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Wechsel von privater KV in gesetzliche KV

****_73 Frau
383 Beiträge
Themenersteller 
Wechsel von privater KV in gesetzliche KV
Hallo zusammen, ein Thema, welches mich schon sehr lange beschäftigt und leider keine Lösung in Sicht ist, möchte ich hier ansprechen.
Ich bin seit 23 Jahren selbstständig und auch so lange in der privaten KV versichert, nun versuche ich on die gesetzliche KV zu wechseln, aber dies gestaltet sich sehr schwierig.
Hat jemand Tipps oder Erfahrungen, wie ich dieses Problem lösen könnte?
Über Anregungen wäre ich sehr dankbar.

LG Ruby
Eine der sichersten Lösungen ist es, eine sozialversicherungspflichtigr Tätigkeit (kann auch Nebentätigkeit sein) aufnimmt. Hier wird man dann Pflichtmitglied und kann dann den Wechsel einleiten.
****_73 Frau
383 Beiträge
Themenersteller 
@********ar93 ...Ja, diese Variante ist die sicherste, allerdings sollte diese Tätigkeit wohl den Hauptteil ausmachen. Käme also eine Nebentätigkeit nicht in Frage.
So mein Kenntnisstand...
Da ich meine Tätigkeit nicht aufgeben möchte, ist dies schwer umsetzbar.
Es gibt da einige Alternativen:

a.) Der Selbstständige muss vor dem 55. Lebensjahr seine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit zu Gunsten einer Tätigkeit als Arbeitnehmer aufgeben. Zwingend erforderlich ist, dass sein Einkommen aus der nichtselbstständigen Tätigkeit so hoch ist, dass er damit seinen regulären Lebensunterhalt bestreiten kann.

Dabei könnte er seine selbstständige Tätigkeit noch nebenberuflich (auf 520€ Basis) betreiben. Wer sichergehen will, gibt sein Gewerbe oder seine freiberufliche Tätigkeit vollständig auf. Wichtig ist es, dass praktisch am letzten Tag vor dem 55. Lebensjahr dieser Wechsel erfolgen muss.
Als Arbeitnehmer muss der „ehemalige“ Selbstständige auch auf die Einkommensgrenzen die für die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse gelten achten.
Der Wechsel in die Festanstellung ist die einfachste Möglichkeit für Selbstständige, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Der Verdienst im neuen Job muss mehr als 520 Euro monatlich betragen, aber unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen

b.) Wird der Selbstständige arbeitslos, bezieht ALG-1 Leistungen und ist unter 55 Jahre alt, so wird er „automatisch“ in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

c.) Offizielle Beschäftigung im angrenzenden Ausland. Generell müssen Sie dazu entweder in das entsprechende Land umziehen oder dort einen Job annehmen. Dort müssen Sie dann mindestens zwölf Monate versichert sein und rechtzeitig Ihre PKV kündigen. Drei Monate nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland können Sie in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
*******ado Mann
721 Beiträge
Über 55 ist es (nahezu) ausgeschlossen. Es gibt das zwar einige (windige) Anbieter für Lösungen, dort droht aber Sozialversicherungsbetrug mit bis zu 30 (!) Jahren Rückwirkung.
*******985 Mann
9 Beiträge
Dass was Genusspaar geschrieben hat ist unter Punkt a, der richtige Weg. Die Selbstständigkeit kurzzeitig runterfahren bis du drin bist. Im Anschluss kündigen lassen, Existenzgründung beantragen, neues Geschäft aufmachen, Förderung kassieren, freiwillig gesetzlich versichert sein, und auch freiwillig in die arbeitslosen Versicherung einzahlen,[kostet jetzt 80 Euro im Monat], geht aber nur 3 Monate nach der Gründung, so kannst du dich jederzeit wenn wieder eine Plandemie kommt, selber ausstellen und belastet nicht dein eigenen Geldbeutel.
*******985 Mann
9 Beiträge
Existenzgründer Förderung zahlt 1 Jahr volle alg 1 Leistungen weiter, obwohl du dein eigenes Geld verdienst. Den zweiten Teil der Existenzförderung 9 Monate 300 Euro, brauchst dann nicht beantragen, dafür ist der bürokratische Aufwand zu hoch. Hört sich verrückt an, aber funktioniert
****_73 Frau
383 Beiträge
Themenersteller 
@*******985 ... was bedeutet das Geschäft kurzzeitig runterfahren ? Von welchem Zeitraum sprechen wir da?
Da ich mit Kunden zu tun habe, die regelmäßig meine Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ist diese Variante etwas schwierig...sicher nicht unmöglich, aber schwierig.
Hallo Ruby, ich habe von jemanden gehört, der sagte dass du wohl 12 Monate in die gesetzliche musst und deine Selbstständige Tätigkeit runterfahren musst. Da die GK sonst dich wieder zurück stuft.

So habe ich es auch nur mitbekommen.

Ich selbst habe im Mai mich einfach wieder bei einem Teilzeitjob angemeldet. Und warte jetzt Ende des Jahres Mal ab was die AOK zu meiner selbständigkeit sagt.

Habe natürlich das Einkommen etwas runter gefahren.
******ker Mann
50 Beiträge
Eventuell über eine GmbH nachdenken. Allerdings dürftest Du keine Mehrheit als Gesellschafterin besitzen. Dann könntest Du als Geschäftsführerin in die gesetzliche KV. Steuerberater würde da sicher beraten. LG
****_73 Frau
383 Beiträge
Themenersteller 
Danke für die Inputs...mal schauen, was ich davon für mich verwerten kann.
****ef Mann
1.943 Beiträge
Kann Deine Firma ein Angehöriger übernehmen und Dich anstellen? Du solltest diese Idee aber abklären … ist nur so eine Idee, das Eine zu tun ohne das Andere sein lassen zu müssen
****_73 Frau
383 Beiträge
Themenersteller 
@****ef ...auch das habe ich schon geprüft, aber das geht leider auch nicht.
Meine Schwester ist 65 und im Betreuten Wohnen und mein Mann nicht mehr verfügbar.
Das nächste Problem ist meine BU-Rente, die ich beziehe und natürlich nicht aufs Spiel setzen möchte und kann.
Alles nicht so einfach...
****ef Mann
1.943 Beiträge
Schade 🤔
****tl Mann
4.810 Beiträge
Ich bin der Meinung, Deine ehemalige gesetzl. Krankenkasse (von vor 23 Jahren), muß Dich wieder aufnehmen.
*******ado Mann
721 Beiträge
Leider nicht mehr Ü55.
****tl Mann
4.810 Beiträge
Für vereinzelte Mandanten haben wir (unser Büro) es mit der Krankenkasse mit der wir zusammenarbeiten, zwei oder dreimal hinbekommen. Aber o.k. , es liegt wohl auch mindestens 2 Jahre zurück.
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