Es gibt da einige Alternativen:
a.) Der Selbstständige muss vor dem 55. Lebensjahr seine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit zu Gunsten einer Tätigkeit als Arbeitnehmer aufgeben. Zwingend erforderlich ist, dass sein Einkommen aus der nichtselbstständigen Tätigkeit so hoch ist, dass er damit seinen regulären Lebensunterhalt bestreiten kann.
Dabei könnte er seine selbstständige Tätigkeit noch nebenberuflich (auf 520€ Basis) betreiben. Wer sichergehen will, gibt sein Gewerbe oder seine freiberufliche Tätigkeit vollständig auf. Wichtig ist es, dass praktisch am letzten Tag vor dem 55. Lebensjahr dieser Wechsel erfolgen muss.
Als Arbeitnehmer muss der „ehemalige“ Selbstständige auch auf die Einkommensgrenzen die für die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse gelten achten.
Der Wechsel in die Festanstellung ist die einfachste Möglichkeit für Selbstständige, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Der Verdienst im neuen Job muss mehr als 520 Euro monatlich betragen, aber unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen
b.) Wird der Selbstständige arbeitslos, bezieht ALG-1 Leistungen und ist unter 55 Jahre alt, so wird er „automatisch“ in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
c.) Offizielle Beschäftigung im angrenzenden Ausland. Generell müssen Sie dazu entweder in das entsprechende Land umziehen oder dort einen Job annehmen. Dort müssen Sie dann mindestens zwölf Monate versichert sein und rechtzeitig Ihre PKV kündigen. Drei Monate nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland können Sie in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.