Gesetzeseinführung
Heute tritt die EU-Richtlinie 159753/2016 zum Schutz vor Unterdrückung/Gewalt in einer Partnerschaft in Kraft. Auf folgende Punkte sollte zukünftig geachtet werden:
• Der Erhebungsbogen 0714 kann bei der zuständigen Gemeinde angefordert werden,
• der Nachweis andersartiger sexueller Präferenzen wird in einer bundesweiten Datenbank gespeichert,
• die Qualifikation zum Führen und Einsatz von Schlaggeräten muss vorliegen und kann beim zuständigen TÜV erworben werden,
• diverse Sexspielzeuge unterliegen dem kleinen Waffenschein,
• selbstgefertigte Schlaggeräte unterliegen ab sofort der TÜV-Prüfung und dürfen erst nach Erhalt einer entsprechenden Plakette eingesetzt werden und
• Einführung einer Nachweispflicht für eine Eignung passive Partner.