„Das sehe ich genau so. Körperverletzung mit Einverständnis !
Das Recht am eigenen Bild ! Sobald es öffentlich wird bedarf es des Einverständnisses
des Abgebildeten Menschen. Dabei gehe ich hier im JOY aus.
Auch Durchgefallen. Sobald es veröffentlicht wird, muss es abgegrenzt werden zwischen Gewaltpornografie und "normaler Pornografie".
Das Einverständnis zur Abbildung muss zwar auch vorhanden sein, aber tangiert es den Tatbestand der Gewaltpornografie? Nein.
Würde die Polizei ansonsten schreiben, das gegenseitige Einvernehmen spielt hierbei keine Rolle?
Ihr verbrennt euch die Pfoten, wenn ihr auf der Schiene lauft.
„Worauf willst du hinaus @*******e22?
Möchtest du, dass die Menschen hier keine Fotos mehr posten, weil sie sonst Gefahr laufen könnten, als Gewaltverbrecher angezeigt zu werden?
Oder willst du den Menschen erklären, dass sie ihre Sexualität lieber nicht mehr ausleben sollten?
Lass mal die Rechtsprechung beiseite bitte, denn Recht haben und Recht bekommen sind schon immer zweierlei.
Wer von uns beiden hat hier Jura studiert?
Es geht darum, wann Gewaltpornografie beginnt. Und das lässt sich nicht am Einverständnis festmachen, weil es in der Gewaltpornografie jurstisch kein Einverständnis gibt.
Fragen bitte an den Gesetzgeber.
Nur wenn wir genau wissen, wann Gewaltpornografie beginnt, können wir hierzu auch eine klare Grenze ziehen.
Interpretation in meine Beiträge sind ebenfalls fehl am Platz.
„Worauf willst du hinaus @*******e22?
Übrigens begeht im Sinne der Rechtsprechung auch ein Arzt zig mal am Tag eine Körperverletzung, wenn er z. B. eine Spritze setzt. Aber hier scheint es wohl doch wichtig zu sein, dass der Patient einverstanden ist, denn sonst müsste der Arzt sich ja zig mal täglich als Gewaltverbrecher bezeichnen lassen...
Ich denke, speziell hier bei Joy sollten wir doch die Kirche im Dorf lassen und davon ausgehen können, dass die "Gewalt" eine einvernehmliche Spielweise zwischen zwei oder mehreren Beteiligten ist.
Nein, begeht er nicht.
1. Liegt hier ein Einverständnis des Patienten vor. Durchgefallen.
2. Wurde hier kein pornografisches Material erstellt.
3. Die Polizei weist explizit darauf hin, dass das Einverständnis keine Rolle spielt und du gehst auf die Schiene:"Aber das Einverständnis im JC...". Sorry, ihr brecht euch so selbst das Genick.
Wenn jemand sieht, was ihr im Netz postet und deklariert das als Gewaltpornografie, dann haben alle hier ein Problem.
Derweil habe ich mich nochmal schlau gemacht.
Folgende Definition habe ich gefunden, die ich gut finde und vieles erklärt:
"Die Gewaltpornografie speziell jedoch fordert den
Einsatz gerade der Gewalttätigkeit als Mittel zur sexuellen Erregung; darin und nur darin liegt
die Strafverschärfung gegenüber der einfachen Pornografie begründet."
http://www.sm-outing.de/leitfaden/leitf_gew_por.pdf, S.8, 6.7.20
Daher ist das Einverständnis des Partners nicht wichtig, da es hierbei geht, dass die Gewalt eine sexuelle Erregung (im Bild) hervorrufen soll und nicht andersrum die sexuelle Erregung durch Gewalt (bei der Tätigkeit) entsteht.
Zitat:"Aber: Wir müssen ganz genau unterscheiden zwischen der Session, die wir zuhause genießen.
Und der, die wir über das Internet der Öffentlichkeit zugänglich machen."
Weiterhin beruft sich der Autor darauf:
"Gewaltpornografisch ist ein Material nicht nur dann, wenn es gewaltpornografisch gemeint
ist, sondern auch, wenn es auf Außenstehende – möglicherweise ja Kinder und Jugendliche! –
gewaltpornografisch wirkt."
Ich enthalte mich dieser Meinung, weil man damit jede sexuelle Handlung meinen könnte.
Verstanden? Alle zufrieden?
Genau deshalb ist eine klare Unterscheidung sehr wichtig und das Einverständnis des Partners nichtig.
Die Pfoten könnt ihr euch vebrennen, wenn ihr nicht hören wollt. Was ihr postet, ist eure Sache. Die Folgen davon ggf. nicht mehr.