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Counterserver & Co - Besucherzähler

*******mcat Mann
3.648 Beiträge
Themenersteller 
Counterserver & Co - Besucherzähler
Vor acht Jahren, so finde ich es in meinem Daten-Archiv, habe ich einmal die Website-Errgänzung counterserver genutzt. Damit konnte man nach Einfügen einer kleinen Programmzeile in den html-code einer Website und Anmeldung auf der Plattform von counterserver.de dann wunderschöne Statistiken sehen, aus welchen Teilen der Welt - oder des Landes hier und "drum herum" Besucher auf die eigene Website kamen. Der Besucherzähler wertete Besucherdaten völlig anonym aus - es wurden keinerlei Benutzerinformationen erfasst - lediglich der Ort, von wo der Zugriff erfolgt. Und natürlich kann man das auf allen Unterseiten der Website einbauen.

Kann man - konnte man ---

Soeben wollte ich mich nach langer Absenz wieder einmal in meinen Account von counterserver einloggen. Geht nicht mehr. Trotz informativer und schöner Website, welche das Portal noch immer hat. Unter dot-de jedenfalls ...

Stattdessen Neuanmeldung - "Anmeldung derzeit nicht möglich."

Und die zugehörige dot.com Domain steht zum Verkauf ...

Hinweise was, warum und so weiter - Fehlanzeige.

Anderen Besucherzähler gesucht - das Produkt "Fastcounter" gefunden. Scheint so ähnlich zu funktionieren. Nur halt jetzt mit einer ellenlangen Ergänzung, die man in der Datenschutzerklärung hinzufügen muss bzw sollte - ---

Wenn man genau hinschaut: Wenn der Besucher selbst einer anonymisierten Auswertung
seines Besuches widersprechen möchte, bezieht er ein Anonymisierungs-Cookie.......

Also, wenn ich Besucher wäre, würde ich schleunigst das Weite suchen, es sei denn ich bin ein echter NERD der jetzt genau weiß, was das alles soll. Ein Stino-Surfer will vielleicht noch nicht einmal ein Anonymisierungs-Cookie - der will bitteschön gar nix und seine Ruhe.

Also: Bevor ich mit einem solchen Counter aktiv werde, möchte ich das Thema hier diskutieren. Gibt es Erfahrungen ? Und was hat es mit Google-Auswertungen mit sich ? Ist ja wohl der "große Bruder" in aller Munde ... - und auch sehr beargwöhnt.

Gehts überhaupt noch "small and simple" ?

Oder muss ich dann auch so ein Trara betreiben und allen Website-Besuchern diese neuerdings grassierende Option anbieten, welche Cookies sie akzeptieren und welche nicht oder ob sie alle ablehnen und so weiter ?

Das nervt ja nur noch - meine Websites sind völlig reine html-Codes ohne irgendwelche andere Technologie und so stehts auch in meinem Impressum.

Jetzt will ich doch "nur" wissen, wieviele Besucher kommen und woher.

Geht das auf einfach Weise oder sind die Zeiten vorbei, wo "alles noch rechtlich unkompliziert war" ?

Kennt sich hier jemand damit aus ?

Gerne möchte ich in der Gruppe dieses Thema diskutieren.
*****ong Paar
753 Beiträge
Mit Google Analytics hast du immer noch das Problem, dass die gesammelten Daten weißgottwo hingehen. Und rechtlich unkompliziert gibt es in der Hinsicht nicht mehr.

Du könntest dir mal Matomo (früher Piwik) anschauen, das ist ähnlich wie Google Analytics, nur nicht ganz so umfangreich, aber für deine Zwecke immer noch mehr als ausreichend. Das wird in Europa gehostet oder du kannst es dir auch selber auf deinen eigenen Server installieren.
*******mcat Mann
3.648 Beiträge
Themenersteller 
danke @*****ong - ich habe gleich mal nachgelesen was einige IT-Rechtler dazu schreiben.

Fazit: Selbst bei der Cookie-freien Verwendung von Matomo muss man die Zustimmung des Webseitenbesuchers einholen, obwohl gar keine persönlichen Daten gesammelt werden und die letzten 1 bis (einstellbar) 4 Ziffern der IP-Adresse anonymisiert d.h. durch Nullen ersetzt werden. Es erfolgt immer noch ein sogenanntes "Fingerprinting" was nach den Fachartikeln vom EU-Gerichtshof bereits seit sehr vielen Jahren auch als Zustimmungspflichtig eingeschätzt wurde.

Fazit: Trotz allem noch bedenklich - also ich mache es erst gar nicht, weil ich wie gesagt den Aufwand eines Cookie-Banners vermeiden will (auch aus Gründen der Zielgruppe, die ich als tendenziell sehr konservativ und internet-NICHT-affin einschätze).
*******mcat Mann
3.648 Beiträge
Themenersteller 
Weiterer Aspekt: Das sogenannte Pixel-Tracking. Angeboten von Visable, die bekannt sind unter WLW (wer liefert was) und Europages.

Die entsprechende Pressemitteilung findet man hier: https://www.visable.com/de_d … n-bei-der-Neukundengewinnung

Demnach wäre dieses Verfahren beim Einsatz für B2B Kunden DSGVO-konform und ohne Extra-Zustimmung durch den Webseitenbesucher einsetzbar.

Ist sowas hier auch bekannt ?
*******_man Mann
5.330 Beiträge
Hast du den Menschen vom counterserver de Impressum mal kontaktiert?
*******mcat Mann
3.648 Beiträge
Themenersteller 
Hast du den Menschen vom counterserver de Impressum mal kontaktiert?

Ich will zuvor einige Informationen sammeln, da ich nicht auf dem aktuellen Stand der Thematik bin. Was ich heute hier gepostet habe, ist ganz schnell heute nachmittag entstanden durch einen Kontakt zu WLW, zu einem Suchen in eigenen alten Dateien, durch Googeln - und ja, nun auch durch Posten des Beitrages hier und erneutem Googeln.

(Alles neben der eigentlich Arbeit aufm zweiten Bildschirm).
****on Mann
16.221 Beiträge
Die DSGVO hat uns eine nie für möglich geglaubte Datenschutzsituation gebracht, und so nehme ich all die Kompliziertheit und Zustimmungsoptionen dankbar und gleichzeitig milde genervt zur Kenntnis.

Der im Eingangsposting genannte Counter war ein Datenschutzleck erster Güte, weshalb er keine Zukunft mehr hatte.

Was Cookies angeht: Technisch notwendige Cookies wie etwas Session-Cookies, die den Besuch auf den Unterseiten einer Präsenz konsistent halten und nach Verlassen wieder gelöscht werden, müssen nicht eigens vom Besucher genehmigt werden. Es geht vor allem um Tracking. Und von dem hat praktisch kein Besucher etwas, sondern nur die Werbeindustrie.
*******b_er Mann
164 Beiträge
IMHO musst Du sobald Du irgendwelche Informationen über Nutzer sammelst, selbst wenn Du sie dann anonymisierst, das Einverständnis der einzelnen Nutzer einholen.
Völlig unabhängig von der späteren Zusammenstellung erfasst Du nämlich erst einmal persönliche Daten einzelner Nutzer. Und diese musst Du für diese Erfassung jeweils einzeln um Erlaubnis fragen.

Aber wirklich tief in dem Thema bin ich nicht. Ich bin eher Desktop- und HW- und Clientlastig unterwegs. Mit Web-Servern hab ich nicht so viel am Hut.
****sS Mann
1.158 Beiträge
Moin,

ich hab das Thema grob überflogen da sich mir da schon ein wenig die Zehennägel hochgerollt haben.
ABER, zum Glück ist das alles gar nicht so kompliziert wie es einem oft glauben gemacht wird.

Grundsätzlich benötigt man für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eine Grundlage. Ein personenbezogenes Datum ist unter anderem auch die IP Adresse, was bedeutet das jeder Webseitenbesucher grundsätzlich erst mal personenbezogene Daten erstellt.

Bleiben wir aber kurz mal bei der Grundlage die benötigt wird. Das kann z.B. eine Rechtsnorm sein oder ein Vertrag der erfüllt werden muss. Ist in dem Fall beides nicht gegeben. Bleibt also noch das berechtigte Interesse des Webseitenbetreibers übrig und/oder die freiwillige Einwilligung des Users. Um die beiden Dinge dreht es sich jetzt.

Grundsätzlich hat ein Webseitenbetreiber ein berechtigtes Interesse daran zu messen wie sein Webseitenangebot ankommt. Das kann er mittels Tracking bzw. Auswertung seiner Webseitenstatistiken tun. ABER das greift nur wertet er diese Daten selbst, auf seinen eigenen Systemen aus. Nutzt der Webseitenbetreiber hierfür den Dienst eines "dritten", so hat er dazu die Einwilligung des Benutzers einzuholen und diesen zu informieren was und wo verarbeitet wird.

TL:DR: Tracking ist stressfrei, ohne großes Coockiebanner etc. möglich, bleiben die Daten auf den eigenen Systemen.

Für Matomo bedeutet das, hat man eine eigene Matomo-Instanz bzw. bei Wordpress das (neue) Matomo-Plugin ist alles gut und man benötigt dafür keine Einwilligung und/oder ein Cookie-Banner.

Nutzt man aber einen Dienst wie Google-Analytics etc. braucht man beides.

ACHTUNG: Auch wer z.B. Google-Fonts extern nachlädt (viele Templates tun das) oder aktive Twitter oder Facebook Integrationen nutzt trackt seine User extern.

Wer sich da etwas einlesen möchte findet in der FAQ zu Cookies und Tracking des Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg eine erste, sehr gute Anlaufstelle https://www.baden-wuerttembe … q-zu-cookies-und-tracking-2/
****on Mann
16.221 Beiträge
Zitat von *****rys:
Tracking ist stressfrei, ohne großes Coockiebanner etc. möglich, bleiben die Daten auf den eigenen Systemen.

Für Matomo bedeutet das, hat man eine eigene Matomo-Instanz bzw. bei Wordpress das (neue) Matomo-Plugin ist alles gut und man benötigt dafür keine Einwilligung und/oder ein Cookie-Banner.

Das trifft nicht zu. Datensammelei wie Tracking bedarf der Zustimmung derer, von denen die personenbezogenen Daten stammen. Es ist unerheblich, ob die Daten bei Dritten landen oder bei mir selbst.

Zustimmung entfällt nur für das Setzen von Cookies, die zur konsistenten Nutzung einer Internetseite technisch notwendig sind. Stichwort Session-Cookies.
****sS Mann
1.158 Beiträge
Zitat von ****on:

Das trifft nicht zu. Datensammelei wie Tracking bedarf der Zustimmung derer, von denen die personenbezogenen Daten stammen. Es ist unerheblich, ob die Daten bei Dritten landen oder bei mir selbst.

Zustimmung entfällt nur für das Setzen von Cookies, die zur konsistenten Nutzung einer Internetseite technisch notwendig sind. Stichwort Session-Cookies.

Zitat Tracking F.A.Q des LFDI Baden-Württemberg:

1. Darf ich Werkzeuge zur Reichweitenanalyse ohne Einwilligung der Nutzer verwenden?

Ja, wenn für die Reichweitenanalyse nicht auf die Dienste externer Dritter zurückgegriffen wird. Eine Reichweitenanalyse funktioniert nämlich auch ohne Dritten (wie Google Analytics) Informationen über das Nutzungsverhalten der Website-Besucher weiterzugeben. Stattdessen kann eine Logfile-Analyse gemacht oder es können lokal installierte Analysewerkzeuge[1] ohne Zusammenführung der Nutzungsdaten über Anbietergrenzen hinweg verwendet werden (siehe Kasten auf Seite 13 der Orientierungshilfe). Auch diese müssen transparent dargestellt (vgl. Art. 12 ff. DSGVO) und datensparsam konfiguriert werden. Verantwortliche Seitenbetreiber ersparen sich damit den Aufwand für eine datenschutzrechtliche Untersuchung externer Dienste im Einzelfall und das Einholen der ausdrücklichen Einwilligung der Nutzer (siehe Frage 5 dieser FAQ sowie Seite 8 ff der Orientierungshilfe).

Ja, ich bin in der Materie dann doch relativ weit drin. Beruflich, im Ehrenamt aber auch weil mich das einfach interessiert.
****on Mann
16.221 Beiträge
Zitat von *****rys:
1. Darf ich Werkzeuge zur Reichweitenanalyse ohne Einwilligung der Nutzer verwenden?

Ja, wenn für die Reichweitenanalyse nicht auf die Dienste externer Dritter zurückgegriffen wird.

Natürlich dürfen Reichweitenanalysen getätigt werden. Die DSGVO verbietet dies mitnichten. Werden allerdings personenbezogene Daten gespeichert, muss die Einwilligung des Besuchers eingeholt werden, gleichgültig, auf welchen Servern die Verarbeitung erfolgt.

Technische Logfiles sind von der Zustimmungspflicht ausgenommen.
****sS Mann
1.158 Beiträge
Ich verweise nochmals auf die FAQ des Datenschutzbeauftragten in Baden-Württemberg der schön auflistet was wie geht beim Tracking und bei Cookies.

Generell gilt bei der DSGVO das es mehrere Grundlagen für eine Verarbeitung (Speicherung) von personenbezogenen Daten gibt. Nicht alle davon setzen eine Einwilligung des Betroffenen voraus.

Eine Reichweitenanalyse (Datensparsam durchgeführt) ist ohne die Einwilligung des Seitenbesuchers möglich, solange man keine Dienste dritter dafür nutzt. Und das obwohl hierfür personenbezogene Daten (IP Adresse) verarbeitet werden.
****on Mann
16.221 Beiträge
@*****rys , der Witz ist der: Solange es um eine rein statistische Reichweitenanalyse geht, in der eben keine personenbezogenen Daten gespeichert werden, ist keine Einwilligung nötig. Tracking geht darüber aber hinaus.

Wenn bei der Reichweitenanalyse personenbezogene Daten verwendet werden (was keinesfalls datensparsam wäre), ist klar die Zustimmung der Betroffenen erforderlich. § 15 Absatz 3 TMG erlaubt Pseudonyme, aber ausdrücklich nicht die Speicherung von IP-Adressen.
****sS Mann
1.158 Beiträge
Ich glaube wir reden ein wenig aneinander Vorbei.
Die Cookie & Tracking FAQ bezieht sich auf die einfache Nutzung, also den Besuch einer Webseite. Wie aus der Fragestellung im Thread auch angefragt. Also das messen wie viele Besucher eine Webseite hat zB.

Hierbei werden noch keine Nutzungsprofile erstellt. Auch nicht Pseudonym. Einzig die IP Adresse (unter anderem) wird hier verarbeitet. Diese ist per Definition (DSGVO) schon ein personenbezogene Datum. Daher greift hier auch der entsprechende §15 des TMG nicht.

Anders sieht es natürlich aus hat eine Webseite zB die Möglichkeit sich zu registrieren und erstellt damit automatisch ein Profil. Hier hat der User natürlich über alles was mit den Daten passiert informiert zu werden und mehr.

Aber für das reine feststellen ob und wie lange ein Benutzer welche Seite betrachtet ist, wenn kein Drittanbieter genutzt wird, keine Einwilligung notwendig. Dafür werden auch keine weiteren personenbezogenen Daten verarbeitet.
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