Die Definition der Strafe haben wir hier ja schon gelesen. Ich brauche sie daher nicht zu wiederholen. Aus ihr ergibt sich auch der Zweck. Der Bestrafte soll durch die Strafe lernen, sich angemessen zu verhalten.
Als Ausbilder habe ich das Ziel, meine Untergebene so zu beeinflussen, also zu erziehen, daß sie dauerhaft das, von mir gewünschte, Verhalten an den Tag legt.
Hierzu gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
1. ich breche sie. Ich erzeuge soviel Angst, meißt durch brutale physische und/oder psychische Gewalt, daß sie keine andere Möglichkeit sieht, als sich so zu verhalten, wie es von ihr verlangt wird.
Persönlich halte ich diese Methode für absolut unmenschlich und verbrecherisch.
2. ich überzeuge sie. Ich nutze ihre intellektuellen Fähigkeiten aus. Ich erkläre ihr, welches Verhalten ich erwarte und warum ich das tue. Da eine Sklavin sich so zu verhalten hat, daß meine Bedürfnisse befriedigt werden, ist schon der lapidare Satz " Weil es mir so gefällt! " eine Begründung.
In diesem Erziehungssystem kommt dann die stufenweise Methode der Korrektur, bestehend aus Tadel, erzieherische Maßnahme und Strafe zum Einsatz.
Diese Variante ist natürlich aufwendiger, da auch der Erzieher sich permanent überprüfen muß, ob er seinen Teil der Aufgabe richtig erfüllt hat und er, wenn dem so ist, abzuwägen hat, in welcher Form er erzieherisch tätig werden muß.
Wann aber ist nun eine Strafe notwendig?
Zunächst habe ich zu überprüfen, ob die Slavin überhaupt verstanden hat, was genau von ihr erwartet wird. Wenn zwei Menschen den gleichen Satz aussprechen, heißt das noch lange nicht, daß sie auch den gleichen Inhalt meinen.
Wenn sie verstanden hat, was erwartet wird, muß ich schauen, warum sie sich fehl verhalten hat.
Nicht selten haben Sklavinnen noch automatisierte Verhaltensstrukturen aus ihrem früheren Leben. In diesen Fällen wäre eine Strafe völlig überzogen und auch nicht zwingend zielführend. Hier ist es angebrachter, die alten Verhaltensmuster zu überschreiben. Dafür eignen sich erzieherische Maßnahmen eigentlich sehr gut. Zusätzliche Übungsstunden, die nebenbei ihre Freizeit einschränken, sind hier meißt erfolgsversprechend. Die drillmäßige Übung führt zu Automatismen und die Beschränkung der Freizeit ist regelmäßig motivationssteigernd.
Anders sieht es aus, wenn sie sich absichtlich fehl verhält; sei es, weil sie nicht will oder weil ihr das verlangte Verhalten unangenehm ist. Dann ist eine Strafe angebracht.
Bei der Art der Strafe ist darauf zu achten, daß sie für die Delinquentin unangenehm ist. Eine Masochistin zu schlagen ist nicht unbedingt sinnvoll.
Das Strafmaß sollte sich nach der Schwere der Verfehlung richten, wobei sie aber auch nicht zu milde sein darf. Die Sklavin muß lernen, daß ihr Leben angenehmer ist, wenn sie sich weisungsgemäß verhält. Wenn sie das nächste Mal vor der Entscheidung steht korrekt oder fehl, sollte schon die Erinnerung an die Strafe genügen, um ihr Pendel nach korrekt ausschlagen zu lassen.
War sehr theoretisch, ich weiß, aber wie hier schon bemerkt: Jeder Mensch ist anders, so daß Pauschalierungen nicht möglich sind.