Selbst wenn nur die Mindest- und Höchstsätze gekippt wurden bedeutet das für die Zukunft einen Einschnitt in die Qualität und der damit verbundenen Sicherheit für den Bauherrn.
@*******2000:
Ich denke Deine Äusserung beruht lediglich auf fehlender Information.
Ist Dir eigentlich bewusst welche Verantwortung und damit verbundene Gewährleistung Architekten, Ingenieuere und andere Berufsgruppen, welche die Honorarverordnung anwenden, zu leisten haben?
Zudem war die HOAI mal dafür gedacht dass der Bauherr für sein Geld immer die gleiche Leistung und damit verbundene Sicherheiten erhält, egal wen er damit beauftragt.
Du würdest ja vielleicht auch nicht unbedingt zu einem Arzt/Zahnarzt gehen der nur die Hälfte verlangt. Du müsstest Dir ehrlicherweise nämlich dann die Frage stellen wie kann er es so billig anbieten? Daraus folgt meist aus geringerer Qualität.
Liebe Grüße
Gentleman