schuldig, aber nicht im Sinne der Anklage des vorliegenden Falls, sondern des vorvorvor...liegenden.
„[...] Die Person unter mir hat schon mal die Bullen gerufen, weil die Nachbarn die Musik aufgedreht haben.
Und ja, Euer Ehren: "Hier stehe ich und kann nicht anders" (Martin Luther, den ich ja sonst eigentlich gar nicht mag)
Schließlich gab es nachts um elf in einem interkulturellen Haus mitten im Weddinger Kiez (Berin) von den neuen Mitbewohnern "BöhzeOnkelz" - und ich hatte Damenbesuch -, da würde ich's immer wieder tun.
Angeklagte/r, bekennen sie sich schuldig des Mundraubs?