StVZO §21 jetzt nicht nur bei TÜV/Dekra
Am 22. 03. 2019 ist die Gesetzesänderung in Kraft getreten. Nun darf theoretisch jeder Kfz-Sachverständige eine Abnahme nach §21 durchführen und es wird auch so beworben.Nun zur Praxis
Ich habe also heute gleich bei meiner Stammprüfstelle angerufen und gefragt, ob man mir in mein Fahrzeug einen neuen LPG-Tank eintragen kann, da der alte Roststellen aufweist und auszutauschen ist. Das dürfte man ja jetzt auch bei der GTÜ. Als Antwort bekam ich dann zu hören: Nein, das könne man nicht, denn dazu bräuchte der Prüfer eine aufwendige und teure Zusatzausbildung und das würde man sich nicht antun.
Es war also nur ein kurzes Glück und schon ist es vorbei mit dem Gedanken, das auch ein Freier Sachverständiger oder der Sachverständige eine Prüforganisation, die bisher keine Abnahmen nach §21 vornehmen durften, die Sache jetzt erledigen könnte. Also hier im Westen geht es weiterhin, mit der Rad/Fahrzeug Kombination, für die kein Gutachten existiert, zum TÜV. Es bleibt also alles beim Alten, oder hat schon jemand ganz andere Erfahrungen gemacht?