Justitsministeret schreibt.
1) Vorheriger Aufenthalt in Dänemark
Wenn Sie in den letzten 25 Jahren mindestens 25 Mal Urlaub in Dänemark gemacht haben, erhalten Sie in der Regel eine Ausnahmegenehmigung für den Kauf eines Ferienhauses auf dem Land. Diese Urlaube müssen nicht unbedingt in einem Ferienhaus stattgefunden haben, sondern einfach auf dem Land im Allgemeinen – egal, ob die Ferien in den Großstädten oder auf dem Land stattgefunden haben.
2) Familienverbindung
Wenn Sie Verwandte in Dänemark haben, können Sie als Ausländer auch eine Ausnahmegenehmigung für den Kauf eines Sommerhauses in Dänemark erhalten. Allerdings reicht es nicht aus, lediglich eine biologische Beziehung zu Dänen zu haben, wenn man als Ausländer eine Ausnahmegenehmigung für den Kauf eines Ferienhauses anstrebt. Gleichzeitig müssen Sie häufigen Kontakt mit Personen haben, die beweisen, dass Sie eine echte Beziehung haben.
3) Sprachliche oder kulturelle Bindung
Wenn Sie beispielsweise über große Kenntnisse und Interesse an der dänischen Geschichte, dem kulturellen Leben und der dänischen Gesellschaft verfügen, können Sie auch eine Ausnahmegenehmigung für den Kauf eines Ferienhauses erhalten. Wenn Sie beispielsweise Dänisch sprechen, haben Sie auch eine größere Chance, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
4) Anschluss an ein Betongrundstück
Wenn Sie einen Bezug zu einer bestimmten Immobilie haben, beispielsweise weil Sie mehrere Jahre hintereinander dasselbe Sommerhaus gemietet haben, können Sie auch eine Ausnahmegenehmigung für den Kauf eines Sommerhauses in Dänemark erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Wohnung in Kopenhagen handelt, die die Person seit mehreren Jahren gemietet hat, oder ob es sich um ein Sommerhaus an der Westküste Jütlands handelt.
Es gab in 2018 ca 374 Ausnahmen.