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Zahlungen via Paypal

*******330 Frau
2.767 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Zahlungen via Paypal
Liebe Anbietende, liebe Flohmarkt-Fans,

heute geht es um ein ganz wichtiges Thema: Paypal!

Es gibt zwei Optionen für Zahlungen via Paypal:

Waren und Dienstleistungen- diese Zahlungsart kostet einen geringen Obulus - dafür gibt es den Käuferschutz.

Freunde und Familie - wie der Name sagt: Das ist für Zahlungen an die Freundin, die den Kaffee beim Bummel bezahlt hat, für das Kind, das ein wenig Taschengeld bekommt - und diese Zahlungen sind kostenfrei.

Wird die Funktion "Freunde und Familie" für Warenzahlungen genutzt, so sieht die Plattform dies als Betrug an ihr. Insbesondere, wenn der Käufer dann noch in den Betreff die Ware und womöglich "Joyclub Flohmarkt" o.ä. schreibt, macht das die Plattformbetreiber hellhörig. Es kann dann passieren, dass das Guthaben eingefroren wird und man drei Jahre rückwirkend die Zahlungseingänge nachweisen darf. 

Wir als Flohmarkt-Mod-Team werden daher keinesfalls unterstützen, dass schon im Angebot "Paypal Freunde und Familie" steht. Wir werden diese Angabe editieren und Mitglieder im Wiederholungsfall abmahnen und aus der Gruppe entfernen.

Liebe Grüße
Skipper330
(Gruppen-Mod)
****q5 Mann
737 Beiträge
Zitat von *******330:
Zahlungen via Paypal
Liebe Anbietende, liebe Flohmarkt-Fans,

heute geht es um ein ganz wichtiges Thema: Paypal!

Es gibt zwei Optionen für Zahlungen via Paypal:

Waren und Dienstleistungen- diese Zahlungsart kostet einen geringen Obulus - dafür gibt es den Käuferschutz.

Freunde und Familie - wie der Name sagt: Das ist für Zahlungen an die Freundin, die den Kaffee beim Bummel bezahlt hat, für das Kind, das ein wenig Taschengeld bekommt - und diese Zahlungen sind kostenfrei.

Wird die Funktion "Freunde und Familie" für Warenzahlungen genutzt, so sieht die Plattform dies als Betrug an ihr. Insbesondere, wenn der Käufer dann noch in den Betreff die Ware und womöglich "Joyclub Flohmarkt" o.ä. schreibt, macht das die Plattformbetreiber hellhörig. Es kann dann passieren, dass das Guthaben eingefroren wird und man drei Jahre rückwirkend die Zahlungseingänge nachweisen darf. 

Wir als Flohmarkt-Mod-Team werden daher keinesfalls unterstützen, dass schon im Angebot "Paypal Freunde und Familie" steht. Wir werden diese Angabe editieren und Mitglieder im Wiederholungsfall abmahnen und aus der Gruppe entfernen.

Liebe Grüße
Skipper330
(Gruppen-Mod)



Ich verkaufe viel über andere Plattformen seit über 25 Jahren und bin ein erfahrender Verkäufer.

Auch wenn einer hier geprüft ist, sagt noch nicht aus über seine Bonität aus.

Bei Paypal habe ich noch nie die Option Freunde und Familie angeboten bei einem ersten Geschäftskontakt.
Ich weiss doch gar nicht wie die Zahlungsmorral ist.

Damit habe ich gute Erfahrungen gesammelt.
*******azon Paar
188 Beiträge
Leider unterstützt PayPal den Betrug am Verläufer, indem sie, wenn der Käufer das Geld zurück will, Begründung „Ware nicht erhalten“ vom Verkäufer verlangen, dass er nachweist, dass der Käufer persönlich die Ware erhalten hat.
Fazit:
Du musst beim Versand als Verkäufer
persönlich Übergabe/Unterschrift mit buchen und dir diesen Versand bezahlen lassen.
Ich habe genau diesen Fall erlebt,
WARE WEG GELD WEG
****ra Paar
913 Beiträge
Zitat von *******azon:
Leider unterstützt PayPal den Betrug am Verläufer, indem sie, wenn der Käufer das Geld zurück will, Begründung „Ware nicht erhalten“ vom Verkäufer verlangen, dass er nachweist, dass der Käufer persönlich die Ware erhalten hat.
Fazit:
Du musst beim Versand als Verkäufer
persönlich Übergabe/Unterschrift mit buchen und dir diesen Versand bezahlen lassen.
Ich habe genau diesen Fall erlebt,
WARE WEG GELD WEG

Das gilt aber gerade nicht bei PPFF. Und klar muß man als Verkäufer darauf achten, die eigenen Interessen zu wahren, sprich versichert/gegen Nachweis zu versenden.

Da gibt es übrigens noch eine Steigerung: wenn bei versichertem Versand der Käufer behauptet, nur eine leere Packung bekommen zu haben...
Profilbild
****iko Mann
395 Beiträge
Wegen leerer Verpackung. Wenn du versichert verschickst, dann wird das Gewicht bei Einlieferung bei der Post dieses aber mit registriert, oder irre ich mich?
****ra Paar
913 Beiträge
Zitat von ****iko:
Wegen leerer Verpackung. Wenn du versichert verschickst, dann wird das Gewicht bei Einlieferung bei der Post dieses aber mit registriert, oder irre ich mich?

Wird es. Aber nicht jeder verkaufte Gegenstand hat auch ein so deutliches Gewicht, daß der Unterschied zwischen leerem Karton und Karton mit leichtem Inhalt direkt offenbar würde.

Rede ist auch nicht von "beim Versand herausgefallen", sondern von "wurde nie in den Karton eingelegt".

Ja, der Gedanke ist generell schon was bizarr, aber das ist schon so gelaufen. Und dann stehst du vor der Frage, wie du belegen sollst, daß die Ware in den Karton gepackt wurde. Und wem am Ende seitens PP geglaubt wird.
****q5 Mann
737 Beiträge
Zitat von *******azon:
Leider unterstützt PayPal den Betrug am Verläufer, indem sie, wenn der Käufer das Geld zurück will, Begründung „Ware nicht erhalten“ vom Verkäufer verlangen, dass er nachweist, dass der Käufer persönlich die Ware erhalten hat.
Fazit:
Du musst beim Versand als Verkäufer
persönlich Übergabe/Unterschrift mit buchen und dir diesen Versand bezahlen lassen.
Ich habe genau diesen Fall erlebt,
WARE WEG GELD WEG

Wo ist da das Problem mit PayPal?

Grundsätzlich erfolgt der Versand versichert.

Mit der DHL als versichertes Paket. Ein Nachweis ist somit da.
Auch die Option an eine Packstation auszuliefern und eine Nachbarschaftsabgabe zu verhindern.

Auch da kann was schieflaufen bei einer Nachtbarschaftsabgabe.

Es entstehen hörer Nebenkosten, aber der Käufer erhält seine Ware.

Hermes empfehle ich nicht Keine Abgabe an eine Packstaion möglich.


Ich habe klar zwei Dienstleistungsunternehmen erwäht, um die Problematik mit dem versicherten Versand zu erklären.
****q5 Mann
737 Beiträge
Zitat von ****ra:
Zitat von *******azon:
Leider unterstützt PayPal den Betrug am Verläufer, indem sie, wenn der Käufer das Geld zurück will, Begründung „Ware nicht erhalten“ vom Verkäufer verlangen, dass er nachweist, dass der Käufer persönlich die Ware erhalten hat.
Fazit:
Du musst beim Versand als Verkäufer
persönlich Übergabe/Unterschrift mit buchen und dir diesen Versand bezahlen lassen.
Ich habe genau diesen Fall erlebt,
WARE WEG GELD WEG

Das gilt aber gerade nicht bei PPFF. Und klar muß man als Verkäufer darauf achten, die eigenen Interessen zu wahren, sprich versichert/gegen Nachweis zu versenden.

Da gibt es übrigens noch eine Steigerung: wenn bei versichertem Versand der Käufer behauptet, nur eine leere Packung bekommen zu haben...

Da gegen kann man sich auch absichern.

Die Sendung auf einer Waage fotografieren mit dem Gewicht,
Das Paket aus verschiedenen perspektiven aufnehmen wenn es verpackt und frankiert ist ( Onlinefrankierung).

Diesen Aufwand finde ich recht groß.
Der Warenwert sollte den Aufwand gerechtfertigen.
Mann kann sich auch selbt verwalten.
****ra Paar
913 Beiträge
Zitat von ****q5:
Zitat von ****ra:
Zitat von *******azon:
Leider unterstützt PayPal den Betrug am Verläufer, indem sie, wenn der Käufer das Geld zurück will, Begründung „Ware nicht erhalten“ vom Verkäufer verlangen, dass er nachweist, dass der Käufer persönlich die Ware erhalten hat.
Fazit:
Du musst beim Versand als Verkäufer
persönlich Übergabe/Unterschrift mit buchen und dir diesen Versand bezahlen lassen.
Ich habe genau diesen Fall erlebt,
WARE WEG GELD WEG

Das gilt aber gerade nicht bei PPFF. Und klar muß man als Verkäufer darauf achten, die eigenen Interessen zu wahren, sprich versichert/gegen Nachweis zu versenden.

Da gibt es übrigens noch eine Steigerung: wenn bei versichertem Versand der Käufer behauptet, nur eine leere Packung bekommen zu haben...

Da gegen kann man sich auch absichern.

Die Sendung auf einer Waage fotografieren mit dem Gewicht,
Das Paket aus verschiedenen perspektiven aufnehmen wenn es verpackt und frankiert ist ( Onlinefrankierung).

Diesen Aufwand finde ich recht groß.
Der Warenwert sollte den Aufwand gerechtfertigen.
Mann kann sich auch selbt verwalten.

Man kann auch noch ein Foto machen, oder noch besser ein Video, wie man den Gegenstand in den Karton legt. Noch viel besser ist es, einen Zeugen dabei zu haben. Frage ist allerdings in der Tat, wie weit man das treiben will.

Als Verkäufer muss einem halt klar sein, dass man die Gebühr beim Empfang des Geldes zwar zahlen darf, der Schutz daraus aber hauptsächlich dem Käufer zunutze kommt.
Profilbild
****iko Mann
395 Beiträge
Generell bin ich auch dafür, will der Kunde Käuferschutz, soll er die Gebühren zahlen. Warum soll der Verkäufer für alles aufkommen, nur damit der Käufer abgesichert ist? Oder seh ich das falsch?
*******330 Frau
2.767 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Diese Diskussion führt zu nichts. Klar ist nur, daß es sich, wenn hier etwas verkauft wird um Warenhandel handelt und das nicht unter Paypal-Freunde fällt. Wenn ihr Paypal anbietet, dann schreibt die Gebühren dazu oder rechnet sie bei der Preisgestaltung gleich mit ein.
Und wer betrügen möchte, der betrügt. Da könnt ihr bei der Verpackung noch so sorgfältig sein. Deshalb bleibt meine Hoffnung, daß hier alle, Verkäufer und Käufer offen und fair miteinander umgehen.
Auch ist das der Grund, weshalb ich Beiträge, wo erkennbar ausschließlich Bilder aus dem Internet verwendet werden lösche. Bzw kommt vorher die Aufforderung Bilder vom Originalartikel einzustellen.
Liebe Grüße
Skipper330
(Gruppen-Mod)
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