Zitat von *****ten:
„Echt ! Wie erkennt man denn ein Haus ohne Wohnpflicht. Das höre ich zum ersten Mal.
Jeder Besitzer eines Haus kann sich daran an Justitsministeriet und bei der Kommune bewerben, um dies ausnahme zu bekommen. Es folgt NICHT das Haus, sondern nur der besitzer und wenn das Haus wieder verkauft wird, Gilt es nicht Mehr!