Umtausch der alten Führerscheine / Es geht Los
Umtauschfristen für alte FührerscheineDie erste Frist für den Umtausch der alten Papier-Führerscheine läuft am 19.01.2022 ab.
Wir geben einfach mal die Informationen und Übersicht unseres Straßenverkehrsamts an dieser Stelle weiter.
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Fahren Sie noch mit Ihrem Papierführerschein? Dann müssen Sie bald Ihren Führerschein umtauschen. Der sogenannte "Lappen" verliert seine Gültigkeit. Aber auch einige neuere Führerscheine müssen umgetauscht werden.
Mit der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wurde der stufenweise Pflichtumtausch eingeführt (Anlage 8e). Dadurch soll sichergestellt werden, dass entsprechend den Vorgaben von Artikel 3 Nummer 3 der Richtlinie 2006/126/EG bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 in Deutschland ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden.
Um diesen Pflichtumtausch bis zum vorgegebenen Stichtag bewältigen zu können, wurden vom Gesetzgeber folgende Fristen in zwei Stufen festgelegt.
Stufe 1: Umtausch der Papierführerscheine (grau und rosa)
Entscheidend für die Ermittlung des Stichtages ist allein das Geburtsdatum der Führerscheininhaber*innen.
Geburtsjahr / Umtausch bis spätestens zum
vor 1953 / 19. Januar 2033
1953 bis 1958 / 19. Januar 2022
1959 bis 1964 / 19. Januar 2023
1965 bis 1970 / 19. Januar 2024
1971 oder später / 19. Januar 2025
Stufe 2: Umtausch der ab 01. Januar 1999 ausgestellten unbefristeten Scheckkartenführerscheine
In der zweiten Stufe wird auf das Ausstellungsdatum des Führerscheines abgestellt. Dieses finden Sie auf der Vorderseite des Führerscheins unter Ziffer 4a.
Ausstellungsjahr / Umtausch bis spätestens zum
1999 bis 2001 / 19. Januar 2026
2002 bis 2004 / 19. Januar 2027
2005 bis 2007 / 19. Januar 2028
2008 / 19. Januar 2029
2009 / 19. Januar 2030
2010 / 19. Januar 2031
2011 / 19. Januar 2032
2012 bis 18.01.2013 / 19. Januar 2033
Gültigkeit
Der neu ausgestellte Führerschein wird, unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis, auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.
Wo beantrage ich meinen Führerschein?
Sie können den Antrag nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Führerscheinstelle des Kreises Düren stellen.
Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung die Online-Terminvergabe (Öffnet in einem
neuen Tab) der Führerscheinstelle.
Welche Unterlagen
Zum Umtausch benötigen Sie
Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument,
den alten Führerschein,
ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Passfoto).
Wichtig:
Sollten Sie seit der ersten Führerscheinausstellung umgezogen sein, benötigen Sie eine Karteikartenabschrift der zuletzt ausstellenden Führerscheinstelle.
Gebühren
Die Kosten für die Umstellung belaufen sich auf
25,30 € bei Abholung
zuzüglich 3,00 € für die Zustellung per Post, falls dieser Service gewünscht ist
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Viel Spaß beim diskutieren und/oder ärgern.