Rückerstattung von Krankenkassenbeiträgen
Wie allseits bekannt, werden ab dem 01.01.2009 die Krankenkassenbeiträge einheitlich auf 15,5% angehoben.Einige Kassen haben bereits bekannt gegeben, dass die Betragsanhebeung nicht ausreicht und können (werden) um ein weiteres Prozent anheben.
Bei guter wirtschaftlicher Lage der Kasse können aber auch Beiträge an die Mitglieder erstattet werden.
Soweit so gut.
Meine Krankenkasse, zu der ich im Laufe der letzten Jahre alle meine Mitarbeiter hingebracht habe, gibt nun heute bekannt, dass im Jahr 2009 ein Betrag in Höhe von 100,- Euo an jedes Mitglied in 4 Raten zu je 25,- Euro jeweils am Quartalsanfang Rückerstattet werden .
Sofort habe ich bei meiner Krankenkasse angerufen und die Kontonummer für die Beitragsrückerstattung meines Arbeitgeberanteils mitgeteilt.
Nicht, dass ich es den Mitgliedern nicht gönne aber der Arbeitgeber hat leider mal wieder mit Zitronen gehandelt und erhält seinen Beitrag nicht zurück.
Kennt sich jemand mit der Gesetzeslage aus und könnte mal Licht ins Dunkel bringen?
Ich persönlich finde, dass es sich hierbei schon wieder um eine regelrechte Abzocke der Arbeitgeber handelt.
Sollten hier unter Umständen schon wieder einmal die Gerichte bemüht werden um dieses in der Bundesrepublik mittlerweile unsoziale und geschaftsschädigende Tagesgeschäft zu klären.
Jochen