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Rückerstattung von Krankenkassenbeiträgen

Rückerstattung von Krankenkassenbeiträgen
Wie allseits bekannt, werden ab dem 01.01.2009 die Krankenkassenbeiträge einheitlich auf 15,5% angehoben.
Einige Kassen haben bereits bekannt gegeben, dass die Betragsanhebeung nicht ausreicht und können (werden) um ein weiteres Prozent anheben.
Bei guter wirtschaftlicher Lage der Kasse können aber auch Beiträge an die Mitglieder erstattet werden.

Soweit so gut.

Meine Krankenkasse, zu der ich im Laufe der letzten Jahre alle meine Mitarbeiter hingebracht habe, gibt nun heute bekannt, dass im Jahr 2009 ein Betrag in Höhe von 100,- Euo an jedes Mitglied in 4 Raten zu je 25,- Euro jeweils am Quartalsanfang Rückerstattet werden *hae* .

Sofort habe ich bei meiner Krankenkasse angerufen und die Kontonummer für die Beitragsrückerstattung meines Arbeitgeberanteils mitgeteilt.

Nicht, dass ich es den Mitgliedern nicht gönne aber der Arbeitgeber hat leider mal wieder mit Zitronen gehandelt und erhält seinen Beitrag nicht zurück.

Kennt sich jemand mit der Gesetzeslage aus und könnte mal Licht ins Dunkel bringen?

Ich persönlich finde, dass es sich hierbei schon wieder um eine regelrechte Abzocke der Arbeitgeber handelt.
Sollten hier unter Umständen schon wieder einmal die Gerichte bemüht werden um dieses in der Bundesrepublik mittlerweile unsoziale und geschaftsschädigende Tagesgeschäft zu klären.

Jochen *heul*
Rückerstattung ...
... von kassenbeiträgen ist eine ganz individuelle sache, welche die jeweilige krankenkasse allein für sich entscheiden kann.
eine solche kann auch im rahmen der eigenen marketingaktivitäten durchgeführt werden. denkt man z.b. zurück an die süddeutsche stadt, die vor ein paar jahren allen gewerbetreibenden und einwohnern á 100 euro zurückbezahlt hatte? danach brach ein richtiger zuzugsboom an bewohnern und gewerbetreibenden statt. so hatte sich die aktion sehr gut gerechnet.

doch stellt man sich bzgl. der krankenkasse die fragen, bleibt nur ratloses kopfkratzen übrig.
• einerseits sollen die beiträge angehoben werden, andererseits erfolgt eine rückerstattung. wie kommt das zustande?
• einerseits erhalten die AN die Rückerstattung, aber nicht die ag.
mit welcher beurteilung wird dies durchgeführt?

im endeffekt liegt es an jedem einzelnen, sich mit seiner kasse direkt auseinandersetzen zu müssen, bzgl. des ob, was und wie.
und für den ag-anteil ...: wo kein kläger, da kein richter ... und ein sozialgerichtsverfahren kann teuer kommen und lange dauern.
... wer hat dazu den neben seiner arbeit meist noch "übriges geld" und die muse dazu???

trotzdem ein frohes weihnachtsfest ...
**********under Frau
16.758 Beiträge
Gruppen-Mod 
Hi Jochen,

wir reden vermutlich von der gleichen Krankenkasse, die Direkt mit I anfängt *zwinker*

Fakt ist jedoch, die Rückerstattung ist ein Bonbon für die Arbeitnehmer sie als Kasse zu wählen oder ihnen treu zu bleiben.

Als Arbeitgeber hat man heutzutage leider kein Mitspracherecht bzgl. der Kassenzugehörigkeit mehr.



Die Rückerstattung von 100 Euro ist ja eigentlich lachhaft, denn während der alte Beitragssatz sich auf 12,9 oder so etwas in der Richtung belief, bezahlt der ganz gewöhnliche Arbeitnehmer mal locker 300 Euro mehr an Beiträgen ein.

So lange es den Kassen erlaubt ist die Beiträge dem eigentlichen Zweck zu entfremden, ihre Prachtbauten zu erstellen und sich einen gigantischen Verwaltungsetat zuzugestehen, so lange werden die Beiträge niemals ausreichen.


LG
*wein* späti
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