Hallo Diorella,
es kann in meinen Augen nur ein Teilzeitarbeitsvertrag sein, da du ansonsten Anspruch auf volle Arbeitsleistung hättest, jedoch dann den Mindestlohn unterschreitest.
Wenn der Arbeitsvertrag auf Stunden lautet, muss auch der Stundennachweis geführt werden. Ansonsten müsste Gehalt gezahlt werden für eine im Arbeitsvertrag definierte Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz:
§ 1 Urlaubsanspruch
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
§ 2 Geltungsbereich
Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind; für den Bereich der Heimarbeit gilt § 12.
§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Also 24 Werktage/Jahr, was den Samstag mit einschließt. Alternativ 20 Arbeitstage, was schlussendlich das gleiche ist. Wenn 1 Woche Urlaub genommen wird, sind das 6 Werktage bzw. 5 Arbeitstage, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer nach Vertrag überhaupt jeden Tag arbeitet.
Die Prüfer sind auch nur Menschen. Wenn du mit denen redest und darauf aufmerksam machst, dass du in diesem Bereich noch unsicher bist, helfen diese dir mit den besten Tipps weiter. Ich habe die Erfahrung gemacht immer offen mit den Prüfern zu reden, auch über eigene Unsicherheiten.
Ich wünsche Dir viel Erfolg!