Abmahnung wann?
Da ich hier aus Unternehmersicht schreibe, wird es nicht jedem Leser in den Kram passen.
Hier also der Gang der Dinge:
Ist-Situation
Mitarbeiter A unterläuft fahrlässig eine Abweichung von der Norm, die nicht durch eine fristlose Kündigung gesetzlich geahndet werden kann.
Disziplinarmaßnahme 1: Mitarbeitergespräch
Der Disziplinavorgesetzte führ mit A ein "Mitarbeitergespräch". In diesem Gespräch werden das Fehlverhalten und die Ursache schriftlich festgehalten. Der Mitarbeiter A wird darauf hingewiesen, dass im Wiederholungsfall "... weitergehende Disziplinarmassnahmen, die auch mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses enden können, durchgeführt werden!"
Beide Parteien unterschreiben mit Ort und Datum das Gesprächsprotokoll, wobei als letzter Satz oberhalb der Unterschriften im Protokoll steht sollte:
"Durchgelesen und vollinhaltlich verstanden."
Disziplinarmaßnahme 2: Kritikgespräch
Mitarbeiter A hat innerhalb eines überschaubaren Zeitraums wiederum fahrlässig gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen in ähnlicher Situation verstossen. Jetzt ist ein Kritikgespräch fällig. Im Prinzip wird dies wie bereits im Mitarbeitergespräch abgehandelt, jetzt wird aber stärker hinterfragt, warum das Fehlverhalten wiederum passierte. Wichtig ist vor allem jetzt, dass kein betriebliches Mitverschulden vorliegt (z.b. Arbeitsanweisungen sind nicht detailliert genug oder veraltet, etc.). Das Ergebnis wird wiederum wie unter 1 protokolliert (jncl. der Standardeinträge).
Disziplinarmaßnahme 3: Abmahnung
Mitarbeiter A hat innerhalb eines überschaubaren Zeitraums wiederum fahrlässig gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen in gleicher oder ähnlicher Situation verstossen. Erst jetzt ist eine 100% gerichtsverwertbare Abmahnung möglich. Im Prinzip wird diese auch wie bereits im Kritikgespräch abgehandelt, jetzt wird aber im nochmaligen Wiederholungsfall die Kündigung des Arbeitsvertrages definitiv festgehalten. Wichtig ist vor allem auch jetzt, dass kein betriebliches Mitverschulden vorliegt. Das Ergebnis wird wiederum wie unter 1 protokolliert (incl. der Standardeinträge).
Ab jetzt kann im nochmaligen Wiederholungsfall die rechtsgültige Kündigung ausgesprochen werden, aber Achtung, nach spätestens 2 Jahren sind Abmahnungen und alle vorher durchgeführten Gespräche aus der Personalakte zu entfernen.
Lg
sundown(er)