
******ere Frau
2.905 Beiträge
Themenersteller 
mein Kostenvoranschlag
ist heute reingeflattert: 250 €.
*********e_nw Mann
673 Beiträge
Da ich grade ein wenig unter Strom bin, möchte ich euch zumindest noch mit zwei Links versorgen. Mit beiden Anbietern habe ich sehr gute Erfahrungen gesammelt.

1. TrustedShops
https://shop.trustedshops.com/de/rechtstexte/
Die bieten über ihren Generator auch kostenlos eine sehr gute Möglichkeit, sich einigermaßen gut abzusichern. Für die meisten Websites dürfte das reichen. Die Abos fangen bei 24.90 € im Monat an. Damit bleibt ihr immer auf dem Laufenden. Ist also eine sehr gute Alternative zu einem Anwalt, der jetzt nur 1x drüberschaut und wieder Geld kostet, wenn sich was ändert.

2. E-Recht24
https://www.e-recht24.de/
Ähnlich wie TrustedShops bietet auch diese Kanzlei kostenlose Generatoren, die in vielen Fällen ausreichen dürften, und ebenso mehrere Abo-Modelle ab 14,90 €. Ich nutze bei denen aktuell die Agenturversion.
Hinweis: Das Safe-Sharing-Plugin für WordPress empfehle ich nicht, weil es ans Abo geknüpft ist. Solltet jemand also seine Texte haben und sich zu einem späteren Zeitpunkt verabschieden wollen, muss eh was Neues her. Da ist das Shariff Plugin die einzige sinnvolle Alternative.

LG Michael
Fachleute
Da es bei der DSGVO ab 25.05 eventuell heiß hergehen wird und ich mit einigen sensiblen daten zu tun habe, sitze ich zur zeit regelmäßig mit Anwalt, Webdesigner und ITler zusammen.
Bevor mich jemand von der "Konkurenz" ans messer liefern will, scheue ich lieber keine kosten um alles nach vorgabe zu machen.
für was gibt es menschen die es sich zur aufgabe gemacht haben und ihr geld damit verdienen sich in den bereichen auszukennen *matrix*
LG. Alex
*****lla Frau
33.745 Beiträge
Was ist das absolute Muss für Kleinbetriebe
bei der neuen Datenschutzgrundverordnung?
*******ster Mann
2.002 Beiträge
Selber googlen macht Sinn
Definiere Kleinbetriebe.
Die dsgvo greift bei jedem Gewerbe gleich.
Wenn mehr als 9 Personen mit personenbaten arbeiten ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht.
Ebenso bei Verarbeitung von privaten Daten wie Geschlecht, Alter und Religion.... auch wenn nur einer diese Daten verarbeitet.
Datenschutzbeauftragter kann extern oder intern bestellt werden, muss aber Fachkenntnis nachweisen.
Ansonsten musst du dir von jedem Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten.... eine Einverständnis besorgen.
Ausserdem musst du jederzeit auf Verlangen die Daten (und was du damit machst) welche du zu der anfragenden Person gespeichert hast aufzeigen können.
Webseiten, am besten den Provider kontaktieren. Bei selbst gebastelten Webseiten das www befragen.
Werden Daten auf Webseiten verarbeitet, lass es einem Fachmann machen.
Die dsgvo findest du unter
http://www.dsgvo-gesetz.de
Wichtig!
Die übergangsfrist läuft am 25.5. aus, das Gesetz ist ja schon seit 2016 in Kraft getreten, es muss ab 25.5. angewendet werden.
Wir schalten unsere Homepage am 24.5. Ab weil unser Provider die nicht rechtzeitig hin bekommt.
Abmahnungen können sehr teuer werden.
Die meiste Gefahr besteht durch organisierte Abmahnorganisationen. Die wollen nur an den Abmahngebühren verdienen und werden das Netz darauf spezialisiert abgrasen.
Das ist aber schon teuer genug.
Also nicht auf die leichte Schulter nehmen.
*********e_nw Mann
673 Beiträge
Vieles ist allgemein gültig. In Details gibt es Unterschiede. Allgemeingültige Details werden aber auch gerne übersehen. Rechtliche Hinweise bei Kontaktformularen z.B. oder die ADV Verträge mit allen beteiligten Unternehmen, auf denen ggf. personenbezogene Daten liegen. Bei einem Shop kann das auch der Hoster sein, bei Newsletterverteilern auf jeden Fall der Dienstleister.

Nach aktuellem Stand sind nur knapp ein Viertel der deutschen Firmen bis zum 25.5. fertig mit der Umsetzung der Richtlinien. Und da "Mutti" Merkel sich Anfang der Woche nochmal kurzfristig überlegt hat, ob sie nicht auch nochmal drüber schaut, ist das ganze Thema rund um diesen Termin eh eine Farce.

Ich packe grade die aktuellsten Änderungen noch auf meine Datenschutzseiten und passe einige Scripte an. Dann muss es gut sein. Lasst euch nicht zu sehr aufscheuchen.

Achtet bitte auch darauf, dass das Ganze auch für alle möglichen Plattformen gelten kann, auf denen ihr euch bewegt bzw. worüber ihr Produkte anbietet. Da kann es erweiterte Pflichten geben bezüglich der Angaben. Etsy hat z.B. teilweise komplett neue Felder eingeführt, die gefüllt werden müssen.
****ler Mann
1.705 Beiträge
Die Auswirkung der DSGVO....
Eine Geschichte die mir heute passiert ist.

Meine KitchenAid Nepresso Kapselmaschine war defekt und ich habe sie zwecks Reparatur zu dem Händler gebracht wo ich sie gekauft habe. Der Händler hat die Maschine angenommen und will sie dann an den Hersteller (KitschenAid) schicken. Soweit ist alles erst mal gut.

Heute rief mich der Händler an und erzählte mir das die Maschine unrepatiert ( ! ) wieder bei ihm steht.
Der Hersteller hat die Maschine deswegen nicht repariert weil sie die Maschine nicht reparieren darf !!!
Man solle sich an „Nespresso“ Kundenservice wenden.

Mein Händler hat natürlich dort angerufen um zu klären wie der Ablauf ist. Der Kundendienst erklärte ihm dann das er die Maschine nicht an den Kundendienst schicken darf!!!???

Ja der Kunde (also ich) MUSS es selber machen.

Begründung:
Die neue DSVGO verlangt es so bzw. zwingt die Firmen dazu dritte Parteien außen vor zu lassen.

Das ist doch bekloppt sowas!!!
Der Händler darf also keinen Service mehr anbieten.
Schwachsinn hoch drei kann ich da nur sagen.
*****itx Paar
11.654 Beiträge
Versteh ich nicht.

Wenn der Kunde doch aber sein Einverständnis erklärt, dass seine Daten an den Hersteller weitergegeben werden bzw. der Händler einen ADV Vertrag mit dem Hersteller abgeschlossen hat, müsste das doch den Grundsätzen der DSGV entsprechen?

Liebe Grüße
Rocco
****ler Mann
1.705 Beiträge
*****itx:
Versteh ich nicht.

Wenn der Kunde doch aber sein Einverständnis erklärt, dass seine Daten an den Hersteller weitergegeben werden bzw. der Händler einen ADV Vertrag mit dem Hersteller abgeschlossen hat, müsste das doch den Grundsätzen der DSGV entsprechen?

Liebe Grüße
Rocco

Der Händler hat zwar mit dem Hersteller (KitchenAid) einen ADV Vertrag (was auch immer das sein mag), aber nicht mit der Firma NESPRESSO die die Reparatur durchführt im Auftrage des Kunden und nicht im Auftrage des Händlers.

Ich habe so den Verdacht, das Nespresso der eigentliche Hersteller ist und KitchenAid einfach nur seinen Namen hergegeben hat. Anders kann ich mir das nicht erklären.
*****itx Paar
11.654 Beiträge
DSGVO ADV Vertrag
Sehr ungewöhnlich, aber gut. So kann man wirklich alles verkomplizieren und kundenunfreundlich gestalten.

ADV (Auftragsdatenverarbeitung)

https://www.e-recht24.de/art … beitung-adv-datenschutz.html
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