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Knights of Dreams Family
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Beschäftigung eines Familienmitgliedes

*****lla Frau
33.745 Beiträge
Themenersteller 
Beschäftigung eines Familienmitgliedes
Hallo die Gruppe,
welche Nachteile folgen einem Arbeitsverhältnis innerhalb der Familie?
Hat jemand praktische Erfahrung damit?
Bitte eventuell eine CMail.
LG Diorella
********andy Frau
1.807 Beiträge
Hallo Diorella,

grds. gar keine Nachteile - wichtig nur, zu entscheiden ob Mini-Job oder Teil-Vollzeit angestellt, und das dann auch nicht zum Schein, denn das wird natürlich geprüft. Stunden-zettel - korrekter Arbeitsvertrag, Zahlungen über Überweisung und nicht bar - keine überhöhten Gehälter im Vergleich zu anderen Angestellten - etc.

Falls "Ehepartner oder Kind" auch prüfen, ob dann aus der Familienversicheurng rausfällt.

*nachdenk*

Sonst fällt mir gerade spontan nichts weiter ein - aber vllt. führst Du noch näher aus, dass man ggf. noch weitere "Problemmöglichkeiten" ausschließen kann.

Schönes Wochende
Biene
*******2000 Mann
34 Beiträge
Moin,
Beschäftigungsverhältnis, wie mit jeden anderen: Gehalt auf persönliches Konto des Angehörigen- wichtig: nicht auf ein Gemeinschaftskonto mit dem Firmeninhaber, Arbeitsvertrag, Stundenabrechnung. Das FA, die Rente & KV schauen dort sehr gerne und intensiv hin.
*****y66 Mann
115 Beiträge
Es ist schon alles von meinen Vorrednern gesagt. Gewarnt wurde ich vor vielen Jahren keine bAV für das Familienmitglied zu machen. Das war jedoch falsch. Bei einer Steuerprüfung fragte mich der Prüfer, warum ich keine bAV für meine Frau gemacht habe. Nachdem ich ihm sagte, dass ich davor gewarnt wurde, da dass das FA und die RV nicht akzeptieren würden klärte dieser mich auf, dass das Quatsch wäre. Alles was das Fa interessiert, ist das auch wirklich gearbeitet wird und das Arbeitsverhältnis nicht nur auf dem Papier besteht.
*******gld Mann
11 Beiträge
Ich hatte schon mal 2 Familienmitglieder bei mir angestellt.
So was ist mit Vorsicht zu genießen.
Beim 1. Familienmitglied passte alles und es gab keine zwischen familiären Probleme wegen dem Arbeitsverhältnis. (War knapp 3 Jahre bei mir angestellt)
Und das 2. wurde eben wegen der vorher guten Erfahrungen auch eingestellt.
Nach einigen Monaten kamen aber die ersten Probleme.
• Wollte mich als Chef nicht mehr anerkennen und selbst Chef spielen.
• Nahm sich viel Pseudokrankenstand
• Die Leistung passte nicht mehr wegen dem vom Familienmitglied selbst ausgedachten "Familienfaulenzerbonus"

Nach 2 Jahren löste ich dann das Arbeitsverhältnis wegen den genannten Gründen und weil dieses Familienmitglied mit deren selbst erdachten Familienprivilegien Unruhe bei den anderen Arbeitern stiftete ...seitdem gibt es zu dieser Verwandtschaftsseite Spannungen da ich ja seit der einvernehmlichen Kündigung in deren Augen der böse Unternehmer bin.

Seit dem wird kein Familienmitglied mehr im Betrieb angestellt.
*********dich Mann
177 Beiträge
Zitat von *****y66:
Es ist schon alles von meinen Vorrednern gesagt. Gewarnt wurde ich vor vielen Jahren keine bAV für das Familienmitglied zu machen. Das war jedoch falsch. Bei einer Steuerprüfung fragte mich der Prüfer, warum ich keine bAV für meine Frau gemacht habe. Nachdem ich ihm sagte, dass ich davor gewarnt wurde, da dass das FA und die RV nicht akzeptieren würden klärte dieser mich auf, dass das Quatsch wäre. Alles was das Fa interessiert, ist das auch wirklich gearbeitet wird und das Arbeitsverhältnis nicht nur auf dem Papier besteht.


Hallo zusammen,

ich möchte noch hinzufügen, dass bezüglich der bAV, vor allem bei einer zusätzlichen Arbeitgeberleistung natürlich ein Gleichbehandlungsgebot gilt... d.h. wenn ein Familienmitglied über die bAV eine zusätzliche Leistung erhält, ist diese im Grundsatz auch den anderen Mitarbeitern zu gewähren. Es darf hier kein Unterschied gemacht werden, ob es ein Verwandtschaftsverhältnis gibt oder nicht.

Gibt es jedoch innerhalb einer Firma verschiedene Arbeitnehmergruppen, kann zwischen diesen Gruppen sehr wohl ein Unterschied gemacht werden (z.B. zwischen Innendienst- und Außendienstmitarbeitern). In diesem Fall ist es ratsam, eine entsprechende Betriebsvereinbarung zu erstellen.
*****lla Frau
33.745 Beiträge
Themenersteller 
Hallo Zusammen!

Lieben Dank für die wertvollen Hinweise. An der Stelle muss ich noch paar bedeutende Details erwähnen.

Es geht um mein Einzelunternehmen in der e.K. Form. Bis vor einigen Jahren habe ich nur mit Aushilfen gearbeitet.
Mittlerweile hat mein Sohn die Uni abgeschlossen und ist aufgrund von unglücklichen Schicksalsschlägen zu Hause sitzen geblieben. Die Studentenversicherung ist mit 25. Lebensjahr abgelaufen. Dann habe ich ihn privat versichert, was mir irgendwann zu teuer geworden ist.
Nachhinein haben wir uns geeinigt, ich beschäftige ihn steuerfrei auf 500 Euro und somit wechseln wir zur gesetzlichen Krankenversicherung bei AOK. Ich selbst bin bei Hanse-Merkur versichert.

Er beteiligt sich anteilmäßig an der Arbeit. Das Geld dafür überwiese ich auf sein Konto. Die Krankenkasse zahlen wir beide anteilig AN und AG.
Nun kommt alle 4 Jahre die DRV Prüfung und die Prüfer:in will den Fall gründlich überprüfen.

? Was für ein Arbeitsvertrag ist in diesem Fall korrekt? Teil-vollzeit?

? Muss der Stundennachweis geführt werden oder reicht die Beschreibung der Tätigkeit geteilt auf 3 halbe Tage pro Woche?

? Welche Urlaubsansprüche gelten bei 500 Euro Bruttogehalt pro Monat?

? Was kann die Prüfer noch interessieren?

Es ist die erste Beschäftigung eines Familienmitgliedes in meinem Unternehmen und meiner Umgebung, daher habe ich keine Erfahrungen aufsammeln können.

Für jede Information bin ich Euch sehr dankbar.

LG Diorella
*****y66 Mann
115 Beiträge
Hallo Diorella,
es kann in meinen Augen nur ein Teilzeitarbeitsvertrag sein, da du ansonsten Anspruch auf volle Arbeitsleistung hättest, jedoch dann den Mindestlohn unterschreitest.
Wenn der Arbeitsvertrag auf Stunden lautet, muss auch der Stundennachweis geführt werden. Ansonsten müsste Gehalt gezahlt werden für eine im Arbeitsvertrag definierte Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz:
§ 1 Urlaubsanspruch
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
§ 2 Geltungsbereich
Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind; für den Bereich der Heimarbeit gilt § 12.
§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Also 24 Werktage/Jahr, was den Samstag mit einschließt. Alternativ 20 Arbeitstage, was schlussendlich das gleiche ist. Wenn 1 Woche Urlaub genommen wird, sind das 6 Werktage bzw. 5 Arbeitstage, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer nach Vertrag überhaupt jeden Tag arbeitet.

Die Prüfer sind auch nur Menschen. Wenn du mit denen redest und darauf aufmerksam machst, dass du in diesem Bereich noch unsicher bist, helfen diese dir mit den besten Tipps weiter. Ich habe die Erfahrung gemacht immer offen mit den Prüfern zu reden, auch über eigene Unsicherheiten.

Ich wünsche Dir viel Erfolg!
*****lla Frau
33.745 Beiträge
Themenersteller 
@********andy
@*******2000
@*****y66
@*******gld
@*********dich

Ganz lieben Dank für die Informationen.

Ich muss noch nachträglich einen Teilzeitarbeitsvertrag erstellen mit Gehalt, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch.
Hat jemand von Euch ein passendes Muster, das ich verwenden darf?

Viele Grüße, Diorella
********andy Frau
1.807 Beiträge
Achtung - seit 1.8. gelten für Arbeitsverträge NOCH mehr Vorschriften - die meisten Alten Arbeitsverträge im Internet sind noch nicht darauf ausgerichtet... ich such mal... aber auch ACHTUNG auf Nachdatierung von Verträgen - nicht machen! Sondern das so darstellen, dass das was mündlich vereinbart wurde - auch Arbeitsverträge dürfen mündlich sein - Nur keine befristeten Arbeitsverträge... daher wird das jetzt nur schriftlich niedergelegt, was mündlich vereinbart wurde...

und ich hab noch was anderes im Kopf, das fällt mir aber partu nicht ein... was da noch wichtig war... kam mal bei einer Prüfung auf... gib mir noch 1-2 Tage... ich "brüte" noch.....

Schönen Abend Euch
*****lla Frau
33.745 Beiträge
Themenersteller 
@********andy

Ja, sehr gerne warte ich auf die Infos.

Danke und schönen Abend!
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