Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Polyamory
4382 Mitglieder
zum Thema
Lasst ihr euch durch Sex steuern?119
Angestossen durch einen anderen Thread bin ich neugierig geworden wie…
zum Thema
Gefühle steuern - möglich?88
Ich investiere gerade sehr viel Zeit in Selbstliebe, Selbstfürsorge…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Interesse an Finanzen und Steuern?

*********dner Paar
335 Beiträge
Themenersteller 
nur evtl. probleme???
.... da ist aber einer sehr gutgläubig!!!
Na "netteDresdner" hier ist der Herr Hestermann mit seinem V+ ja voll dabei! WOW. *top* Sollte aber auch hinterfragt werden...und ging das nicht schon ab 2000 Einmalsumme los? *gruebel*
Sooo und nun mal wieder das Thema FICKEN! *ja*
*********dner Paar
335 Beiträge
Themenersteller 
falsch!
wir haben von v+ gehört, haben damit allerdings nix zu tun, sorry. wäre ja noch schöner den mitbewerbern was zuschustern :-)).

poppen? gerne doch. wann und wo? lg.
Ne ne Herr Kollege Funworld ficken ist in dem anderen Thread!!!!

Meine Güte Moderator, Pflaumentoffelverkäufer, Striezelmarktbesitzer oder so und dann sowas Elementares wie Ficken und Vermögenmachen und so verwechseln. tz tz tz

Und das das mit dem Ficken von dir kommt ist klar, bist bestimmt auch so einer der nur 20 Euro sparen kann. Also so einer wie ich. *haumichwech*

*********dner Paar
335 Beiträge
Themenersteller 
feix
....na man kann sich ja mal über finanzen in ruhe unterhalten und wenn diese bedürfnisse befriedigt sind kann man ja immer noch ne geile nummer schieben :-)) das eine muss das andere ja nicht ausschließen :-))
ich selber
*********e_art Mann
174 Beiträge
......ach gott....
*bravo*


nun auch wenns für euch gut in Bild passen würde, nein ich komme nicht aus der Versicherrungsbrache ,nein ich gehöre keinem Verein an der Versicherungen verkauft oder "Deine " Akten durchleuchtet und dann mit dir gemeinsamm Steuern zu sparen ! *g*

aber trotzdem mit dem wissen aus der Finanz was den Sektor
verbriefte Derivate, strukturelles Investment und Futurekontrakten!....und das auch nicht erst seit gestern!
Erzählt mir bitte nix von Kapitalbeschaffung!




Und Texte richtig lesen

1. nicht bekommt man sein Geld zurück , sondern jederzeit!!!
ein riesen Unterschied!

2. Achso nocheins!
Nehmt dieses nicht a als persönlichen Angriff sondern als Beitrag zum Thema !



Und der Ton der mitschwingt passt nicht so recht dazu was ihr hier darstellt!

und nun!? *lach
entspannt sein und auch mal über den Dingen stehen können,ohne das Gefühl das man unterlegen hatt ... geht das denn !!!
*********dner Paar
335 Beiträge
Themenersteller 
bitte den herrn aus dem spiel lassen...
...der hilft auch nicht :-)). also, wir sind ganz entspannt, absolut. so richtig verstanden hast du unsere message nicht, aber das macht nichts.

jeder so wie er denkt und dann läuft das schon ...

... und bitte richtig lesen :-)) ...fortsetzung folgt :-)) hattu gesehen? .-))
ich selber
*********e_art Mann
174 Beiträge
was soll denn noch folgen!?
Nur irgednwie kann ich kein roten Faden finden!
denn niemand hatt euch angegriffen oeder was unterstellt noch sonstwas.

mal vorweg, wir haben definitiv keine finanziellen sorgen. die vielzitierten "schäfchen" sind längst im stall (protz) :-)). und nein, uns hat niemand etwas geschenkt und wir mussten schon richtig hart "schuften".


deshalb weiß ich immer noch nicht so recht.....
wie schon beim 1. mal gefragt!!!!!

worauf das ganze hinauslaufen soll???

Fragen über Fragen

*rotfl*
Na Herr "S" von C_Sforfun, was issen hier los?

Jetzt gibt es aber kein 5 Markstück ins Schweinderl rein! *nene*

Ich habe bin kein Striezelmarktbesitzer....ha... nich mal besetzer!

Ich habe erst recht keene 20 ocken übrig. *kopfklatsch*

Ich hau alles uffn Kopppppe...sofort....und glei!

Ähmm apropoppen...wollmer? *gruebel*
Wir zweehe?
Nu glar. *lol*
*********dner Paar
335 Beiträge
Themenersteller 
...die meinten gar ni uns mit n poppen ...
....na sowas .... ham wa aber n zappen ....
*********dner Paar
335 Beiträge
Themenersteller 
obejektiv
....wie jetzt? roter faden??? sind wir schneider??? :-)) aber gut, wegens uns nochma: "Stille Gesellschaft" kiek ma bei wikipedia rein ... musst du gucken, guckst da!!! :-))
@nette Dresdner
Wenn Ihr lange Beiträge schreibt, fällt es mir echt schwer, den Inhalt zu erfassen. Die Worte verschwimmen sozusagen, denn die Schrift ist klein und der Beitrag oft nicht untergliedert. Habe dann kaum Lust, es zu lesen. *nixweiss*

Mein Vorschlag (*experimentier*):

Ab und zu ein Absatz zwischen den einzelnen Gedanken. Dann fällt der Überblick leichter.

Danke

*sachsen*
*********dner Paar
335 Beiträge
Themenersteller 
Tanzmitmir
...da musst du durch :-)). gib dir mühe ... du schaffst das ... tschakka :-))
Mehrwertsteuer-Paket 2010 – Überblick
Mehrwertsteuer-Paket 2010 – Überblick

Mehrwertsteuer-Paket 2010

Komplexe Auswirkungen nicht unterschätzen

Das Mehrwertsteuer-Paket erfordert erhebliche Umstellungen im Rechnungswesen.
Zentrale Änderungen sind unter anderem die Neudefinition des Leistungsorts für
Dienstleistungen, zusätzliche Erklärungspflichten und ein modifiziertes
Vergütungsverfahren für ausländische Vorsteuer.

1. Ort der Dienstleistung

Ab 2010 wird der Ort der Dienstleistung steuerlich neu definiert.

War bislang das Ursprungslandprinzip vorherrschend, ist jetzt in der Regel das Bestimmungslandprinzip
maßgeblich.

Konsequenz:

• Grenzüberschreitende Dienstleistungen zwischen Unternehmen sind meistens am Ort des
Leistungsempfängers zu versteuern. Steuerschuldner wird dann der im Ausland ansässige
Auftraggeber (Reverse-Charge-Verfahren).

• Für das dienstleistende Unternehmen entfällt die umsatzsteuerliche Registrierung in anderen EU-
Staaten.

• Unternehmen dürfen keine deutsche Umsatzsteuer in ihren Ausgangsrechnungen ausweisen, denn
sonst schuldet das dienstleistende Unternehmen diesen Betrag der deutschen Finanzverwaltung.

• Beim Empfang von Dienstleistungen aus EU-Mitgliedstaaten müssen die Unternehmen darauf
achten, dass sie die Umsatzsteuer regelmäßig schulden. Eine Auszahlung der Umsatzsteuer an den
Leistungserbringer darf dann nicht erfolgen.

2. Zusammenfassende Meldung (ZM)

Auch die Anforderungen an die Zusammenfassende Meldung (ZM) ändern sich grundlegend. Zukünftig
müssen neben den innergemeinschaftlichen Lieferungen auch alle innergemeinschaftlich erbrachten
Dienstleistungen erfasst werden. Damit wächst die Zahl der Unternehmen, die eine ZM abzugeben haben.
Außerdem wachsen die Angabepflichten.

Eine weitere EU-Vorgabe sieht vor, dass die ZM ab 2010 wesentlich zeitnäher als bisher zu erstellen ist. Die
Möglichkeit, die Einreichungsfrist um einen Monat zu verlängern (Dauerfristverlängerung) wird entfallen.
Verstöße gegen die Meldepflicht gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit empfindlichen Bußgeldern
belegt werden.

Konsequenz:

Unternehmen werden ihre Abläufe ändern müssen, um die Zeitvorgabe einzuhalten.

3. Vorsteuererstattung

Anträge auf Vorsteuererstattung sind künftig in dem Land zu stellen, in dem das erstattungsberechtigte
Unternehmen ansässig ist - und zwar ausschließlich in elektronischer Form. In Deutschland ist das
Bundeszentralamt für Steuern zuständig.

Es prüft Anträge dahingehend, ob das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist, und leitet sie innerhalb
einer 15-tägigen Frist an die Steuerbehörden im jeweiligen Mitgliedsland weiter.

Richtig angewandt, bietet die neue EU-Regelung viele Vorteile:
• Firmen müssen bei der Erstattung künftig nur die Antragsmodalitäten im eigenen Land beachten.
Sprachbarrieren entfallen.

• Originalbelege sind nicht mehr vorzulegen.

Außerdem muss die zuständige Behörde im jeweiligen Mitgliedsland Zinsen zahlen, wenn die
Rückerstattung nicht fristgerecht erfolgt.

Achtung: Das Unternehmen muss den Erstattungsbetrag selbst ermitteln und den Antrag bis spätestens
zum 30. September des Folgejahres vollständig vorlegen.

Checkliste: Rechtzeitig die nötigen Vorbereitungen treffen

Das Mehrwertsteuer-Paket bietet zwar einige Erleichterungen im Bereich der Umsatzsteuer, erfordert aber
Umstellungen in der Finanzbuchhaltung.

1. Kompetenz aufbauen:

Unternehmen sollten die verantwortlichen Mitarbeiter frühzeitig schulen und Aufgaben klar zuweisen.
Wichtige Details der neuen Regelung werden im hektischen Tagesgeschäft sonst leicht übersehen. Am
besten einen Mitarbeiter als zentralen Koordinator bestimmen.

2. Prozesse anpassen:

Das Dienstleistungsspektrum ist mit Blick auf erforderliche Anpassungen durch das Mehrwertsteuer-Paket
zu analysieren. Die Finanzbuchhaltungssoftware ist darauf zu überprüfen, ob sie den neuen Anforderungen
genügt. Ggf. sind neue Konten und Kontenschlüssel einzurichten.

3. Daten aktualisieren:

Kundenstammdaten sind hinsichtlich der rechtlichen Firmierung zu prüfen. Nur so lassen sich Umsätze mit
Unternehmen (B2B) und mit Endverbrauchern (B2C) eindeutig zuweisen. Es muss zwischen Umsätzen in
Verbindung mit ausländischen Unternehmen und ihren inländischen Betriebsstätten differenziert werden.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) von EU-Kunden sollten nicht nur erfragt, sondern auch
durch das Bundeszentralamt für Steuern qualifiziert bestätigt werden. Tipp: Alle Daten rechtzeitig erfassen
und ins EDV-System einpflegen.

4. Rechnungsformulare anpassen:

Auf Ausgangsrechnungen an EU-Firmen ist der Leistungsempfänger als Steuerschuldner zum Beispiel
durch den Zusatz "Reverse-Charge" oder "Steuerschuld verlagert" zu vermerken. Auch die USt-IdNr. des
ausländischen Geschäftspartners wird zur Pflichtangabe.

5. Steuerschuld prüfen:

Bei Leistungseinkäufen von ausländischen Unternehmen ist zu kontrollieren, ob die Pflicht zur Übernahme
der Steuerschuld besteht. Gerade in der Übergangsphase sollten sich die Unternehmer nicht allein auf die
Angaben ihrer Geschäftspartner in den Eingangsrechnungen verlassen.

Quelle: DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Bonn
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.