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Gewaltpornografie bei Nadelspielen

Gewaltpornografie bei Nadelspielen
Mir fällt immer wieder auf, dass manche Anhänger der Szene darauf stehen, wenn sie mehrere Nadeln in verschiedene Körperpartien gestochen bekommen, jenes oft noch kunstvoll dargestellt. Manche Paare fotografieren dies und stellen das auch so einvernehmlich ins Netz.

Da es sich hier um körperliche Verletzungen handelt, stellt sich mir die Frage, wo hier die Gewaltpornografie anfängt.

Als Gewaltpornografie ist jegliches pornografisches Material bestimmt, welches Gewalt inne hat.
Ob ein Einverständnis der Parteien vorliegt, ist hierbei nichtig.

Schwierig ist hier die Definition. Laut unserem juristischem System ist Gewalt eine ausgeübte "Kraft", die den Willen beeinflusst, also auch psychische Gewalt.
Wenn aber ein Wille hierzu gegeben ist und jener Wille hier laut Rechtssystem belanglos ist, kann diese Definition nicht angewendet werden.

Wie soll man hier noch unterscheiden können, wo Gewalt beginnt?
****_70 Frau
6.365 Beiträge
Gruppen-Mod 
Hier stellen diejenigen die Bilder ein die selber die Nadeln gesetzt bekommen haben.
Solche Spiele sind nichts für Anfänger, gehören in den Bereich SM, sie sind einvernehmlich, sauber, hygienisch und freiwillig entstanden. Bitte tolerieren die Wünsche der anderen.
Anfänger, Doktorspieler , Sadomasomichsten und Kliniksexler treffen hier aufeinander. Da treffen oft die Meinungen aufeinander.

Ein Bild zu posten wo der Penis voll nadeln ist kann stolz sein es geschafft zu haben. Es ausgehalten zu haben.
Eine Form von Schönheit und Kunst, der Fertigkeit des Nadelsetzers.
Dir wird hier noch mehr grenzwertiges begegnen und nichts davon ist Gewalt.

Denn Gewalt wäre wenn jemand sowas gegen den Willen des Spielgefährten macht. Und wenn ich sowas mitbekomme ist derjenige raus aus der Gruppe und die Daten gehen an die Polizei.

Sauber, sicher, Einvernehmlich !

Liebe Grüße
Kati
Zitat von ****_70:
Hier stellen diejenigen die Bilder ein die selber die Nadeln gesetzt bekommen haben.
Solche Spiele sind nichts für Anfänger, gehören in den Bereich SM, sie sind einvernehmlich, sauber, hygienisch und freiwillig entstanden. Bitte tolerieren die Wünsche der anderen.
Anfänger, Doktorspieler , Sadomasomichsten und Kliniksexler treffen hier aufeinander. Da treffen oft die Meinungen aufeinander.

Ein Bild zu posten wo der Penis voll nadeln ist kann stolz sein es geschafft zu haben. Es ausgehalten zu haben.
Eine Form von Schönheit und Kunst, der Fertigkeit des Nadelsetzers.
Dir wird hier noch mehr grenzwertiges begegnen und nichts davon ist Gewalt.

Denn Gewalt wäre wenn jemand sowas gegen den Willen des Spielgefährten macht. Und wenn ich sowas mitbekomme ist derjenige raus aus der Gruppe und die Daten gehen an die Polizei.

Sauber, sicher, Einvernehmlich !

Liebe Grüße
Kati

Liebe Kati,

Vater Staat interessiert sich hier für den einvernehmlichen Willen nicht. Genau das ist der Knackpunkt.
Es geht um die reine Herstellung und Verbreitung des Bildmaterials. Der bloße Besitz ist, warum auch immer, nicht strafbar.
Danke für den Arschtritt an mir, obwohl ich die Gesetzeslage nicht hergestellt habe.

Die bayrische Polizei definiert es so:
https://www.polizei.bayern.d … /straftaten/index.html/57010

Laut der bayrischen Polizei geht es hier um sexuell motivierte Grausamkeiten. Das wir eine sexuelle Motivation haben ist unumstritten. Wo beginnt die Grausamkeit? Laut Jura ist dies eine gefühllose, unbarmherzige Gesinnung. Kann man auf einem Bild nicht erkennen.

Wie beschrieben ist das Einverständnis der Parteien hier nicht von Belangen. Daher ist deine Definition falsch. Hab ich auch bereits oben alles geschrieben warum und bin daher jetzt etwas angepisst.

Ich bitte dich daher meinerseits die deutsche Gesetzeslage zu akzeptieren und mich nicht für Sachen zu Respekt zu verweisen, die nicht zur Debatte stehen, weil sie gesetzlich verboten sind.
Das finde ich weder korrekt, noch nett.


Sauber, sicher und richtig lesen! In einer Klausur wären das glatte 0 Punkte.
Du prüfst einen subjektiven Tatbestand, wo es keinen gibt.



Problem hierbei ist:
1. Derjenige, der das Bild betrachtet kann gar nicht wissen, ob es einvernehmlich war (Daher wohl auch kein subjektiver Tatbestand, kein Abstellen auf den Willen der Parteien).
2. Einige Parteien gehen davon aus, dass solche Bilder die (uneinvernehmlichen) Taten hierzu fördern könnten.
3. Wann sind solche Taten überhaupt auch im BDSM noch erlaubbar? Wo ist die Grenze? Man beachte die Sittenwidrigkeit (weites Feld).

Die Grenze kann wohl nicht da anfangen, wo jemand erst Schäden erleidet, sondern die Grenze kann auch früher beginnen. Das deutsche Recht kennt hierzu keine genaue Definition. Die muss man mühsam herausarbeiten.


Daher seit vorsichtig, wie weit ihr beim posten geht, da es eine gesetzliche Grauzone ist (die ich nicht definiert habe, aber darauf hinweise).

Ich merke noch an, dass die Moderation eines Forums keine sichere Quellenangabe ist.
Sichere Quellenangaben müssen dem Fachbereich angehören und dürfen nicht von jedermann geschrieben werden können (Qualitätskontrolle).


*Ich hatte vergessen zu schreiben, dass Besitz und Eigentum nicht dasselbe im Recht sind.
Besitz heißt, haben, aber nicht gehören.
Eigentum = meins.
*******ke10 Frau
1.173 Beiträge
Worauf willst du hinaus @*******e22?
Möchtest du, dass die Menschen hier keine Fotos mehr posten, weil sie sonst Gefahr laufen könnten, als Gewaltverbrecher angezeigt zu werden?
Oder willst du den Menschen erklären, dass sie ihre Sexualität lieber nicht mehr ausleben sollten?

Lass mal die Rechtsprechung beiseite bitte, denn Recht haben und Recht bekommen sind schon immer zweierlei.

Übrigens begeht im Sinne der Rechtsprechung auch ein Arzt zig mal am Tag eine Körperverletzung, wenn er z. B. eine Spritze setzt. Aber hier scheint es wohl doch wichtig zu sein, dass der Patient einverstanden ist, denn sonst müsste der Arzt sich ja zig mal täglich als Gewaltverbrecher bezeichnen lassen...

Ich denke, speziell hier bei Joy sollten wir doch die Kirche im Dorf lassen und davon ausgehen können, dass die "Gewalt" eine einvernehmliche Spielweise zwischen zwei oder mehreren Beteiligten ist.
*****_59 Mann
1.406 Beiträge
Das sehe ich genau so. Körperverletzung mit Einverständnis !
Das Recht am eigenen Bild ! Sobald es öffentlich wird bedarf es des Einverständnisses
des Abgebildeten Menschen. Dabei gehe ich hier im JOY aus.
****om Mann
1.746 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ist hier schon jemand angeklagt worden?

Nein? gut.
ich sehe es wie viele ihr solange alle damit einverstanden sind kann jeder machen was er sie möchte und auch auf entsprechenden Seiten Bilder zu zeigen

Gerade in BDSM Bereich ist es wichtigt an die abgesprochenen Regel hält ansonsten kann es schnell Körperverletzung oder Freiheitsberaubung sein
Zitat von *****_59:
Das sehe ich genau so. Körperverletzung mit Einverständnis !
Das Recht am eigenen Bild ! Sobald es öffentlich wird bedarf es des Einverständnisses
des Abgebildeten Menschen. Dabei gehe ich hier im JOY aus.

Auch Durchgefallen. Sobald es veröffentlicht wird, muss es abgegrenzt werden zwischen Gewaltpornografie und "normaler Pornografie".

Das Einverständnis zur Abbildung muss zwar auch vorhanden sein, aber tangiert es den Tatbestand der Gewaltpornografie? Nein.

Würde die Polizei ansonsten schreiben, das gegenseitige Einvernehmen spielt hierbei keine Rolle?

Ihr verbrennt euch die Pfoten, wenn ihr auf der Schiene lauft.

Zitat von *******ke10:
Worauf willst du hinaus @*******e22?
Möchtest du, dass die Menschen hier keine Fotos mehr posten, weil sie sonst Gefahr laufen könnten, als Gewaltverbrecher angezeigt zu werden?
Oder willst du den Menschen erklären, dass sie ihre Sexualität lieber nicht mehr ausleben sollten?

Lass mal die Rechtsprechung beiseite bitte, denn Recht haben und Recht bekommen sind schon immer zweierlei.


Wer von uns beiden hat hier Jura studiert?

Es geht darum, wann Gewaltpornografie beginnt. Und das lässt sich nicht am Einverständnis festmachen, weil es in der Gewaltpornografie jurstisch kein Einverständnis gibt.
Fragen bitte an den Gesetzgeber.

Nur wenn wir genau wissen, wann Gewaltpornografie beginnt, können wir hierzu auch eine klare Grenze ziehen.

Interpretation in meine Beiträge sind ebenfalls fehl am Platz.

Zitat von *******ke10:
Worauf willst du hinaus @*******e22?

Übrigens begeht im Sinne der Rechtsprechung auch ein Arzt zig mal am Tag eine Körperverletzung, wenn er z. B. eine Spritze setzt. Aber hier scheint es wohl doch wichtig zu sein, dass der Patient einverstanden ist, denn sonst müsste der Arzt sich ja zig mal täglich als Gewaltverbrecher bezeichnen lassen...

Ich denke, speziell hier bei Joy sollten wir doch die Kirche im Dorf lassen und davon ausgehen können, dass die "Gewalt" eine einvernehmliche Spielweise zwischen zwei oder mehreren Beteiligten ist.

Nein, begeht er nicht.
1. Liegt hier ein Einverständnis des Patienten vor. Durchgefallen.
2. Wurde hier kein pornografisches Material erstellt.

3. Die Polizei weist explizit darauf hin, dass das Einverständnis keine Rolle spielt und du gehst auf die Schiene:"Aber das Einverständnis im JC...". Sorry, ihr brecht euch so selbst das Genick.
Wenn jemand sieht, was ihr im Netz postet und deklariert das als Gewaltpornografie, dann haben alle hier ein Problem.



Derweil habe ich mich nochmal schlau gemacht.

Folgende Definition habe ich gefunden, die ich gut finde und vieles erklärt:
"Die Gewaltpornografie speziell jedoch fordert den
Einsatz gerade der Gewalttätigkeit als Mittel zur sexuellen Erregung; darin und nur darin liegt
die Strafverschärfung gegenüber der einfachen Pornografie begründet."
http://www.sm-outing.de/leitfaden/leitf_gew_por.pdf, S.8, 6.7.20

Daher ist das Einverständnis des Partners nicht wichtig, da es hierbei geht, dass die Gewalt eine sexuelle Erregung (im Bild) hervorrufen soll und nicht andersrum die sexuelle Erregung durch Gewalt (bei der Tätigkeit) entsteht.

Zitat:"Aber: Wir müssen ganz genau unterscheiden zwischen der Session, die wir zuhause genießen.
Und der, die wir über das Internet der Öffentlichkeit zugänglich machen."

Weiterhin beruft sich der Autor darauf:
"Gewaltpornografisch ist ein Material nicht nur dann, wenn es gewaltpornografisch gemeint
ist, sondern auch, wenn es auf Außenstehende – möglicherweise ja Kinder und Jugendliche! –
gewaltpornografisch wirkt."

Ich enthalte mich dieser Meinung, weil man damit jede sexuelle Handlung meinen könnte.

Verstanden? Alle zufrieden?

Genau deshalb ist eine klare Unterscheidung sehr wichtig und das Einverständnis des Partners nichtig.
Die Pfoten könnt ihr euch vebrennen, wenn ihr nicht hören wollt. Was ihr postet, ist eure Sache. Die Folgen davon ggf. nicht mehr.
*******_Lee Paar
851 Beiträge
oh, da hat aber jemand große Sorgen oder große Langeweile.
*****_59 Mann
1.406 Beiträge
Ist ein Zweischneidiges Schwert aud den Ihr Tanzt.
Wo kein Kläger , da kein Richter
Aber Obacht ! Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
****_70 Frau
6.365 Beiträge
Gruppen-Mod 
Danke für deine Einordnung ins Strafrecht.

Ich hab nicht ohne Grund eine gute Rechtschutzversicherung.

Und natürlich sind wir angreifbar. Wenn es hart auf hart kommt wird sich zeigen was dabei rauskommt.

Diese Gruppe gibt es 12 Jahre. Wenn du uns verklagen möchtest kann ich es nicht verhindern. Aber wir werden nicht kampflos aufgeben.

Mit freundlichen Grüßen
Kati
Zitat von *******_Lee:
oh, da hat aber jemand große Sorgen oder große Langeweile.

Und das hat mit der Diskussion was zu tun?

Ich finde es jedenfalls gut, dass es eine Grenze gibt, in der gesagt wird, dass Gewalt nicht zur sexuellen Erregung dienen sollte.

Natürlich dürft ihr auch die Gewalt für eine sexuelle Erregung befürworten. Evtl. irgendwelche Arguemente?
*******_Lee Paar
851 Beiträge
*gaehn*
Zitat von ****_70:
Danke für deine Einordnung ins Strafrecht.

Ich hab nicht ohne Grund eine gute Rechtschutzversicherung.

Und natürlich sind wir angreifbar. Wenn es hart auf hart kommt wird sich zeigen was dabei rauskommt.

Diese Gruppe gibt es 12 Jahre. Wenn du uns verklagen möchtest kann ich es nicht verhindern. Aber wir werden nicht kampflos aufgeben.

Mit freundlichen Grüßen
Kati

Sag mal, ihr rafft es nicht oder?

Es gibt Gesetze in diesem Land. An diese Gesetze muss sich erstmal jeder halten.
Diese Gesetze stehen meistens im StGB. Der Rest ist hier erstmal unwichtig.

Ich als Klägerin komme hierbei in Frage. Ja, in der Tat.
Ist der subjektive Tatbestand erfüllt. Spielen wir jetzt hier Deutscharbeit und was hat Sandra hier reingeschrieben und gedichtet? Nö, da steht was im StGB, ich reiß mir hier den Arsch auf, um das zu defininieren und ihr furzt darauf!

Geht's noch in Sachen Respekt?

Geht's echt noch?

Ihr wisst hoffentlich, dass jeder User hier als Kläger in Frage kommt, auch der JC selbst.
Wenn man sich diese Gefahr mal vor Augen führt, dann sollte es langsam mal im Hirn bimmeln.

Schön, dass ich eine Debatte darüber geführt habe, worauf geschießen wird, weil man einfach bockig ist bzw. eher besser gesagt, sich mit dem Recht nicht auseinandersetzen will, sondern sich eher die Haxen von irgendjemanden brechen lassen will.

Schön, dass man weg sieht, wenn Gewalt dazu dient, sich sexuell erregen zu dürfen.

Ich möchte mit keinen Menschen zusammen sein, die Gewalt in dieser Form verherrlichen.
Ebenso mit keinen Menschen, die solch eine Kriminalität zulassen und mich auch noch beschimpfen, wenn ich für jene den Arsch aufreiße.

Es geht auch anders. Adios.
BDSM hat nichts mit Gewalt zu tun es geht um vertrauen Hingabe
****_70 Frau
6.365 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wo hast du eigentlich das Nadelbild gefunden. Dachte eigentlich ich hätte alle mit ü18 kennzeichnen lassen.
Hab gerade geguckt und bisher kein offenes gefunden.

Kati
*****a78 Frau
204 Beiträge
Einmal Google bemühen und die Schlagworte „BDSM rechtliches“ eingeben und man findet auf den unterschiedlichsten Seiten (Infos von Juristen, in BDSM Foren, Wikipedia und sogar Zeitungsartikel) immer die identische Info:

„Für die Gültigkeit einer rechtfertigenden Einwilligung zum Verhalten des dominanten Partners im Bereich BDSM sind folgende Punkte zu beachten:

Die Einwilligung darf zum Zeitpunkt der Durchführung sadomasochistischer Handlungen nicht widerrufen worden sein. Empfehlenswert ist es, die Einwilligung bereits im Vorfeld einzuholen und zum Zeitpunkt eines Treffens zu wiederholen.

Die Einwilligung kann ausdrücklich oder stillschweigend erklärt werden.

Der devote Part muss über eine hinreichende Einwilligungsfähigkeit verfügen. Es ist Voraussetzung, dass er Wesen, Bedeutung, Tragweite sowie Folgen der zu erwartenden Handlungen seitens des dominanten Parts beurteilen kann.

Die Einwilligung erfordert die Abwesenheit entgegenstehender Willensmängel. Dazu zählen zum Beispiel Erklärungs- oder Inhaltsirrtümer, Täuschung, Drohung oder Gewalt. Nicht beachtlich sind sogenannte Motivirrtümer.


„Mit vorliegendem gewohnheitsrechtlich anerkanntem Rechtfertigungsgrund sind sadomasochistische Handlungen nicht strafbar.“

Quelle, wie bereits oben erwähnt jede Menge.


Deine Behauptung das Einvernehmlichkeit nicht zählt wäre damit wohl widerlegt.

Und dann habe ich das noch gefunden:


„Gewaltpornographische Darstellungen müssen einen allgemein pornographischen Inhalt haben, also sexuelle Handlungen besonders ausführlich unter Hervorhebung der Geschlechtsmerkmale darstellen, und diese sexuellen Handlungen müssen mit der Anwendung von Gewalt verbunden sein. Fotos, die nur die Auswirkungen von Gewalt, also etwa blaue Flecken oder Striemen, zeigen, sind rechtlich unproblematisch - nur wenn die Gewalt in einem deutlichen sexuellen Kontext steht, also etwa Genitalien, erigierte womöglich, zu sehen sind, handelt es sich um Gewaltpornographie....“

Da du die auf den von dir erwähnten Bildern nur die Ergebnisse siehst, wäre also auch dieser Punkt widerlegt. Quelle: http://www.die-wahl-der-qual.de/rechtslage.html

Abgesehen davon: wenn es rechtliche Bedenken gäbe würde der Joyclub wohl kaum solche Bilder erlauben, die sind doch nicht bescheuert.

Also: was soll der Quatsch? Wenn dir die Bilder dir nicht zusagen, schau sie dir einfach nicht an.
****_70 Frau
6.365 Beiträge
Gruppen-Mod 
Sie hat die Gruppe verlassen.
Also ein Sturm im Wasserglas zur Belustigung der Gruppe....

Liebe Grüße
Kati
*******_Lee Paar
851 Beiträge
Es gibt ja auch noch mehr BDSM-Gruppen, die sie nerven kann. BDSM, Spanking und Bondage bieten sich da an. Irgendwo wir dann schon jemand ernsthaft mit ihr diskutieren wollen. Dann ist die Welt ja auch für sie wieder rund
dann hat sich die Sache hier erledigt
****ox Paar
531 Beiträge
Genau! Am besten den Gesetzgeber (oder dessen Exekutive) vorher brav fragen, ob ich mir gleich ne Nadel in den Arsch stechen lassen darf oder nicht.

Ich denke, ein Minimum an Selbstverantwortung kann durchaus mal interessant sein.

Wer sich die jedoch gern abtrainieren lässt - bitte. Steht ja jedem frei.
Ich Liebe es meinen Intimbereich mit Nadeln schmücken zu lassen!
Es gibt mir Kraft bei der Behandlung meiner Krebs Erkrankung!
Danach fühle ich mich Frei und erfreue mich lange am Erlebten!
Eines der wenigen Punkte in meinem Leben die mir Kraft geben meine Chemo Therapieren und anderes zu ertragen!

Meine Nadelpartner begehen keine Form der Körperverletzung, eben so wie jeder der eine Akupunktur am Körper seines Patienten durchführt.

Wichtig ist das der Empfangende dies ebenso wie ich wirklich Will!
Wie bei allem was wir hier in den Gruppen praktizieren.

Schade dass es immer wieder Neider gibt die anderen keine Freiheuten zugestehen wollen.
Man könnte es Wellness pur nennen!
****om Mann
1.746 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *******e22:
Zitat von ****_70:
Danke für deine Einordnung ins Strafrecht.

Ich hab nicht ohne Grund eine gute Rechtschutzversicherung.

Und natürlich sind wir angreifbar. Wenn es hart auf hart kommt wird sich zeigen was dabei rauskommt.

Diese Gruppe gibt es 12 Jahre. Wenn du uns verklagen möchtest kann ich es nicht verhindern. Aber wir werden nicht kampflos aufgeben.

Mit freundlichen Grüßen
Kati

Sag mal, ihr rafft es nicht oder?

Es gibt Gesetze in diesem Land. An diese Gesetze muss sich erstmal jeder halten.
Diese Gesetze stehen meistens im StGB. Der Rest ist hier erstmal unwichtig.

Ich als Klägerin komme hierbei in Frage. Ja, in der Tat.
Ist der subjektive Tatbestand erfüllt. Spielen wir jetzt hier Deutscharbeit und was hat Sandra hier reingeschrieben und gedichtet? Nö, da steht was im StGB, ich reiß mir hier den Arsch auf, um das zu defininieren und ihr furzt darauf!

Geht's noch in Sachen Respekt?

Geht's echt noch?

Ihr wisst hoffentlich, dass jeder User hier als Kläger in Frage kommt, auch der JC selbst.
Wenn man sich diese Gefahr mal vor Augen führt, dann sollte es langsam mal im Hirn bimmeln.

Schön, dass ich eine Debatte darüber geführt habe, worauf geschießen wird, weil man einfach bockig ist bzw. eher besser gesagt, sich mit dem Recht nicht auseinandersetzen will, sondern sich eher die Haxen von irgendjemanden brechen lassen will.

Schön, dass man weg sieht, wenn Gewalt dazu dient, sich sexuell erregen zu dürfen.

Ich möchte mit keinen Menschen zusammen sein, die Gewalt in dieser Form verherrlichen.
Ebenso mit keinen Menschen, die solch eine Kriminalität zulassen und mich auch noch beschimpfen, wenn ich für jene den Arsch aufreiße.

Es geht auch anders. Adios.

Es bat niemand darum das die TE hier eine juristische Belehrung eröffnet,noch fragte jemand. Auf derartige Selbstdarstellungen kann man getrost verzichten.

Natürlich gibt es eine entsprechende Gesetzgebung und das ist auch gut so. Die Auslegung ist jedoch etwas anderes.

Wo beginnt Gewalt und wo hört diese auf?
-Nicht nur bei Nadelungen, die vergleichsweise teils doch recht soft sind.
SM in der Betrachtung von außen findet immer mehr Akzeptanz,-wenn auch zu wenig.
Daraus resultierend akzeptiert man auch spielerische Zwang und Lustschmerzsituationen. Die ja auch juristisch so abgebildet sind im stgb.
Das Stgb beschreibt und regelt, die Rechtsprechung legt aus. Noch vor 150 Jahren wäre ein entblöster Busen Pornografie gewesen., ein Klaps auf den nackten Po allerdings ein adäquates Mittel zur Erziehung. Wie sich doch die Zeiten ändern.....
Welcher Staatsanwalt, beschäftigt sich mit einvernehmlicher Sexualitaät oder der Darstellung selbiger in einem Forum das allen Aspeken des jugendschutzes Rechnung trägt?
-Ja, unter gewissen Umständen ist das zu tun. Aber auch hier in diesem Forum gibt es Regeln und es ist im ureigensten Sinne des Plattformbetreibers darauf zu achten das die Einhaltung dieser geschieht.
Bilder die den gesetzlichen Vorlagen nicht entsprechen werden hier nicht freigegeben.
Es gibt nicht öffentliche Beiträge und Alben, wobei auch hier darauf geachtet wird sich rechtskonform zu verhalten.
Das entbindet allerdings den einzelnen nicht von seinen rechtlichen Pflichten.

Die rechtlichen Belehrungen sind in der Sache richtig aber unangebracht.

Wie wäre es den Thread zu schließen ?
****ner Mann
8 Beiträge
Hallo Zusammen.

Bitte lasst RoteRose22 ihre Meinung, aber geht nicht weiter darauf ein. Auch in einem anderem deutschen Klinikforum zieht sie diese Show ab. Ich glaube sie will einfach nur trollen.

LG
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