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(vgl. Actaeon 2023 – Ist die Seitenzahl korrekt wiedergegeben?)
Die entfällt, da es sich um eine Nicht-PDF-Online-Quelle handelt. 🤓
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Was mir noch nicht ganz klar ist, ist der Hintergrund deiner Frage. Musst du prüfen, ob es sich um ein Plagiat handelt?
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Ich persönlich würde es wohl davon abhängig machen, in welchem Kontext mir das unterkommt und wie ich die Person ansonsten einschätze.
Auch, ja. In erster Linie muss ich im beruflichen Kontext bewerten. Das Phänomen begegnet mir auch nicht zum ersten Mal. Bis jetzt habe ich es immer als Zitierfehler gewertet. Wenn aber 48 % der Arbeit so aussehen, ist das kein Kavaliersdelikt mehr. Mein Anspruch an mich selbst ist aber, dass ich fair und in dem Falle auch abgesichert bewerte, da geht es schon um einiges.
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Streng genommen ist es tatsächlich ein Plagiat – gegen die Annahme eines Zitierfehlers spricht das Fehlen der Anführungszeichen. (Mit Anführungszeichen könnte man über das "vgl." durchaus hinwegsehen – ohne die Anführungszeichen ist das Zitat aber nicht mehr als solches kenntlich).
In der Arbeit wurde an einigen Stellen auch korrekt zitiert, trotzdem möchte ich nicht unbedingt eine Absicht unterstellen.
Meine Definition von Plagiat ist, dass die Quelle nicht angegeben ist - was sie im vorliegenden Fall aber ist. Ich denke eher, dass es sich hier um ein großes Verständnisproblem handelt, was Zitiertechniken anbelangt.
Die Arbeit erfüllt zwar nicht die Anforderungen, für den weiteren Verlauf ist es aber entscheidend, ob sie als Plagiat gewertet wird oder nicht. 🫤