Er schreibt: Wir alle hier sind gemäss den gesetzlichen Vorschriften volljährig und handlungsfähig. Zumindest setze ich dies voraus. Dies vorausgesetzt, sind die Handlungen einer, zweier oder mehrerer Personen die unter stillschweigender oder geäusserter, übereinstimmender Willensbekundung stattfinden nicht, oder nur bedingt im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen strafbar. Dies hängt im Weiteren noch vom jeweiligen Land ab, in welchem diese stattfinden, und von weiteren Gegebenheiten.
Unabhängig davon sind ettliche Aufnahmen, die hier kritisiert worden sind nicht von einer zweiten Person, einem Dritten etc. vorgenommen worden, sondern von der jeweiligen Person selbst (ev. mangels Partner....)
Der ganze BDSM-Bereich ist schlicht in einer grauzone angesiedelt, was die juristischen Grundlagen betrifft.
Also lasst uns Erwachsenen unseren Frieden und unseren Spass und gebt solchen Grundlagen-Fanatikern keine Plattform.