Googelt bitte mal "gleichstellung gdb"
Sie können schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn der festgestellte Grad Ihrer Behinderung mindestens 30, aber weniger als 50 ist. Mit der Gleichstellung haben Sie grundsätzlich den gleichen Status wie schwerbehinderte Menschen. Damit gelten für Sie dieselben Bestimmungen, zum Beispiel:
Urlaub + 5 Tage
Steuervorteile
besonderer Kündigungsschutz
Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung
Betreuung durch spezielle Fachdienste
Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber (wie Lohnkostenzuschüsse)